Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 9. April 2002, 4 Ob 47/02v, wurde der Beklagten verboten, gebrauchsfertige sterile pyrogenfreie Anthracyclinglycosid-Injektionslösungen, insbesondere die Präparate D***** E***** 10 mg und/oder E***** E***** 50 mg, herzustellen und/oder zu vertreiben, wenn diese Lösungen in einem Verfahren hergestellt werden, das folgende Schritte umfasst: i) Herstellen einer Lösung aus einem physiologisch verträglichen Salz eines Anthracyclinglycosids in... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Der Anspruch auf eine Geldbuße gemäß § 16 Abs 2 UWG setzt eine schadensverursachende Verletzung des UWG voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 49/95 Entscheidungstext OGH 10.10.1995 4 Ob 49/95 Veröff: SZ 68/177 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0090632 Do... mehr lesen...
Norm: ABGB §26UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Juristischen Personen, die wegen ihrer Struktur (sehr großer Kreis der Beteiligten an Personengesellschaften oder juristischen Personen) keinen Schadenersatzanspruch wegen "erlittener Kränkung" haben können, ist nach § 16 Abs 2 UWG eine dem richterlichen Ermessen unterliegende Geldbuße zuzusprechen, wenn mit einem - ernstlich beeinträchtigenden - Wettbewerbsverstoß eine Verletzung des äußeren sozialen Gelt... mehr lesen...
Norm: ABGB §26UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Die Worte "oder andere persönliche Nachteile" in § 16 Abs 2 UWG ermöglichen die Berücksichtigung des äußeren Persönlichkeitsschadens, also eine Abgeltung für die Herabsetzung der sozialen Wertstellung der betroffenen juristischen Person innerhalb der Gemeinschaft bei der Bemessung der Geldbuße. Entscheidungstexte 4 Ob 49/95 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Persönlichkeitsverletzungen können auch vermögensrechtliche Fernwirkungen haben, insbesondere können Verletzungen des wirtschaftlichen Rufs nicht nur zur Einbuße an sozialem Ansehen, sondern auch zu Vermögensschäden führen, die nicht exakt dargelegt werden können, weil der durch die Rufschädigung beeinträchtigte soziale Geltungsanspruch juristischer Personen immer nur mit Aufwand und Mühe erworben wurde. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Gradmesser für die Höhe des Schadens sind der von der betroffenen juristischen Person erlangte Ruf und seine durch die Schwere der Wettbewerbsverletzung herbeigeführte Beeinträchtigung. Entscheidungstexte 4 Ob 49/95 Entscheidungstext OGH 10.10.1995 4 Ob 49/95 Veröff: SZ 68/177 4 Ob 176/08y Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin von Gewerbeberechtigungen für das Pfandleihgeschäft, für die Veranstaltung von Versteigerungen beweglicher Sachen aller Art, für den Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen, für die Schätzung und Verwahrung beweglicher Sachen aller Art und für das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs 1 lit b Z 25 GewO 1973, eingeschränkt auf den Kleinhandel; sie betreibt auch den Handel mit Uhren und Juwelen. Die Klägerin übt ihre Tätigkeit in ihrer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte OHG ist die Medieninhaberin (Verlegerin) der "Vorarlberger Nachrichten"; der Zweitbeklagte, die Drittbeklagte und der Viertbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter dieser Gesellschaft. Am 31. Mai 1988 erschien auf der Wirtschaftsseite der "Vorarlberger Nachrichten" unter der Überschrift "Die Suche nach Interessenten für das Elektra-Werk geht weiter" ein Artikel folgenden Inhalts: "Das Prädikat 'Ente' verdient die große Aufmachung eines... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung (JBl 1927,362) steht der Schadenersatzanspruch nicht nur physischen Personen zu, weil immer auch physische Personen
Kopf: und Träger des Unternehmens nicht physischer Personen sind und dem Gesetz nicht entnommen werden kann, dass die Mehrzahl der Unternehmen - und dabei gerade die größten, die regelmäßig keine physischen Personen sind - von der Wohltat des Gesetzes ausgeschlossen sein sollte... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Das Gesetz nennt als Grundlage der Vergütung auch "andere persönliche Nachteile" und ermöglicht es damit, auch die nicht in einem wirklichen Schaden bestehende Rufschädigung eines Unternehmens durch eine Geldbuße auszugleichen. Entscheidungstexte 4 Ob 126/89 Entscheidungstext OGH 05.12.1989 4 Ob 126/89 Veröff: SZ 62/192 = EvBl 1990/98 S 472 = M... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Gerade auf dem Zeitungsmarkt ist die öffentliche Meinung über die Seriosität der Berichterstattung einer Zeitung ein Persönlichkeitsrecht, das nicht auf physische Personen beschränkt sein kann. Verletzungen dieses Rufes können daher auch dann durch eine Geldbuße abgegolten werden, wenn der Medieninhaber keine physische Person ist, ist doch gerade in einem solchen Fall mit einer gegen § 7 UWG verstoßenden Herabsetz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Rechtsanwalt in Ried im Innkreis. Der Erstbeklagte ist Versicherungsberater und Geschäftsführer der zweitbeklagten Partei, die außergerichtlich Unfallgeschädigte berät und vertritt ("Schadenshelfer"). Zwischen dem Kläger (sowie anderen Rieder Anwälten) und dem Beklagten war ua ein Vorprozeß anhängig, in dem es im wesentlichen um den Umfang der Berechtigung des Erstbeklagten ging, als "Schadenshelfer" und "Fachmann in Schadenersatzangelegenheiten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht hat festgestellt: Die Stickmuster des Beklagten Nr. 15.120 und Nr. 15.160 weisen mit den Stickmustern des Klägers Nr. 606 und Nr. 609 auffallende Ähnlichkeit auf. Die Muster des Klägers stammen vom August 1955, die Muster des Beklagten wurden 1957 herausgebracht. Der Beklagte hat die Muster des Klägers fast naturgetreu nachgeahmt und diese Nachahmung durch Verkauf von mit diesen Mustern bestickten Waren geschäftlich ausgewertet. Eine solche Nacha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom beklagten die Bezahlung einer Geldbuße als Vergütung für erlittene Kränkungen oder andere persönliche Nachteile gemäß § 16 Abs 2 UWG in der Höhe von 20.000 S. Das Erstgericht hat dieses Begehren abgewiesen. Es hat festgestellt, dass der Beklagte von 1947 bis Juli 1958 als Handelsagent bei der Klägerin beschäftigt war. Er hatte F*****-Waagen zu verkaufen und war berechtigt, um die Verkäufe durchführen zu können, von den Kunden alte Waagen, ... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Die nach dieser Gesetzesstelle erforderlichen besonderen Umstände liegen bei verwechslungsfähigen Teepackungen nicht vor, wenn eine große Zahl ähnlicher, wenn auch nicht verwechslungsfähiger Packungen, besteht, mag auch ein früherer Angestellter des Klägers, der beim Beklagten eingetreten ist, diesen zur Verwendung der verwechslungsfähigen Packungen veranlaßt haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Zur Bemessung des Vergütungsbetrages. Entscheidungstexte 3 Ob 200/55 Entscheidungstext OGH 06.04.1955 3 Ob 200/55 Veröff: ÖBl 1955,68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0079704 Dokumentnummer JJR_19550406_OGH0002_0030OB00200_5500000_001 mehr lesen...
Die klagende Partei bzw. die Verlagsgruppe S.-P., bestehend aus den Verlagsfirmen B.-Verlag Wien, S.-Verlag Graz und P., Salzburg, haben auf Grund eines im Jahre 1947 abgeschlossenen Vertrages von den Erben nach Dr. Anton Wildgans die Verlagsrechte für eine sieben- bis achtbändige Gesamtausgabe der Werke von Dr. Anton Wildgans erworben, wonach sie eine in Ganz- oder Halbleinen gebundene Subskribtenausgabe, deren Einzelbände durchnumeriert sind und die nur geschlossen Subskripten ausge... mehr lesen...
Die beklagte Partei hatte bis zu der von ihr vorgenommenen Kündigung zum 31. Dezember 1949 das alleinige Verkaufsrecht für Oberösterreich für die von der klagenden Partei erzeugten Simplex-Schwerölbrenner. In dem Vertretungsvertrag war eine Konkurrenzklausel für die Zeit nach Auflösung des Vertrages und eine Konventionalstrafe in der Höhe von 20.000 S für Verstöße gegen die Bestimmungen der Konkurrenzklausel vereinbart. Nach der Auflösung des Vertrages bezog die beklagte Partei auch w... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Der Zuspruch einer Geldbuße ist nur gerechtfertigt, wenn eine Vergütung für erlittene Kränkung oder andere persönliche Nachteile in den besonderen Umständen des Falles begründet ist (vgl auch SZ 22/141, 3 OB 178/53). Entscheidungstexte 3 Ob 417/53 Entscheidungstext OGH 13.07.1953 3 Ob 417/53 Veröff: SZ 26/189 = ÖBl 1953,52 ... mehr lesen...
Der Kläger ist Inhaber des R.-Verlages in Salzburg. Die beiden Streitparteien traten zueinander dergestalt in geschäftliche Beziehung, daß der Kläger im Auftrag der Beklagten in den Jahren 1946 und 1947 den Österreichischen A.-Kalender herausgegeben hat. Zufolge einer zwischen den Streitteilen getroffenen Vereinbarung sollten die nicht verkauften Exemplare des Kalenders 1947 (etwa 14.000 Stück) mit einem neuen Einband und einem neuen Kalendarium versehen und vom Kläger als Kalender 19... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Zum Vergütungsanspruch nach dieser Gesetzesstelle. Entscheidungstexte 3 Ob 178/53 Entscheidungstext OGH 13.05.1953 3 Ob 178/53 Veröff: ÖBl 1953,66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0079662 Dokumentnummer JJR_19530513_OGH0002_0030OB00178_5300000_00... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Die Auferlegung einer Buße kommt nur dann in Betracht, wenn ein Akt unlauteren Wettbewerbes vorliegt, der eine ernstliche Beeinträchtigung des Betroffenen darstellt, die weit über den mit jeder unlauteren Wettbewerbshandlung verbundenen Ärger hinausgeht. Entscheidungstexte 1 Ob 585/52 Entscheidungstext OGH 16.07.1952 1 Ob 585/52 Veröff: SZ 25/2... mehr lesen...
Norm: UWG §16 Abs2
Rechtssatz: Unlustgefühle infolge eines perfiden Vertrauensmißbrauches rechtfertigen einen Ersatzanspruch nach § 16 Abs 2 UWG. Entscheidungstexte 1 Ob 451/49 Entscheidungstext OGH 28.09.1949 1 Ob 451/49 Veröff: SZ 22/141 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0079665 ... mehr lesen...