Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer einer Uferliegenschaft am Attersee, die Beklagte ist als „Republik Österreich (Österreichische Bundesforste)“ bücherliche Eigentümerin der angrenzenden Liegenschaft, auf der sich der Attersee erstreckt. Mit Bescheid vom 12. März 1890 wurde dem seinerzeitigen Eigentümer der Uferliegenschaft über seinen Antrag die Bewilligung einerseits zum Einbau einer Schiffs- und Badehütte im Attersee in der Nähe seiner Liegenschaft und andererseit... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 116, zu der das Grundstück 182/3 gehört. Die beklagte Partei ist Eigentümerin der davon östlich gelegenen Liegenschaft EZ 252, die unter anderem aus dem Grundstück 1569 besteht. Östlich von diesem Grundstück verläuft eine Landesstraße. Im Grenzbereich zwischen den Grundstücken 1569 und 182/3 verläuft der L*****bach, dessen linksseitiges Bachufer in der Natur im Wesentlichen die Grundstücksgrenze bildet. Dieser ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte ursprünglich die Zahlung von 72.000 S (= 5.232,44 EUR) und die aus dem Urteilsspruch ersichtliche Feststellung. In der Verhandlungstagsatzung vom 4. 3. 2002 dehnte sie das Leistungsbegehren auf 201.323,31 S (= 14.630,74 EUR) aus. Sie brachte vor, sie sei an einem näher bezeichneten Teil eines Baches fischereiberechtigt. Mit Bescheid vom 18. 11. 1986 habe der Landeshauptmann für Oberösterreich Ing. Josef Z***** die wasserrechtliche Bewillig... mehr lesen...
Norm: WRG §22WRG §27 Abs1 litc
Rechtssatz: Im Falle der persönlichen Berechtigung der wasserberechtigten Person erlischt das Wasserbenutzungsrecht aber gemäß § 27 Abs 1 lit c WRG bei dessen Tod. In solchen Fällen tritt der Rechtsnachfolger nicht in das Wasserbenutzungsrecht ein. Entscheidungstexte 1 Ob 160/03s Entscheidungstext OGH 18.11.2003 1 Ob 160/03s Veröff: SZ 2003/147 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: An einem Fluss in Niederösterreich bestehen derzeit, soweit hier relevant, folgende Fischereireviere (im Folgenden nur Reviere): Das Eigenrevier FA I/5 mit dem zur Mitbewirtschaftung zugewiesenen Pachtrevier FA II/2 und das Eigenrevier FA I/7 mit dem zur Mitbewirtschaftung zugewiesenen Revier FA I/6. Im vormaligen Pachtrevier FA II/1 waren je zur Hälfte die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei und ein näher genannter Dritter fischereiberechtigt. Der daran... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die hier bedeutsame Wehranlage ist eine Wasserbenutzungsanlage im Sinne des § 26 Abs 1 WRG. Die beklagte Partei ist Inhaberin des mit dieser Anlage verbundenen Wasserbenutzungsrechts. Ihr werden nach den Feststellungen auch "regelmäßige Bachabkehren im Werkskanal ... behördlich vorgeschrieben". Auch die Bachabkehr 1995, die dem Klageanspruch zugrunde liegt, wurde von der beklagten Partei durchgeführt. 1. Die hier bed... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist aufgrund eines Übergabevertrags seit 1987 Eigentümer eines geschlossenen Hofs, zu dessen Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 174, 179/1, 465/2 und 465/8 gehören. Die klagende Partei ist seit 1994 Eigentümerin einer Nachbarliegenschaft, mit der Wasserbenutzungsrechte für bestimmte Wasserkraftanlagen verbunden sind. Die klagende Partei begehrte, den Beklagten schuldig zu erkennen, die Vermessung und Vermarkung von Teilen der eingangs bezeichne... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Wasserbenutzungsrecht des Klägers ist aufgrund dessen Verzichts in bestimmtem Umfang erloschen (siehe Blg./E). Dadurch gehen aber allenfalls bestehende Eigentumsrechte an Wasserbauten (hier: Verrohrungen) nicht verloren, es wären nur Vorkehrungen iSd § 29 WRG möglich. Die Ansicht des Berufungsgerichts, es sei infolge Verzichts des Klägers auf seine "Wasserrechte" nicht nötig zu prüfen, ob und welche Rechte der Kläge... mehr lesen...
Norm: WRG §22WRG §38
Rechtssatz: Zwar findet auf die Bewilligung zur Errichtung von Brücken gemäß § 38 WRG die Bestimmung des § 22 WRG keine Anwendung, Bewilligungen gemäß § 38 WRG sind aber schon nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen als "dingliche Bewilligungen" zu behandeln. Dementsprechend treten - kraft Erstreckung der subjektiven Rechtskraft - auf der Seite des Bewilligungsinhabers (sowie auch der Mitbeteiligten) die jeweili... mehr lesen...
