RS Vwgh 1989/6/26 88/10/0154

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Veröffentlicht am 26.06.1989
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Naturschutz Landschaftsschutz Umweltschutz
L55009 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Wien
80/02 Forstrecht

Norm

BaumschutzG Wr 1974 §1 Abs2 Z1
ForstG 1975 §1 Abs1
ForstG 1975 §1 Abs4 litb

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob Wald vorliegt, ist es rechtlich unerheblich, ob die Bäume eine besondere Funktion (Aufgaben des Institutes für Astronomie der Universität) erfüllen und ob sie auf einem Streifen stocken, welcher gegenüber dem anderen Bestand "gepflegt" ist oder gesetzt worden sind.

Schlagworte

Sternwartepark

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988100154.X01

Im RIS seit

04.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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