Im Zuge einer Überprüfung des Familienbeihilfenanspruches legte die Beschwerdeführerin für ihren im Jahr 1988 geborenen Sohn Daniel, für welchen vom September 1993 bis April 2000 die erhöhte Familienbeihilfe bezogen worden war, eine ärztliche Bescheinigung der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde in Innsbruck vor, wonach Daniel an "Asthma bronchiale" leide und auf Grund dieses Leidens eine Behinderung von 25 % bestehe. Unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 8 Abs.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §167 Abs2;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt eine Bescheinigung im Sinne des § 8 Abs. 6 FLAG 1967 ein Beweismittel dar, welches im Sinne des § 167 Abs. 2 BAO der freien Beweiswürdigung durch die Beihilfenbehörde unterliegt (Hinweis E 21. Februar 1996, 92/14/00... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte für ihren am 4. März 1988 geborenen Sohn D. im September 2001 die erhöhte Familienbeihilfe im Sinne des § 8 Abs. 4 FLAG ab Februar 1997. Die dabei vorgelegte Bescheinigung mit dem Vermerk "594/596" über einen Behinderungsgrad von 40 % auf Grund einer "Lese-Rechtschreibschwäche seit Februar 1997" wies keine Unterschrift, aber den Abdruck eines Amtssiegels auf. Das Finanzamt wies den Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe mit der B... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0139 E 21. Februar 2001 RS 3 Stammrechtssatz Ein ärztliches Zeugnis hat, soll damit eine Behinderung iSd FamLAG dargetan werden, Feststellungen über Art und Ausmaß des Leidens sowie auch der konkreten Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit in schlüssiger und ... mehr lesen...
Der am 1. Jänner 1975 geborene Beschwerdeführer beantragte mit einer am 20. November 2002 beim Finanzamt eingelangten Eingabe die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe. In der Folge legte er eine Bescheinigung der Amtsärztin vom 18. Dezember 2002 vor, in der bestätigt wird, dass der Beschwerdeführer seit Geburt an "Athetotischen Bewegungsstörungen" leidet. Auf Grund dieses Leidens werde er voraussichtlich dauernd außerstande sein, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Mit B... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §6 Abs2 litd;FamLAG 1967 §8 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/14/0139 E 21. Februar 2001 RS 3 Stammrechtssatz Ein ärztliches Zeugnis hat, soll damit eine Behinderung iSd FamLAG dargetan werden, Feststellungen über Art und Ausmaß des Leidens sowie auch der konkreten Auswirkungen der Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit in schlüssiger und damit nachvollz... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §6 Abs2 litd;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Ein tatsächliches Beschäftigungsverhältnis ist nicht in jedem Fall als Nachweis der Erwerbsfähigkeit anzusehen (Hinweis E 23. November 2004, 2002/15/0167; E 23. Februar 2005, 2001/14/0172). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2005:2003140105.X03 Im RI... mehr lesen...
Mit einem beim Finanzamt am 7. Juli 2000 eingelangten Vordruck über die ärztliche Bescheinigung zum Nachweis der erheblichen Behinderung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 - FLAG beantragte die Beschwerdeführerin für ihre am 28. Februar 1996 geborene Tochter die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe. In dem von der Amtsärztin eines Wiener Bezirkspolizeikommissariates ausgefüllten Feldern des Vordruckes findet sich ein Hinweis auf Asthma bronchiale, chronischen Husten... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 22. Dezember 1997 beantragte der am 4. Juni 1974 geborene Beschwerdeführer durch seine Sachwalterin, dass ihm Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag (wegen Behinderung) gewährt werde (auch rückwirkend für drei Jahre). In der Folge wurde eine Bescheinigung des Amtsarztes vom 11. August 1998 vorgelegt, in welcher angegeben ist, dass der Beschwerdeführer seit seinem 6. Lebensjahr an "organische(r) Persönlichkeitsstörung nach Polytrauma" leide und daher voraussichtlich daue... mehr lesen...
