RS Vwgh 2001/2/21 2000/08/0158

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Veröffentlicht am 21.02.2001
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §58 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/12/0103 E 30. Mai 1988 RS 5

Stammrechtssatz

An eine behördliche Erledigung, die nicht ausdrücklich als Bescheid bezeichnet ist, ist hinsichtlich der Wertung als Bescheid nach ihrem Inhalt ein strenger Maßstab anzulegen.

Schlagworte

Einhaltung der FormvorschriftenOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinBescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000080158.X03

Im RIS seit

23.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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