Norm: UWG §2 UWG § 2 heute UWG § 2 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 2 gültig von 23.04.2015 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 49/2015 UWG § 2 gültig von 12.12.2007 bis 22.04.2015 zul... mehr lesen...
Norm: UWG §2UWG §2 Anh
Rechtssatz: Bei fehlen einzelner Tatbestandsmerkmale des UWG Anh Z 2 kann das allgemeine Irreführungsverbot greifen. Entscheidungstexte 4 Ob 156/21a Entscheidungstext OGH 25.01.2022 4 Ob 156/21a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133899 Im RIS seit 04.04... mehr lesen...
Norm: UWG §2
Rechtssatz: Ein allfälliges Erlöschen des marken- und wettbewerbsrechtlichen Ausschließlichkeitsrechts der irreführend verwendeten Marke hat keinen Einfluss auf die vorliegende Irreführung. Entscheidungstexte 4 Ob 156/21a Entscheidungstext OGH 25.01.2022 4 Ob 156/21a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 AABGB §1330 BIUrhG §78UWG §2 C2a
Rechtssatz: Für die Kommunikation in sozialen Netzwerken, wie insbesondere auf Twitter, ist die ausgeprägte Flüchtigkeit der Meinungsäußerung typisch. Die Mitteilungen sind einfach gestaltet, werden nur flüchtig betrachtet und folgen kurzfristigen Aufmerksamkeitsregeln. Entscheidungstexte 4 Ob 31/20t Entscheidungstext OGH 02.07.2020 4 Ob 31... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4
Rechtssatz: Grundlage der Prüfung beim Irreführungstatbestand kann nur ein vom Kläger behaupteter konkreter Sachverhalt sein. Es genügt daher nicht, dass der Kläger ganz allgemein behauptet, dass der Beklagte durch eine bestimmte Angabe „in die Irre führe“; er muss vielmehr den Irreführungspunkt detailliert in drei Schritten benennen: Welchen Eindruck gewinnt der Durchschnittsverbraucher von der Angabe, inwieweit weicht dieser E... mehr lesen...
Norm: UWG §2
Rechtssatz: „Mogelpackung“ ist eine Fertigverpackung, die durch ihre äußere Aufmachung über Anzahl, Maß, Volumen oder Gewicht der tatsächlich darin enthaltenen Waren irreführt. Maßgebend ist, ob ein angemessen gut unterrichteter und kritischer Durchschnittsverbraucher, der eine der Bedeutung der Ware angemessene Aufmerksamkeit an den Tag legt, einen Eindruck vom Packungsinhalt gewinnt, der nicht den Tatsachen entspricht und geeigne... mehr lesen...
Norm: UWG §2
Rechtssatz: Gegen §2 UWG verstößt wer im geschäftlichen Verkehr irreführende Angaben über die Beschaffenheit von Waren macht. Beisatz: Eine Bewerbung als "Gemüsechips", "knuspriges Gemüse" ist irreführend, wenn es sich tatsächlich um Teigwaffeln mit einem Anteil an Gemüsepulver handelt. Entscheidungstexte 129 R 38/18h Entscheidungstext OLG Wien 28.05.2018 129 R 38/18h Ve... mehr lesen...