Mit Eingabe vom Mai 2000 beantragte der am 10. Juni 1971 geborene Beschwerdeführer durch seine Sachwalterin die Gewährung von Familienbeihilfe samt Erhöhungsbetrag wegen Behinderung (auch rückwirkend für die letzten fünf Jahre). Er legte eine Bescheinigung des Amtsarztes vom 12. Mai 2000 vor, in welchem der Grad der Behinderung ("Minderbegabung, geistige Behinderung") mit 100% angegeben ist. In der Bescheinigung wird ausgeführt, die Behinderung sei vor dem 21. Lebensjahr eingetre... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: BAO §167 Abs2;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: § 8 Abs 6 FamLAG enthält keine feste Beweisregel, sodass die Behörde gemäß § 167 Abs 2 BAO unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen hat, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. ... mehr lesen...
Mit einem beim Finanzamt am 19. März 2001 eingelangten Formular über die ärztliche Bescheinigung zum Nachweis der erheblichen Behinderung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (im Folgenden kurz: FLAG) beantragte die Beschwerdeführerin für ihre am 13. Jänner 1998 geborene Tochter die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe. In den vom Amtsarzt eines Wiener Polizeikommissariates ausgefüllten Rubriken des Formblattes findet sich ein Hinweis auf Asthma bronchiale und eine Ha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht61/01 Familienlastenausgleich67 Versorgungsrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §167 Abs2;BAO §183 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6;KOVG 1957 §7;KOVG 1957 §9 Abs1;KOVG RichtsatzV 1965;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde gewählte Form der Gewährung des Parteiengehörs musste auch einer nicht an... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte mit Eingabe vom 23. Mai 2002 den Antrag auf Gewährung (erhöhter) Familienbeihilfe ab 1. September 1999 für seinen Sohn. In der Beilage zum Antrag wird ausgeführt, der am 1. Oktober 1975 geborene Sohn sei erheblich behindert (Spätfolge eines Gehirntumors). Die Behinderung betrage 70 %. Mit Bescheid vom 12. Juni 2002 wies das Finanzamt den Antrag auf Gewährung von Familienbeihilfe und erhöhter Familienbeihilfe ab dem 1. September 1999 ab. Zur Begrü... mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 2. November 1998 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 4. September 1997 auf Bezug erhöhter Familienbeihilfe rückwirkend ab Juli 1994 für ihre am 15. Mai 1979 geborene Tochter abgewiesen. Begründend führte das Finanzamt aus, dem Antrag liege wohl eine Bescheinigung der Universitätsklinik Wien vom 4. September 1997 über einen Behinderungsgrad der Tochter von 50 % zugrunde und es werde in dem Befund vom 24. Juli 1997 festgehalten, dass die Erk... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf (im Beschwerdefall erhöhte) Familienbeihilfe erfüllt sind oder nicht, bestimmt sich nach den Verhältnissen im Anspruchszeitraum (Hinweis E 24. Oktober 2000, 95/14/0119). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der am 28. April 1953 geborene Beschwerdeführer ist Vollwaise. Er beantragte am 17. November 1997 durch seinen damaligen Sachwalter (rückwirkend ab November 1992) die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe. Er legte dem Finanzamt ein im Sachwalterschaftsverfahren erstelltes Gutachten des gerichtlich beeideten Sachverständigen Univ.-Prof. Dr. Deisenhammer vom 27. Mai 1992 vor, aus welchem sich zusammenfassend im Wesentlichen ergibt: "Beim Untersuchten trat im Jänner 1992 anlässli... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §6 Abs2 litd;FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999140057.X01 Im RIS seit 01.06.2001 mehr lesen...
Mit Schreiben vom 16. Dezember 1996 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (im folgenden: FLAG) für seinen am 11. Juli 1986 geborenen Sohn A. Dieser sei als Frühgeburt zur Welt gekommen und habe - wie sich jetzt herausstelle - eine angeborene Cerebralparese, einen allgemeinen Entwicklungsrückstand, sowie Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen und weise eine Minderung der intellektuellen Leistun... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat nach § 8 Abs 6 FamLAG ein Gutachten des zuständigen Bundessozialamtes einzuholen; eine ärztliche Bescheinigung der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde eines Landeskrankenhauses genügt nicht, vor allem, wenn diese Bescheinigung hinsichtlich des vor der Diagnoseerstellung bestehenden Leidens bzw Gebrechens keine ... mehr lesen...
