RS OGH 2006/11/21 4Ob224/06d

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Veröffentlicht am 21.11.2006
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Norm

UWG §9a

Rechtssatz

Die von der Beklagten behauptete Änderung der Verkehrsauffassung dahin, Gewinnspiele seien übliche Zeitungsbestandteile, könnte nur aufgrund fortgesetzter Gesetzesverstöße von Zeitungsverlagen entstanden sein. Eine auf gesetzwidrigen Handlungen beruhende Verkehrsauffassung ist aber - nicht anders als Handelsbrauch, der gegen zwingendes Gesetz verstößt- unbeachtlich.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Zugabe, Zugabenverbot

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121552

Dokumentnummer

JJR_20061121_OGH0002_0040OB00224_06D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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