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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/18/0331 98/18/0332Rechtssatz
Die in § 14 Abs. 4 FrG 1997 vorgesehene Ersichtlichmachung eines Aufenthaltstitels im Reisedokument des Fremden stellt sich als eine von den die Form von Bescheiden regelnden Bestimmungen der §§ 58 ff AVG abweichende Vorschrift über die Bescheidausfertigung dar. Gemäß § 14 Abs. 4 FrG 1997 ist kein "Bescheid" nach den Regeln des AVG zu erlassen, sondern eine besondere Urkunde (Ersichtlichmachung) auszustellen; der Ausstellung dieser Urkunde kommt die Wirkung der Erlassung eines Bescheides zu (Hinweis E 29. Februar 1996, 94/18/1109).
Schlagworte
Einhaltung der FormvorschriftenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998180330.X01Im RIS seit
27.11.2001