Mit Antrag vom 18. Oktober 1995 begehrte der Beschwerdeführer die erhöhte Familienbeihilfe für seine Tochter Dagmar. Nach der auf dem Antrag enthaltenen Bestätigung des Amtsarztes der Bundespolizeidirektion Wien betrug der Grad der Behinderung 40 %. Gegen den den Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe abweisenden Bescheid vom 25. Oktober 1995 erhob der Beschwerdeführer Berufung. Der Beschwerdeführer legte der Berufung ein Gutachten der Universitätsklinik für Innere Medizin IV in Wien... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996130093.X01 Im RIS seit 01.06.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid des Finanzamtes vom 22. Juni 1995 wurde der am 23. Dezember 1994 eingelangte Antrag des Beschwerdeführers auf Bezug erhöhter Familienbeihilfe für seine am 9. Oktober 1974 geborene Tochter ab 1. November 1993 abgewiesen. In der Begründung: wurde ausgeführt, vom zuständigen Amtsarzt sei nicht bescheinigt worden, daß die Tochter des Beschwerdeführers voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dagegen erhob der Beschwerdeführer B... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §2 Abs1 litc;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Dem um Erstattung des Gutachtens ersuchten Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen kommt die Befugnis zu Entscheidung (Zuerkennung oder Abweisung) über den Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe nicht zu (Hinweis E 31.5.1994, 94/14/0013). Das von ihm zu erstattende Gutachten hat den Befund und die daraus abgelei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog für seine im Juni 1971 geborene Tochter seit 1. Juni 1971 Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs 2 FLAG 1967 und seit 1. September 1986 (erhöhte) Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs 4 leg cit wegen "Hüftdysplasie bds.". Anläßlich der Überprüfung des Anspruches durch das Finanzamt im Jänner 1989 gab der Beschwerdeführer an, daß seine Tochter derzeit ein Gymnasium besuche und ab Herbst 1989 ein Universitätsstudium aufnehmen werde. Vom Beschwerdeführer wurden ärztliche Zeug... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Im amtsärztlichen Zeugnis müssen die konkreten Auswirkungen des festgestellten Leidens auf die Berufsausbildung dargelegt und schlüssig begründet sein (Hinweis E 13.10.1993, 90/14/0021). Die in § 8 Abs 6 FamLAG erwähnten Zeugnisse als Nachweis für die Anspruchvoraussetzungen sind Gutachten. Den im Gesetz erwähnten Sachverständigen (sachver... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs5;FamLAG 1967 §8 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/13/0094 2 Stammrechtssatz Ein Kind, das in seinen Zeugnissen nur sehr gute Beurteilungen aufweist, unterliegt keiner wesentlichen Beeinträchtigung der Schulbildung iSd § 8 Abs 5 lit b FamLAG. European Case Law Ident... mehr lesen...
Am 4. Oktober 1993 überreichte die Beschwerdeführerin beim Finanzamt ein amtsärztliches Zeugnis vom 20. Juli 1993, in welchem bestätigt wurde, daß der am 2. September 1981 geborene Sohn der Beschwerdeführerin wegen allergischer Bronchitis und Rhinitis in der körperlichen Entwicklung so beeinträchtigt sei, daß dieses Kind im vorschulpflichtigen Alter voraussichtlich dauernd einer besonderen Pflege oder eines besonderen Unterhaltsaufwandes bedürfe. Aus einem am 2. Dezember 1993 beim... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich
Norm: FamLAG 1967 §8 Abs4;FamLAG 1967 §8 Abs6;
Rechtssatz: Die Feststellung des Behinderungsgrades eines Kindes, für welches erhöhte Familienbeihilfe nach § 8 Abs 4 FamLAG beantragt wurde, hat nach den Bestimmungen des § 8 Abs 6 FamLAG in der bis zum 31.12.1993 geltenden Fassung als auch in der ab dem 1.1.1994 geltenden Fassung (BGBl 1993/531) auf dem Wege der Würdigung ärztlic... mehr lesen...
Dem beim Finanzamt am 21. April 1992 eingelangten Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung erhöhter Familienbeihilfe für sein am 8. Februar 1981 geborenes Kind M, Schüler, war ein von der Kinderabteilung des Krankenhauses X mitgefertigtes ärztliches Zeugnis des Amtsarztes der Bezirkshauptmannschaft Zwettl beigeschlossen, in dem es wörtlich wie folgt lautet: "M, geb 1981, ist im Sinne des § 8 Abs. 5 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 erheblich behindert, da er (sie) infolg... mehr lesen...