IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 13. Juni 2022, ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes 1959, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat einen Kostenbeitrag zum Beschwerdeverfahren in Höhe von € 60,- zu leisten. III. Gegen... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 28.07.2022 Norm: WRG 1959 §31 Abs1 WRG 1959 §137 Abs2 Z4 WRG 1959 § 31c heute WRG 1959 § 31c gültig ab 19.06.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2013 WRG 1959 § 31c gültig von 31.03.2011 bis 18.06.2013 zuletz... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des B, vertreten durch A Rechtsanwälte, ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 29. Juli 2021, ***, betreffend Bestrafung wegen Übertretungen des Wasserrechtsgesetzes 1959, zu Recht erkannt: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird aufgehoben und das Straf-verfahren hinsichtlich der darin enthaltenen Übertretung... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: Nach dem System des § 32b WRG ist die Indirekteinleitung grundsätzlich bewilligungsfrei, auch das Fehlen einer Zustimmung des Indirekteinleiters begründet keine Bewilligungspflicht (vgl VwGH 98/07/0003). Das Gesetz geht davon aus, dass das Kanalisationsunternehmen über den Einl... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: Die (konsenslose) Einleitung von Abwasser [hier: Reinigungsabwässer] über einen dafür gar nicht bewilligten Regenwasserkanal in ein Gewässer, ist unabhängig davon, ob die Zustimmung des Kanalisationsunternehmens vorlag oder nicht, nicht nach § 137 Abs 1 Z 24 WRG, sondern bei Vo... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: § 32b Abs 1 erster Satz WRG spricht von der Einleitung „in eine wasserrechtlich bewilligte Kanalisationsanlage eines anderen“, was dahingehend zu verstehen ist, dass die Kanalisationsanlage überhaupt für Wässer der Art, wie sie eingeleitet werden sollen, genehmigt sein muss. Da... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 23.09.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §32bWRG 1959 §137 Abs1 Z24WRG 1959 §137 Abs2
Rechtssatz: Beim Tatvorwurf, bewusst („aktiv“ und absichtlich) eine Einleitung von verunreinigten Wässern und damit eine Einwirkung auf das Gewässer, somit einen beabsichtigten „Angriff“ auf die Gewässerbeschaffenheit, vorgenommen zu haben, kommt lediglich die Übertretung des § 32 iVm § 13... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, vertreten durch B, Rechtsanwälte in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 05.02.2020, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung am 12.03.2021 durch Verkündung zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Abs... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 31.03.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1VwGVG 2014 §29
Rechtssatz: Eine Protokollierung nach dem Schluss der Verhandlung findet nicht statt. Das mündlich verkündete Erkenntnis ist im Anschluss an die Verhandlungsschrift festzuhalten sowie dessen Inhalt und die Verkündung zu beurkunden. Nach der Verkündung getätigte Ausführungen einer Partei sind nicht im Protokoll zu erfassen. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 31.03.2021 Norm: WRG 1959 §31 Abs1VwGVG 2014 §29
Rechtssatz: Für die Verwirklichung Tatbestandes des § 31 Abs 1 WRG reicht bereits das Herbeiführen der Gefahr einer Gewässerverunreinigung. Eine solche Gefahr muss nach der Rsp (vgl VwGH 2012/07/0115) auch nicht unmittelbar bevorstehen. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verwaltungsstrafe; Gewäs... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 05. Februar 2020, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe von € 200,-- zu leisten. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 17.04.2020 Norm: WRG 1959 §30 Abs1WRG 1959 §31 Abs1WRG 1959 §137 Abs2 Z4
Rechtssatz: Der Schutz des Grundwassers ist ein hoch einzuschätzendes Rechtsgut (vgl die Zielbestimmung des § 30 Abs 1 WRG 1959, wonach Grundwasser in Trinkwasserqualität zu erhalten ist). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verwaltungsstrafe; Gewässerverunreinigung; Schut... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde von A, ***, ***, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt St. Pölten vom 01.08.2018, ***, betreffend Bestrafung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 50 Absatz 1 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG) insoferne stattgegeben, als der Strafbetrag von € 3.0... mehr lesen...