RS Vwgh 1993/5/19 91/13/0099

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Veröffentlicht am 19.05.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1 Z2;
BAO §303 Abs1;
BAO §303 Abs2;

Rechtssatz

Der Abgabepflichtige wird in keinen Rechten verletzt, wenn die belangte Behörde die abweisende Entscheidung der Erstbehörde bestätigt, obwohl der Wiederaufnahmeantrag infolge Fehlens der für die Beurteilung seiner Rechtzeitigkeit erforderlichen Angaben zurückzuweisen wäre.

Schlagworte

Inhalt des Wiederaufnahmeantrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991130099.X03

Im RIS seit

07.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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