RS OGH 2018/5/28 129R38/18h

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Veröffentlicht am 28.05.2018
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Norm

UWG §2

Rechtssatz

Gegen §2 UWG verstößt wer im geschäftlichen Verkehr irreführende Angaben über die Beschaffenheit von Waren macht.

Beisatz: Eine Bewerbung als "Gemüsechips", "knuspriges Gemüse" ist irreführend, wenn es sich tatsächlich um Teigwaffeln mit einem Anteil an Gemüsepulver handelt.

Entscheidungstexte

  • 129 R 38/18h
    Entscheidungstext OLG Wien 28.05.2018 129 R 38/18h
    Veröff ÖBl 2019/36, 143 (Natterer/Syrakova)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000938

Im RIS seit

15.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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