Entscheidungsgründe: Vereinszweck des Klägers ist die Bekämpfung aller Formen des unlauteren Wettbewerbs und von Wettbewerbsbeschränkungen sowie die Förderung und Vertretung wirtschaftlicher Interessen von Unternehmen im Sinn des § 14 UWG. Der Beklagte ist Alleingeschäftsführer und alleiniger Gesellschafter einer Gesellschaft mbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 25. Juli 2007, AZ 14 S 133/07k, der Konkurs eröffnet wurde. Die Gemeinschuldnerin bet... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte betreibt eine Ordination als niedergelassener Zahnarzt in Villach. In Anerkennung seiner hohen beruflichen Qualifikation und seiner wissenschaftlichen Erfolge wurde ihm am 20. 2. 2006 vom akademischen Senatsbüro der anerkannten rumänischen Universität von Sibiu, die eine medizinische Fakultät besitzt, der Titel „Visiting Professor in Dental Medicine" (Gastprofessor für Zahnmedizin), dessen Kurzform in Rumänien „Prof. Dr. Med. dent." lautet, verliehen. Dieser... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte hat den im Revisionsverfahren allein noch strittigen Schadenersatzanspruch, der als Rechtsstreitigkeit nach § 502 Abs 5 Z 3 ZPO klageweise geltend gemacht wird, auf § 1111 ABGB gestützt. Die zurückgegebene Wohnung habe sich in einem schlechteren Zustand befunden als dies die gewöhnliche Abnutzung nach 10 Jahren ergebe, und zwar insbesondere die Böden und die Wände der Wohnung. Damit habe die Klägerin gegen ihre Verpflichtung, die Mietsache pfleglich zu beh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Mag. Egon Stöger, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei T***** GmbH, *****, vertreten durch Schönherr Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert 68.000 EU... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. K***** KG, 2. M***** KG, *****, beide vertreten durch Ruggenthaler Rechtsanwalts KG in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt einen Großhandel für EDV- und Druckerzubehör. Sie ist Vertragshändlerin der L*****-Gruppe, die unter anderem Tonerkartuschen für Laserdrucker herstellt. Über eigene oder durch Lizenzvertrag abgeleitete Rechte an der Marke „L*****" verfügt die Klägerin nicht. Von September 2004 bis September 2005 erwarb die Klägerin von einem slowenischen Unternehmen Tonerkartuschen, deren Verpackungen mit der Marke „L*****" gekennzeichnet waren, und veräu... mehr lesen...
Norm: UWG §2 A4UWG §2 D2
Rechtssatz: Beauftragt ein Produktionsunternehmen einen Verpackungshersteller mit der Erzeugung von Verpackungen, die mit dem Kennzeichen eines Dritten versehen werden sollen, so ist der Verpackungshersteller im Allgemeinen nicht verpflichtet, eine Erklärung des Dritten zur Rechtmäßigkeit der Kennzeichennutzung einzuholen. Eine Prüfpflicht, deren Verletzung eine lauterkeits- oder immaterialgüterrechtliche Gehilfenhaftun... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und durch die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hans Peter H*****, vertreten durch Dr. Michael Krüger Rechtsanwalt GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei „Ö*****"-***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung (Streitwert ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine nach § 14 UWG klagebefugte Körperschaft. Die Erstbeklagte ist eine Bank mit Sitz in Wien, die Zweitbeklagte vertreibt als 100%ige Tochter der Erstbeklagten deren Produkte. Die Parteien streiten über die Werbung der Beklagten für Anlagen in Anteilsscheinen der „M***** E***** Limited" (in der Folge „ME*****" oder „Gesellschaft"). Dabei handelt es sich um eine 1997 nach dem Recht von Jersey gegründete Gesellschaft, deren Geschäftsgegenstand hauptsäch... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Zahnärztekammer ist nach § 18 ZÄKG berufen, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Kammermitglieder wahrzunehmen und zu fördern sowie für die Wahrung des Berufs- und Standesansehens und der Berufs- und Standespflichten des zahnärztlichen Berufs zu sorgen. Die Zweitbeklagte betreibt ein als „Zahn-Oase" bezeichnetes Zahntechnikstudio, der erstbeklagte Zahnarzt ist Untermieter in ihren Räumlichkeiten und führt dort seine Ordinati... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei „Ö*****"***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Johannes Hintermayr und andere Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagten Parteien 1. O***** GmbH, 2. Ing. Wolfgang M*****, Geschäftsführer, *****, beide vertreten durch ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs1 Z2 C7aUWG §1 Abs1 Z2 C8UWG §1 Abs1 Z2 C9bUWG §2 A1UWG §2 A4