Norm: WRG §22
Rechtssatz: Die dingliche Gebundenheit des Wasserbenutzungsrechtes bedeutet, daß es nicht auf die Person des Bewilligungswerbers beschränkt ist, sondern den jeweiligen Eigentümern der Betriebsanlage oder Liegenschaft zusteht. Entscheidungstexte 1 Ob 43/92 Entscheidungstext OGH 19.10.1993 1 Ob 43/92 Veröff: SZ 66/129 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §298WRG §22
Rechtssatz: Die dingliche Gebundenheit des Wasserbenutzungsrechtes (§ 22 Abs 1 zweiter Halbsatz) tritt nur ein, wenn im Bewilligungsbescheid die Betriebsanlage oder die Liegenschaft, mit der das verliehene Wasserbenutzungsrecht verbunden sein soll, genau bezeichnet wird. Weder § 298 ABGB, noch § 22 WRG gebieten zwingend die Verbindung von Wasserbenutzungsrecht und Liegenschaft bei ortsfesten Wasserbenutzungsanlagen. Wird ... mehr lesen...
Norm: WRG §22
Rechtssatz: Werden Wasserbenutzungsrecht wie üblich im wasserrechtsbehördlichen Bewilligungsbescheid mit selbständigen ortsfesten Anlagen oder mit Liegenschaften "verbunden", dann bilden sie einen Teil der Sache. Entscheidungstexte 1 Ob 43/92 Entscheidungstext OGH 19.10.1993 1 Ob 43/92 Veröff: SZ 66/129 1 Ob 54/99... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft ***** mit dem 1903 durch Teilung entstandenen, 423 m2 großen Grundstück *****. Östlich schließt an dieses Grundstück eine den Gegenstand des Rechtsstreits bildende 255 m2 große, in der Grundbuchsmappe gesondert ausgewiesene, jedoch zum Wörthersee-Grundstück Nr.***** zugehörige ("dazugeklammerte") Fläche an. Das Grundstück Nr. ***** ist öffentliches Wassergut. Bereits im Lageplan des Ing.Hans Sattle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Grundstückes 587/2 KG M*****. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 29.3.1973, GZ 8 L 8/3-1973, wurde dem Kläger gemäß §§ 9 Abs 1 und 2, 21 Abs 1, 98, 111 und 112 WRG für die Errichtung von acht Fischteichen auf dem Grundstück 587/2 KG M*****, die aus dem Wildbach bzw. aus einem unbenannten Zubringer gespeist werden, unter Erteilung von Auflagen die wasserrechtliche Bewilligung erteilt. Dieses Recht wurde au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Aufgrund des Kaufvertrages vom 18.Oktober 1892 wurde am 26.Juni 1893 das Eigentumsrecht auf der Liegenschaft EZ 22 KG Attersee unter anderem mit dem Grundstück 141 für Karl und Barbara M*** je zur Hälfte einverleibt. An das Grundstück 141 grenzte im Südosten das Grundstück 807 KG Attersee (EZ 286), das als öffentliches Wassergut im Eigentum der beklagten Partei steht, an. Am 7.Februar 1893 beantragte Karl M*** bei der k.k.Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck die... mehr lesen...
Norm: WRG §9WRG §22WRG §41 Abs4WRG §42 Abs1
Rechtssatz: Die Qualifikation einer Anlage als Schutzwasserbau setzt voraus, dass die Schutzeinrichtungen zumindest hauptsächlicher Zweck ihrer Errichtung sind. Aufschüttungen, die hauptsächlich der Gewinnung eines Badeplatzes dienen und mit welchen an sich kein erkennbarer schutzwasserbaulicher Zweck angestrebt wird, sind hingegen als Wasserbenutzungsanlage zu beurteilen. Entschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Zuge der Neuerrichtung der Murtal-Schnellstraße S 36, Abschnitt Preg-Knittelfeld, waren eine Verlegung des Murbettes und verschiedene Änderungen am Murufer zwischen Flußkilometer 206 bis 208 notwendig. Fischereiberechtigt in der Mur von Raßnitz bei Knittelfeld bis Preg sind Dipl.Ing. Robert und Ursula H***. Ihr Vertreter gab in dem vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingeleiteten Verwaltungsverfahren am 12. und 13. Oktober 1982 folgende Erklärung ab... mehr lesen...
