Index
Naturschutz Landschaftsschutz UmweltschutzNorm
BaumschutzG Wr 1974 §1 Abs2 Z1Rechtssatz
Bei der Beurteilung, ob Wald vorliegt, ist es rechtlich unerheblich, ob die Bäume eine besondere Funktion (Aufgaben des Institutes für Astronomie der Universität) erfüllen und ob sie auf einem Streifen stocken, welcher gegenüber dem anderen Bestand "gepflegt" ist oder gesetzt worden sind.
Schlagworte
SternwarteparkEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988100154.X01Im RIS seit
04.11.2021Zuletzt aktualisiert am
04.11.2021