Norm: EG-RL 2005/29/EG - Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken UGP-RL 32005L0029 Art5EG-RL 2005/29/EG - Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken UGP-RL 32005L0029 Art6EG-RL 2005/29/EG - Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken UGP-RL 32005L0029 Art7EG-RL 2005/29/EG - Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken UGP-RL 32005L0029 Art8EG-RL 2005/29/EG - Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken UGP-RL 32005L0029 Art9UWG §2
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Salzburger Marktgemeinde Wagrain. Der Beklagte ist ein in dieser Gemeinde ansässiger Unternehmer. Er ist seit 1997 Inhaber der Domain wagrain.at; später erwarb er auch die Domain wagrain.com. Auf den darunter betriebenen Internetauftritten präsentiert er gegen Entgelt Tourismusbetriebe aus der Region. Im Jahr 2001 sprachen sich (zumindest) der Obmann des örtlichen Tourismusverbands und andere Personen aus der Gemeinde gegen die Nutzung des Ortsnamens... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab der inhaltlich (primär) auf Irrtumsanfechtung des zwischen den Streitteilen geschlossenen Kommissions- und Kaufvertrags betreffend 4.730 Stück M*****-Zertifikate gerichteten Klage statt und verurteilte die Beklagte zur Rückerstattung des Kaufpreises (zuzüglich Spesen) Zug um Zug gegen Rückstellung der Wertpapiere. Der Kläger habe sich aufgrund einer von der Beklagten (mit-)zuverantwortenden Werbebroschüre bei Vertragsabschluss in einem von der Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind die größten österreichischen Lebensmitteleinzelhändler. Die Beklagte kündigt seit Anfang Oktober 2010 eine „Bestpreisgarantie“ an. Nur in einigen Werbemitteln wurden folgende nähere Umstände der Bestpreisgarantie genannt: „Die Garantie gilt nur für die jeweils in den Filialen gekennzeichneten Markenartikel und bezieht sich auf die Verkaufspreise in den österreichischen Filialen der Beklagten und die allgemein gültigen Verkaufspreise bestimmter nament... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zweck des seit über 50 Jahren bestehenden Klägers ist ua die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Dem Kläger gehören über 500 Fachgruppen, Innungen und Gremien so gut wie aller Wirtschaftsbranchen aller Wirtschaftskammern Österreichs an. Die Beklagte betreibt in Konkurrenz zu den vom Kläger vertretenen Mitgliederinteressen die Akquisition von Einschaltungen in ein österreichisches Online-Branchen-Register im Internet unter der Internetadresse ***** und unter Verwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen betreiben die südlich von Graz gelegene „Shopping City Seiersberg“. Sie stehen im Wettbewerb mit der zur *****-Gruppe gehörenden Erstbeklagten, die im März 2007 in Graz ein als „Murpark“ bezeichnetes Einkaufszentrum eröffnete. Das Einkaufszentrum verfügt über 2.211 Autoabstellplätze, die den Kunden unentgeltlich zur Verfügung stehen. Baurechtlich hätten 527 genügt. Die Zweitbeklagte ist eine Gesellschaft, deren einzige Gesellschafterin die Stadt ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Gesellschaft m.b.H & Co KG, *****, vertreten durch Ruggenthaler Rechtsanwalts KG in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. M***** GmbH, 2. Me***** GmbH, beide *****, 3. MO***** GmbH, *****, alle vertreten durch Zöchbauer Frauenberger Rechtsanwälte in... mehr lesen...
Begründung: Sowohl die beklagte Partei als auch die klagende Partei vertreiben Gurtsysteme im Nischenmarkt für Bus- und Nutzfahrzeuge, wobei sie die Gurtsysteme den individuellen Kundenwünschen anpassen. Die beklagte Partei produziert und gestaltet ihre Gurtsysteme selbst, wobei sie ihre Produkte an jene des Unternehmens T***** annähert, ohne in geschützte Rechte dieses Unternehmens einzugreifen. Der Geschäftsführer der klagenden Partei war zuvor Vertriebsleiter der beklagten Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind private Anleger, die bei der beklagten Bank zwei Wertpapierdepots besitzen. Sie erteilten der Beklagten am 17. 11. 2006 nach Beratung und Empfehlung durch die A***** GmbH (in der Folge: Beraterin) und oberflächliche Durchsicht einer ihnen von der Beraterin übergebenen Werbebroschüre den Auftrag zum Ankauf von jeweils 50 Stück „Dragon FX Garant - das Asien-Währungszertifikat mit 100 % Kapitalgarantie”, um einen Kaufpreis von je 5.250 EUR (darin 25... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, die mit ihrem Lebensmittelunternehmen einen Jahresumsatz von mehr als 60 Mio EUR in Österreich erzielt, produziert und vertreibt ua seit etwa fünf Jahren das Produkt „Waldbeeren Fruchtschnitte“. Dabei handelt es sich um einen rechteckigen, rotbraunen Riegel mit einem Gewicht von 40 g, der auf der Ober- und Unterseite jeweils von einer Oblate bedeckt ist. Bricht man den Riegel auseinander, entfaltet sich (leichter) Waldbeerenduft. Die Verpackung (ca... