Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
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Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
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Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
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Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
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Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
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Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
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Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
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Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
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Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 14.04.2020 langte beim Bundesverwaltungsgericht eine mit 23.08.2019 datierte Säumnisbeschwerde ein. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass er vom XXXX bis XXXX an einer näher genannten Wohnadresse wohnhaft gewesen sei, irrtümlich jedoch bis ins Jahr 2019 für diesen Standort eine Rundfunkempfangseinrichtung angemeldet gehabt und dafür auch laufend Gebühren entrichtet habe. Aufgrund einer früher erteilten Einzugsermächtigung hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) teilte dem Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 20.03.2020 mit, dass eine Beweisaufnahme stattgefunden habe, da der Beschwerdeführer aufgrund seiner Eheschließung mit einer die Freizügigkeit genützten EU-Bürgerin einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltskarte beim Magistrat der Stadt XXXX eingebracht habe. Es seien nun gegen ihn und seine Ehegattin Verfahren w... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erkannte dem ersten im
Kopf: des Beschlusses genannten Beschwerdeführer (BF1) mit Bescheid vom 24.06.2019 den mit Bescheid vom 15.10.2012 zuerkannten Status eines Asylberechtigten von Amts wegen ab, stellte fest, dass dem BF1 die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt und stellte ebenfalls fest, dass er seinen Konventionsreisepass an das Bundesamt zurückzustellen hat ... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erkannte dem ersten im
Kopf: des Beschlusses genannten Beschwerdeführer (BF1) mit Bescheid vom 24.06.2019 den mit Bescheid vom 15.10.2012 zuerkannten Status eines Asylberechtigten von Amts wegen ab, stellte fest, dass dem BF1 die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt und stellte ebenfalls fest, dass er seinen Konventionsreisepass an das Bundesamt zurückzustellen hat ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: In Verfolg zu einer rechtskräftigen Verurteilung durch das Landesgericht XXXX am XXXX . Dezember 2019 wurde seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA oder belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer (BF) ein aufenthaltsbeendendes Verfahren eingeleitet. Das Ergebnis der Beweisaufnahme wurde dem BF am XXXX .02.2020 im Rahmen des Parteiengehörs durch Hinterlegung an der Wohnsitzadresse zur Kenntnis gebracht. Binnen der eing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: In Verfolg zu einer rechtskräftigen Verurteilung durch das Landesgericht XXXX am XXXX . Dezember 2019 wurde seitens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA oder belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer (BF) ein aufenthaltsbeendendes Verfahren eingeleitet. Das Ergebnis der Beweisaufnahme wurde dem BF am XXXX .02.2020 im Rahmen des Parteiengehörs durch Hinterlegung an der Wohnsitzadresse zur Kenntnis gebracht. Binnen der eing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit seiner am 31.10.2019 der GIS Gebühren Info Service GmbH (als im Folgenden: belangte Behörde) übermittelten Säumnisbeschwerde begehrte der Beschwerdeführer die Aufhebung von Rückstandsausweisen und die Rückerstattung von € 807,75, die vom Drittschuldner im Exekutionsweg gezahlt worden seien. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass am 12.1.2018 ein Inkassobüro die Zahlung von € 2.093,76 an Gebühren und Kosten gefordert habe. Obwo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, hat sein Heimatland verlassen, ist illegal in das Bundesgebiet eingereist und hat am 31.07.2015 gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. In der am 31.07.2015 durchgeführten Erstbefragung führte der Beschwerdeführer aus, dass er Afghanistan vor drei Jahren verlassen habe, weil er im Iran arbeiten habe wollen. Ca. vier Monate vor seiner Flucht nach Europa sei er nach Afg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: 1.BF), eine serbische Staatsangehörige, stellte am 06.06.2018 für sich und ihre Kinder, die Zweit- bis Viertbeschwerdeführer (im Folgenden: 2.-4.BF), einen Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gemäß § 55 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). In der Folge wurde den BF Aufenthaltstitel gemäß § 55 AsylG 2005 erteilt. Mit den nunm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: 1.BF), eine serbische Staatsangehörige, stellte am 06.06.2018 für sich und ihre Kinder, die Zweit- bis Viertbeschwerdeführer (im Folgenden: 2.-4.BF), einen Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gemäß § 55 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). In der Folge wurde den BF Aufenthaltstitel gemäß § 55 AsylG 2005 erteilt. Mit den nunm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: 1.BF), eine serbische Staatsangehörige, stellte am 06.06.2018 für sich und ihre Kinder, die Zweit- bis Viertbeschwerdeführer (im Folgenden: 2.-4.BF), einen Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gemäß § 55 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). In der Folge wurde den BF Aufenthaltstitel gemäß § 55 AsylG 2005 erteilt. Mit den nunm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: 1.BF), eine serbische Staatsangehörige, stellte am 06.06.2018 für sich und ihre Kinder, die Zweit- bis Viertbeschwerdeführer (im Folgenden: 2.-4.BF), einen Erstantrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gemäß § 55 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). In der Folge wurde den BF Aufenthaltstitel gemäß § 55 AsylG 2005 erteilt. Mit den nunm... mehr lesen...