Rechtssatz: Berührt eine Handlung, Unterlassung oder sonstige Verhaltensweise oder Erklärung eines Unternehmers - mag sie an sich auch gegen berufliche Sorgfaltspflichten verstoßen - abstrakt und nach objektiven Kriterien beurteilt das wirtschaftliche Verbraucherverhalten nicht und ist sie daher nicht geeignet, geschäftliche Entscheidungen eines Verbrauchers zu dessen... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, betreibt als Medieninhaberin auf ihrer unter der Domain „www.l*****.at" aufrufbaren Website ein „Online-Fernsehen" als Mischform aus Internet, Printmedium und Fernsehen, bei dem ein Benutzer - ähnlich einer Lokalzeitung - Berichte und Informationen über Stadtentwicklung, Kultur, Wirtschaft, Tourismus und Sport individuell und unentgeltlich abrufen kann. Die Website wird von namhaften Sponsoren finanziell un... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab keinem der beiden Rekurse Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. I. Zur Bestätigung der Zurückweisung des Widerspruchs Das Rekursgericht gab keinem der beiden Rekurse Folge. Es sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. römisch eins. Zur Bestät... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei „Ö*****"-***** GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung, Ur... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs3 D1aUWG §2 A4
Rechtssatz: Beim Unterschieben einer nicht bestellten Leistung kommt es nach § 1 Abs 3 in Verbindung mit § 2 UWG idF UWG-Nov 2007 auf ein „systematisches" oder „bewusstes" Unterschieben im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern nicht mehr an. Entscheidungstexte 17 Ob 25/08p Entscheidungstext OGH 14.10.2008 17 Ob 25/08p Veröff: SZ 2008/154 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs3 D1aUWG §2 D1UWG §2 A4
Rechtssatz: Erbringt ein Unternehmer eine andere als die vom Verbraucher bestellte Leistung, so liegt darin jedenfalls dann eine unlautere, weil irreführende Geschäftspraktik im Sinn der §§ 1 Abs 3,2 UWG, wenn der Unternehmer den Verbraucher weder bei der Annahme noch beim Ausführen der Bestellung auf die Abweichung von der Bestellung hinweist und diese auch nicht offenkundig ist. Ents... mehr lesen...
Begründung: Beide Streitteile veranstalten Event-Maturareisen. Solche Reisen sind zu tragbaren Verkaufspreisen nur finanzierbar, wenn sie erheblich gesponsert werden. Am 26. 11. 2007 richteten die Beklagten an den Direktor eines österreichischen Markenartikelvertriebsunternehmens ein Schreiben, in dem sie ausführten, die Maturareise „D*****" werde alle Rekorde sprengen, im kommenden Jahr dürfe „X-JAM die legendärste Maturareise, 13.500 Maturanten in insgesamt drei Clubs in der Tür... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Medieninhaber/Verleger von Tageszeitungen. Die Beklagte veröffentlichte im September und Oktober 2007 - früher als andere Medien - mehrfach ein Lichtbild einer des Terrorismus verdächtigten Person mit dem Text: „Exklusiv: Die ersten Fotos" und dem Hinweis, dass ihre Leser am besten informiert seien. Nach der ersten Veröffentlichung wies ein Tochterunternehmen der Klägerin die Beklagte darauf hin, dass ihr die Rechte an dem Lichtbild zustünden und for... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke CTM 52803 „RED BULL". Sie vertreibt darunter ein als „Energy Drink" bezeichnetes, in Dosen abgefülltes Getränk. Die Beklagte bietet in ihrer Diskothek „Energy Drinks" und damit hergestellte Mixgetränke an. Bestellen Besucher das Getränk „Red Bull", so bekommen sie eine Originaldose der Klägerin. Bestellen sie hingegen das Mischgetränk „Red Bull/Wodka", so verwendet die Beklagte zu dessen Herstellung Containerware eines ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist aufgrund der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 11. Juni 2007, AZ 41 Cg 38/07g, verpflichtet, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs einen nicht zutreffenden zeitlichen Vorsprung ihrer redaktionellen Berichterstattung zu behaupten und/oder zu verbreiten. Mit Strafbeschluss vom 7. November 2007, AZ 68 E 3498/07g, verhängte das Erstgericht auf Antrag der beklagten Partei, die vorbrachte, bereits zwe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt ein Arzneimittel, das in der kosmetischen Medizin zur Faltenglättung eingesetzt wird. Wesentlicher Bestandteil ist der Wirkstoff Botulinumtoxin A, der als Nervengift die Erregungsübertragung von den Nervenzellen zum Muskel hemmt. Das Arzneimittel wird subkutan (unter die Haut) injiziert, was die Kontraktion des Muskels schwächt und dadurch zur Glättung mimisch bedingter Falten führt. Die Anwendung ist Ärzten vorbehalten. Die Klägerin bezeichnet die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei Mediengruppe „Ö*****" GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichun... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte veröffentlichte am 12. Oktober 2007 in einer von ihr in Vorarlberg herausgegebenen Tageszeitung einen Artikel über Schönheitsoperationen, der zuvor in einer steirischen Zeitung erschienen war und den sie im Rahmen einer Medienkooperation übernommen hatte. Der Artikel stützte sich in weiten Bereichen auf Aussagen zweier steirischer Fachärzte für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, die ausführlich zu Wort gekommen waren. Der Artikel warnte ... mehr lesen...
Norm: UWG §2 C2cUWG §2 Abs1 Z2 D1UWG §2a Abs1
Rechtssatz: Seit der UWG-Novelle 2007 wird vergleichende Werbung - wie auch Werbung mit einer Spitzenstellung - am Tatbestand des § 2 Abs1 Z 2 UWG (irreführende Geschäftspraktik in Form einer unrichtigen Angabe über die wesentlichen Merkmale des Produkts) gemessen. Sie ist gemäß §2a Abs 1 UWG idgF zulässig, wenn sie nicht gegen § 2 UWG idgF verstößt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der jeden Sonntag in vierzehn Regionalausgaben erscheinenden Gratis-Wochenzeitung „Sonntags-Rundschau" und der an jedem Wochentag in dreizehn Regionalausgaben erscheinenden Wochenzeitung „O*****". Die Letztere ist mit Ausnahme einer Regionalausgabe (der „L*****") eine Kaufzeitung. Die Klägerin veröffentlicht in diesen Medien bezahlte Anzeigen Dritter, die sich an potentielle Kunden im Raum Oberösterreich wenden. Die Erstbeklagte gibt di... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein Verein zur Wahrung wirtschaftlicher Unternehmerinteressen. Die Beklagte vertreibt österreichweit Treibstoffe der Marke „S*****"; sie wirbt für diese Treibstoffe und ist für den gemeinsamen Werbeauftritt der Markentankstellen verantwortlich. Die Beklagte bot ab September 2007 eine neue Dieselsorte an. Ein unabhängiges Institut hatte diese Sorte nach einer Europäischen
Norm: getestet und aufgrund der von ihm zugrundegelegten Durchschnittswerte errechnet... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien betreiben Fahrschulen im Land Salzburg. Der Beklagte hat sich mit anderen Fahrschulbetreibern zu einer Gruppe zusammengeschlossen, die unter einer gemeinsamen Dachmarke auftritt. Nicht alle Fahrschulen bieten Ausbildungen für alle Führerscheinklassen an; der Beklagte verfügt nur über die Bewilligung zur Ausbildung für die Führerscheinklasse B. Auf der Website der Fahrschulgruppe wurden alle in den Fahrschulen angeboten Ausbildungskurse genannt, ohne sie de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verlegt und vertreibt Bücher und Zeitschriften. Dabei bietet sie unter anderem die Mitgliedschaft in einem „PonyClub" an. Die „Mitglieder" erhalten monatlich „Abenteuer-" bzw „Spezialpakete" mit „tollen Büchern, Extras und Überraschungen" zugeschickt, wofür jeweils ein Entgelt von 17,95 bzw 23,95 EUR (inklusive Versandkosten) zu zahlen ist. Der Inhalt der Pakete wird jeweils vorweg in einem „PonyClub-Magazin" vorgestellt; die „Mitglieder" können a... mehr lesen...