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Stadtgemeinde ist ein international bekannter Ort in der Obersteiermark. Für die Klägerin ist die Domain schladming.at registriert. Die beklagte GmbH beschäftigt sich mit dem Geschäftszweig „Touristeninformation“. Sie betreibt die Plattform t*****.com im Internet, eine Plattform für Tourismus-Destinationen und Unterkunftgeber. Unterkünfte können auf der Plattform präsentiert werden, und bei erfolgreichen Buchungen erhält die Beklagte eine Buchungsprovision. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Tageszeitung „Österreich“, die Beklagte Medieninhaberin der Tageszeitung „Heute“. Die Parteien haben am 27. 3. 2009 im Verfahren zu 10 Cg 132/08d vor dem Erstgericht einen Vergleich abgeschlossen, dessen Punkt 1. lautet: „Die A***** GmbH verpflichtet sich, es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, die Leserzahlen und/oder die Reichweiten der periodischen Druckwerke ‘Heute’ und/oder von anderen Druckwerken mit den Leserzahlen und/o... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Zöchbauer Frauenberger, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Gheneff - Rami - Sommer Rechtsanwälte KG in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert im Sic... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat unrichtig behauptet, in New York das „erste“ I-Pad erworben zu haben. Tatsächlich hatte der von ihr Beauftragte es 1 ¼ Stunden nach dem Erwerb zweier I-Pads durch Leute der Klägerin erworben; diese hatten die Geräte mit dem Flugzeug nach Wien gebracht, während der Beauftragte der Beklagten es mit der Post schickte. Die Vorinstanzen wiesen den Sicherungsantrag der Klägerin mit der
Begründung: ab, dass die Frage, wer schneller gewesen sei, auf das wirtschaf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. M***** GmbH, 2. „L*****“***** GmbH, beide *****, beide vertreten durch Zöchbauer Frauenberger Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsve... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte bewarb in einer Informationsbroschüre ein „Asien-Währungszertifikat mit 100 % Kapitalgarantie“, das von L***** B***** T***** Co B.V. emittiert und von deren „Großmuttergesellschaft“ L***** B***** H***** Inc. garantiert wurde. Das beworbene Anlageprodukt war ein strukturiertes anleihenähnliches Instrument, das Anlegern die Möglichkeit bieten sollte, an der potentiellen Aufwertung ausgewählter südostasiatischer Währungen zu partizipieren. Die Werbebroschüre en... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin des oberösterreichischen Frauenmagazins „m*****“, die Beklagte ist ein Marktforschungsinstitut. Die Beklagte erstellte im Auftrag der Herausgeberin des Frauenmagazins „D***** O*****“ eine Reichweiten-Studie („market-Studie 2009“), worin das letztgenannte Magazin mit einer Reichweite von 20 % den ersten Platz belegte. Die Auftraggeberin veröffentlichte die Ergebnisse der Studie in ihrem Magazin. Zur Sicheru... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Ploil Krepp & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei P***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Marcella Prunbauer, Rechtsanwältin in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentli... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile vertreiben Fenster jeweils mit der Bezeichnung „A*****-Fenster“. Die Klägerin begehrte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, den Beklagten zu verbieten, die von ihnen angebotenen und vertriebenen - nicht von der Klägerin stammenden - „A*****“-Fenster wahrheitswidrig als Spitzenprodukte auf dem österreichischen Markt zu bezeichnen und insbesondere über diese Fenster zu behaupten: „Top-Qualität“; „Ein Produkt von höchster Qualität“; „Immer am neueste... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Gheneff-Rami-Sommer Rechtsanwälte KG in Wien, gegen die beklagte Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert 35.000 EUR)... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH und Co KG, *****, vertreten durch Ruggenthaler Rechtsanwalts KG in Wien, gegen die beklagte Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der österreichweit erscheinenden Tageszeitungen „Kr*****“ und „Ku*****“ und besorgt deren Produktion, Vermarktung und Vertrieb. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der österreichweit erscheinenden Tageszeitung „Ö*****“. Die Zweitbeklagte ist Medieninhaberin des Internetportals dieser Zeitung. Die Streitteile sind Mitglieder des Vereins „Österreichische Gesellschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern/Österreichische Auflagenkont... mehr lesen...