Norm
UWG §9aRechtssatz
Die von der Beklagten behauptete Änderung der Verkehrsauffassung dahin, Gewinnspiele seien übliche Zeitungsbestandteile, könnte nur aufgrund fortgesetzter Gesetzesverstöße von Zeitungsverlagen entstanden sein. Eine auf gesetzwidrigen Handlungen beruhende Verkehrsauffassung ist aber - nicht anders als Handelsbrauch, der gegen zwingendes Gesetz verstößt- unbeachtlich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zugabe, ZugabenverbotEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121552Dokumentnummer
JJR_20061121_OGH0002_0040OB00224_06D0000_001