Begründung: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Erstbeschwerdeführer (ErstBF) ist der Vater und gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Zweitbeschwerdeführers (ZweitBF). Der ErstBF ist zumindest seit 2002 mit Unterbrechungen im Bundesgebiet behördlich gemeldet. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt oder BFA), Regionaldirektion Wien, vom XXXX .2019, Zl. XXXX wurde ggü. dem ErstBF aufgrund zweier strafrechtlicher Verurteil... mehr lesen...
Begründung: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Erstbeschwerdeführer (ErstBF) ist der Vater und gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Zweitbeschwerdeführers (ZweitBF). Der ErstBF ist zumindest seit 2002 mit Unterbrechungen im Bundesgebiet behördlich gemeldet. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt oder BFA), Regionaldirektion Wien, vom XXXX .2019, Zl. XXXX wurde ggü. dem ErstBF aufgrund zweier strafrechtlicher Verurteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer rügte in seinen an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten in wesentlichen Teilen gleichlautenden, verfahrenseinleitenden Eingaben, in denen er sich gegen sieben (zum Teil ehemalige) namentlich genannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der XXXX , im Folgenden „ XXXX “ (Beschwerdegegner im Verfahren vor der belangten Behörde, im Folgenden: BG) beschwerte, dass diese ihn ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer rügte in seinen an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten in wesentlichen Teilen gleichlautenden, verfahrenseinleitenden Eingaben, in denen er sich gegen sieben (zum Teil ehemalige) namentlich genannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der XXXX , im Folgenden „ XXXX “ (Beschwerdegegner im Verfahren vor der belangten Behörde, im Folgenden: BG) beschwerte, dass diese ihn ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer rügte in seinen an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten in wesentlichen Teilen gleichlautenden, verfahrenseinleitenden Eingaben, in denen er sich gegen sieben (zum Teil ehemalige) namentlich genannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der XXXX , im Folgenden „ XXXX “ (Beschwerdegegner im Verfahren vor der belangten Behörde, im Folgenden: BG) beschwerte, dass diese ihn ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer rügte in seinen an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten in wesentlichen Teilen gleichlautenden, verfahrenseinleitenden Eingaben, in denen er sich gegen sieben (zum Teil ehemalige) namentlich genannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der XXXX , im Folgenden „ XXXX “ (Beschwerdegegner im Verfahren vor der belangten Behörde, im Folgenden: BG) beschwerte, dass diese ihn ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer rügte in seinen an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten in wesentlichen Teilen gleichlautenden, verfahrenseinleitenden Eingaben, in denen er sich gegen sieben (zum Teil ehemalige) namentlich genannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der XXXX , im Folgenden „ XXXX “ (Beschwerdegegner im Verfahren vor der belangten Behörde, im Folgenden: BG) beschwerte, dass diese ihn ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer rügte in seinen an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten in wesentlichen Teilen gleichlautenden, verfahrenseinleitenden Eingaben, in denen er sich gegen sieben (zum Teil ehemalige) namentlich genannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der XXXX , im Folgenden „ XXXX “ (Beschwerdegegner im Verfahren vor der belangten Behörde, im Folgenden: BG) beschwerte, dass diese ihn ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer rügte in seinen an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten in wesentlichen Teilen gleichlautenden, verfahrenseinleitenden Eingaben, in denen er sich gegen sieben (zum Teil ehemalige) namentlich genannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der XXXX , im Folgenden „ XXXX “ (Beschwerdegegner im Verfahren vor der belangten Behörde, im Folgenden: BG) beschwerte, dass diese ihn ... mehr lesen...