Begründung: Der am 14. September 1987 verstorbene Dr. Sepp L*** war Eigentümer der Liegenschaft EZ 86 und EZ 524 je KG Purgstall, auf denen das Belastungs- und Veräußerungsverbot für seine Ehefrau Mechtild L*** einverleibt war. Das Veräußerungs- und Belastungsverbot beruhte auf einem Vertrag zwischen den Ehegatten L*** vom 24. September 1986, in dem es unter anderem heißt: "II. Dr. Sepp L*** hat sein gesamtes Vermögen seiner Ehefrau Mechtild L*** durch Testament verschrieben.....D... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AWRG §94 Abs1 Z3WRG §94 Abs1 Z4WRG §22
Rechtssatz: Ob sich der Verkäufer das Eigentum an dem "mit der Liegenschaft verbundenen Elektrizitätswerk und der dazu gehörigen Wasserkraft" sowie an dem "im Erlauffluß befindlichen Wehr und dem Ober- und Unterwasserkanal des Kraftwerkes" ungeachtet der zwingenden (NZ 1977, 26) Bestimmung des § 297 ABGB (wegen der Überbaueigenschaft der genannten Bauwerke: vgl dazu § 22 WRG und Krzizek, Ko... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge der Neuerrichtung der Murtal-Schnellstraße S 36, Abschnitt Preg-Knittelfeld, waren eine Verlegung des Murbettes und verschiedene Änderungen am Murufer zwischen Flußkilometer 206 bis 208 notwendig. Fischereiberechtigt in der Mur von Raßnitz bei Knittelfeld bis Preg sind Dipl.Ing. Robert und Ursula H***. Ihr Vertreter gab in dem vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingeleiteten Verwaltungsverfahren am 12. und 13.10.1982 folgende Erklärung ab: "Für das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Jahre 1976 suchte die klagende Partei, ein Wasserverband im Sinne des Wasserrechtsgesetzes, beim Amt der S*** L*** als Wasserrechtsbehörde um die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung des westlichen Teiles der Wasserversorgungsanlage Steinberg mit Fassung von vier Quellen im Bereich des Schloßgrabens südlich des Schlosses Plankenwarth, Errichtung von zwei Hochbehältern und zwei Pumpstationen sowie um die Verlegung der zugehörigen Versorgungssträng... mehr lesen...
Norm: ABGB §443ABGB §477WRG §22WRG §60WRG §111
Rechtssatz: Eine Inanspruchnahme fremden Grundes für eine Wasserbenutzungsanlage hat nur dann dingliche Wirkung, wenn ein Zwangsrecht begründet, eine gütliche Übereinkunft darüber in den wasserrechtsbehördlichen Bewilligungsbescheid aufgenommen oder eine vertraglich vereinbarte Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen wurde oder zumindest offenkundig ist; die bloße Wiedergabe einer Parteienerklärung... mehr lesen...
Alois K, der Großvater der Beklagten, war Eigentümer der Liegenschaft EZ 21 I KG S, zu der das heutige Grundstück 30/2 gehörte. Auf der EZ 21 I KG S war eine Wasserkraftanlage zum Betrieb eines Sägewerkes, einer Lohnmühle und einer Wagnerwerkstätte errichtet. Im Wasserbuch des Amtes der Tiroler Landesregierung wird die Lage der Anlage wie folgt beschrieben: "Am rechten Ufer des S-Baches, Entnahmestelle 1635 m, Rückgabestelle 1544 m, oberhalb seiner Einmundung in den A-Bach. Länge der ... mehr lesen...
Norm: WRG §9WRG §22WRG §26WRG §111
Rechtssatz: Zur Wasserbenutzungsanlage gehören auch sogenannte Zubehöranlagen wie Anlagen zur Zuleitung und Ableitung des Wassers; diese teilen das rechtliche Schicksal der eigentlichen Wasserbenutzungsanlage, sodaß sich die wasserrechtsbehördliche Bewilligung, aber auch die Haftungsverpflichtung nach § 26 WRG auch auf die Zubehöranlage erstreckt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Den Klägern steht an der Oberach im Bereich vom W-Wehr bis zur alten Brücke in einer Länge von zirka 700 m das alleinige Fischereirecht zu. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom 12. 10. 1979, WA 148/7-1979, wurde der beklagten Gemeinde und der Gemeinde Neuhofen im Innkreis die wasserrechtliche Bewilligung zur Abflußertüchtigung der Oberach zwischen dem G-Wehr und dem ehemaligen W-Wehr (Länge zirka 1 700 m) unter im Bescheid näher bezeichneten Einschränkungen und... mehr lesen...
Die beklagte Partei, eine Stadtgemeinde, führte seit etwa 1960 als Regulierungsunternehmerin im Oberlauf des F-Baches Regulierungsarbeiten durch, die durch mehrere Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt wasserrechtlich genehmigt wurden. Der Kläger ist Eigentümer einer Reihe von land- und forstwirtschaftlich genutzten Ufergrundstücken im Unterlauf dieses Gewässers, das bisher nicht reguliert wurde. Dort traten in den letzten Jahren als Folge von Überschwemmungen Schäden auf. ... mehr lesen...