RS Vwgh 2004/11/23 2002/15/0134

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2004
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

BAO §167 Abs2;
FamLAG 1967 §8 Abs6;

Rechtssatz

§ 8 Abs 6 FamLAG enthält keine feste Beweisregel, sodass die Behörde gemäß § 167 Abs 2 BAO unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen hat, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002150134.X04

Im RIS seit

26.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten