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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen und dergleichen können nicht als verbindliche Erledigung, also nicht als Spruch iSd § 58 Abs 1 AVG gewertet werden.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder BescheidcharakterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995170180.X01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
12.11.2015