Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher der Firma B AG, welche Mitglied der Wehrgemeinschaft an der L ist, zu verantworten, dass Auflagenpunkt 5. des Bescheides des Landeshauptmannes von Steiermark vom 27.1.1995, GZ: 3-30 F 25-95/37, zumindest bis 12.03.2004 nicht eingehalten wurde. Die Anlage werde entgegen der wasserrechtlichen Bew... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bewilligung der Änderung einer Wehranlage nach § 9 Abs 1 WRG (betreffend ein Wasserkraftwerk an der Lafnitz) sah als Auflage vor: "Die Uferbordanhebung (an beiden Ufern) im projektsgemäßen Umfang samt Erfüllung der Auflagen 2. und 3. hat bis spätestens 30. Juni 1996 zu erfolgen. Die Fertigstellung ist der Wasserrechtsbehörde schriftlich anzuzeigen". Als diese Anhebung am linken Ufer der Lafnitz wegen Widerständen von Anrainern unterblieb, wurde dem handelsrechtlichen Geschä... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Unterschreitung der Pflichtwassermenge ist unter die Bestimmung des § 9 Abs 1 WRG iVm § 137 Abs 2 Z 1 WRG (Bewilligungspflicht jeder über den Gemeingebrauch hinausgehenden Benützung der öffentlichen Gewässer sowie die Errichtung oder Änderung der zur Benützung der Gewässer dienenden Anlagen) zu subsumieren. Wird dem Beschuldigten von der Erstinstanz vorgeworfen, es entgegen der wasserrechtlichen Bewilligung unterlassen zu haben an einem Bach für die Einhaltung der abzugebe... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Wiederaufnahmegrund des § 69 Abs 1 Z 2 AVG liegt nicht vor, wenn beim Beschuldigten als Betreiber eines Wasserkraftwerkes Abflussmessungen vorgenommen wurden, dieser daraufhin in seiner verspäteten Berufung Einwendungen gegen das Messverfahren erhob und er die in der verspäteten Berufung erhobenen Einwendungen auch in einem Antrag auf Wiederaufnahme gemäß § 69 AVG stellt, da keine Rede davon sein kann, dass die bezeichneten Tatsachen zum Zeitpunkt der Erlassung des Besche... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 7.6.2000, GZ.: 15.1 1999/722, wurde Herrn M N unter den Spruchabschnitten 1. bis 4. zur Last gelegt, er habe, wie anlässlich einer Erhebung am 24.11.1988 festgestellt wurde, zumindest seit Rechtskraft des UVS-Bescheides vom 15.5.1998, UVS 30.1-24/97-4, die mit Bescheid der BH Judenburg vom 25.1.1993, GZ.: 3.0 Ne 15-85/4, vorgeschriebenen, näher bezeichneten 4 Löschungsvorkehrungen betreffend die Wasserkraftanlage auf den Gst. Nr., KG. St.J, nicht getroffen. Des weit... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Betreten einer wasserrechtlich nicht bewilligten Anlage ist für sich im WRG nicht unter Strafe gestellt. Eine solche Anlage muss sogar betreten werden, um die Löschungsvorkehrungen zu erfüllen. Daher war das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfes einzustellen, wonach durch das Betreten der nicht bewilligten Wasserkraftanlage eine Übertretung nach § 9 Abs 1 WRG (besondere Wasserbenutzung ohne Bewilligung) begangen worden sei (und das Betreten einer solchen Anlage noch nicht de... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemeinden sind, sofern sie im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung tätig werden, nicht anders als juristische Personen des Privatrechts verpflichtet, die Verwaltungsvorschriften einzuhalten. Dies ergibt sich nicht zuletzt daraus, daß die Gemeinden die in Verwaltungsvorschriften vorgesehenen Bewilligungen, Ausnahmegenehmigungen udgl zu beantragen legitimiert und - um nicht gegen Verwaltungsvorschriften zu handeln - verpflichtet sind. Sind somit Gemeinden in ihrer Privatwirtsc... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 137 Abs.3 lit.a WRG 1959 begeht eine Verwaltungsübertretung, sofern die Tat nicht nach Abs.4 oder 5 einer strengeren Strafe unterliegt, und ist mit Geldstrafe bis S 100.000,-- zu bestrafen, wer ohne gemäß § 9 Abs.1 oder 2 WRG 1959 erforderliche wasserrechtliche Bewilligung oder entgegen einer solchen Tagwässer benutzt oder der Benutzung dienende Anlagen errichtet, ändert oder betreibt. Nach § 9 Abs.2 WRG 1959 bedarf die Benutzung der privaten Tagwässer sowie die Erricht... mehr lesen...
Rechtssatz: Besitzt der Beschuldigte eine wasserrechtliche Bewilligung zum Abbau von Gestein und Schotter aus einem bestimmten Bachbett und bildet sich in diesem Bachbett eine Geschiebematerialinsel, welche aus Gründen der Bachinstandhaltung zu beseitigen war, so ist der Beschuldigte von dem verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf nach dem Wasserrechtsgesetz dann befreit, wenn er mit Zustimmung der für die Beseitigung verantwortlichen Wildbach- und Lawinenverbauung die Geschiebeinsel in der Fo... mehr lesen...
Rechtssatz: Erteilt ein Unternehmen, welches im Besitz einer wasserrechtlichen Bewilligung zum Schotterabbau und der Schotterentnahme ist, einem entsprechenden Unternehmer den Auftrag, den Schotterabbau gemäß der Bewilligung vorzunehmen, so ist dieser Schotterabbau durch das beauftragte Unternehmen nur so lange bewilligungsgemäß und zulässig, so lange die auftragsmäßige Deckung der Schotterentnahme beim Beauftragten vorliegt. Wird jedoch durch den Bewilligungsträger der Auftrag eingestellt... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSlg 9979 A/1979 ua. Rechtssatz: Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs. 1 zweiter Satz VStG liegt vor, wenn sich der Tatbestand - wie in § 137 Abs. 3 lit. a WRG - in der Vornahme eines verbotenen Tuns (schlichtes Tätigkeitsdelikt) oder in der Nichtvornahme eines gebotenen Tuns (schlichtes Unterlassungsdelikt) erschöpft; die erfolgsbezogenen Berufungseinwände der Unvorhersehbarkeit eines Störfalles bzw. eines rechtmäßigen Alternativverhaltens können daher in diesem Zusamm... mehr lesen...