Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: 1. Mit Eingaben vom 25.03.2020 beantragte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde unter Anschluss zahlreicher Unterlagen die Aufnahme von Arzneispezialitäten – in vier unterschiedlichen Dosierungen – in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 2. Während des verwaltungsbehördlichen Verfahrens modifizierte die Beschwerdeführerin diese Anträge. 3. Mit Bescheiden vom 20.11.2020, zu den Zlen. XXXX , XXXX , XXXX sowie XXXX , wies die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: 1. Mit Eingaben vom 25.03.2020 beantragte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde unter Anschluss zahlreicher Unterlagen die Aufnahme von Arzneispezialitäten – in vier unterschiedlichen Dosierungen – in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 2. Während des verwaltungsbehördlichen Verfahrens modifizierte die Beschwerdeführerin diese Anträge. 3. Mit Bescheiden vom 20.11.2020, zu den Zlen. XXXX , XXXX , XXXX sowie XXXX , wies die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: 1. Mit Eingaben vom 25.03.2020 beantragte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde unter Anschluss zahlreicher Unterlagen die Aufnahme von Arzneispezialitäten – in vier unterschiedlichen Dosierungen – in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 2. Während des verwaltungsbehördlichen Verfahrens modifizierte die Beschwerdeführerin diese Anträge. 3. Mit Bescheiden vom 20.11.2020, zu den Zlen. XXXX , XXXX , XXXX sowie XXXX , wies die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Feststellungen: 1. Mit Eingaben vom 25.03.2020 beantragte die Beschwerdeführerin bei der belangten Behörde unter Anschluss zahlreicher Unterlagen die Aufnahme von Arzneispezialitäten – in vier unterschiedlichen Dosierungen – in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. 2. Während des verwaltungsbehördlichen Verfahrens modifizierte die Beschwerdeführerin diese Anträge. 3. Mit Bescheiden vom 20.11.2020, zu den Zlen. XXXX , XXXX , XXXX sowie XXXX , wies die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zum Verfahrensgang im Beschwerdeverfahren der Beschwerdeführerin XXXX (BF1): Mit der am 2.10.2018 beim Landesgericht Innsbruck eingelangten Klage zu XXXX wurde von einer Klägerin von der beklagten Partei „ XXXX“ ein Leistungsbegehren auf Bezahlung eines Geldbetrages und ein Feststellungsbegehren auf Haftung für zukünftige Schäden gestellt. Mit Einbringungsvertrag vom 25.1.2019 wurde die vorgenannte beklagte Partei in die XXXX , FN XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zum Verfahrensgang im Beschwerdeverfahren der Beschwerdeführerin XXXX (BF1): Mit der am 2.10.2018 beim Landesgericht Innsbruck eingelangten Klage zu XXXX wurde von einer Klägerin von der beklagten Partei „ XXXX“ ein Leistungsbegehren auf Bezahlung eines Geldbetrages und ein Feststellungsbegehren auf Haftung für zukünftige Schäden gestellt. Mit Einbringungsvertrag vom 25.1.2019 wurde die vorgenannte beklagte Partei in die XXXX , FN XXXX ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF), eine ungarische Staatsangehörige, war seit Januar 2015 im österreichischen Bundesgebiet bei verschiedenen Arbeitgebern als Arbeiterin beschäftigt. Sie war jedoch nach eigenen Angaben weiterhin in Ungarn wohnhaft. Am 08.08.2018 wurde die BF in dem österreichischen Lokal, in welchem sie zu dieser Zeit legal beschäftigt war, einer fremdenpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Dabei wurde sie durch das Bundesamt für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF), eine ungarische Staatsangehörige, war seit Januar 2015 im österreichischen Bundesgebiet bei verschiedenen Arbeitgebern als Arbeiterin beschäftigt. Sie war jedoch nach eigenen Angaben weiterhin in Ungarn wohnhaft. Am 08.08.2018 wurde die BF in dem österreichischen Lokal, in welchem sie zu dieser Zeit legal beschäftigt war, einer fremdenpolizeilichen Kontrolle unterzogen. Dabei wurde sie durch das Bundesamt für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit beschwerdegegenständlichen Bescheid des Militärkommandos Wien wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 05.07.2021 zur Leistung des Grundwehrdienstes in der Dauer von sechs Monaten einberufen und festgestellt, er sei ab 00:00 Uhr dieses Tages Soldat. Er wurde aufgefordert sich am 05.07.2021 bis 11:00 Uhr bei der 1. Gardekompanie/Garde in 1130 Wien, MARIA THERESIEN Kaserne, Am Fasangarten 2 einzufinden und es wurde festgestel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit gegenständlichem Bescheid vom 18.08.2020, Zl. XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA, belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer ein auf die Dauer von einem Jahr befristetes Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.) und erteilte ihm einen Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung (Spruchpunkt II.). 2. Der Bescheid wurde dem Beschwerdeführer am 22.08.2020 (AS 119) persönlich übergeben.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen zur Zl. W139 2230047-2 protokollierten Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß dem Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.03.2020, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin den gegenständlichen zur Zl. W139 2230047-2 protokollierten Antrag auf Nichtigerklärung der sonstigen Festlegung des Auftraggebers während der Verhandlungsphase gemäß dem Schreiben vom 20.03.2020, wonach der Labortest (i) bis spätestens 02.04.2020 und (ii) in Österreich durchzuführen ist, auf Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1 Verfahrensgang: 1.1 Verfahrenseinleitender Antrag: Mit Eingabe vom 23.12.2016 beantragte die XXXX (im Folgenden: Konsenswerberin), vertreten durch den Geschäftsführer XXXX XXXX XXXX , XXXX , XXXX XXXX , bei der XXXX Landesregierung die Erteilung der Genehmigung für das Vorhaben „Errichtung und Betrieb eines Heliports in XXXX / XXXX “ nach dem UVP-G 2000. 1.2 Verfahren vor Amt der XXXX Landesregierung: Zumal eine rechtliche Erstprüfung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 14.04.2020 langte beim Bundesverwaltungsgericht eine mit 23.08.2019 datierte Säumnisbeschwerde ein. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass er vom XXXX bis XXXX an einer näher genannten Wohnadresse wohnhaft gewesen sei, irrtümlich jedoch bis ins Jahr 2019 für diesen Standort eine Rundfunkempfangseinrichtung angemeldet gehabt und dafür auch laufend Gebühren entrichtet habe. Aufgrund einer früher erteilten Einzugsermächtigung hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) teilte dem Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 20.03.2020 mit, dass eine Beweisaufnahme stattgefunden habe, da der Beschwerdeführer aufgrund seiner Eheschließung mit einer die Freizügigkeit genützten EU-Bürgerin einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltskarte beim Magistrat der Stadt XXXX eingebracht habe. Es seien nun gegen ihn und seine Ehegattin Verfahren w... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl erkannte dem ersten im
Kopf: des Beschlusses genannten Beschwerdeführer (BF1) mit Bescheid vom 24.06.2019 den mit Bescheid vom 15.10.2012 zuerkannten Status eines Asylberechtigten von Amts wegen ab, stellte fest, dass dem BF1 die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt und stellte ebenfalls fest, dass er seinen Konventionsreisepass an das Bundesamt zurückzustellen hat ... mehr lesen...