Unter dem Datum des 9. Februar 2001 erließ der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) gegenüber den beschwerdeführenden Parteien einen Bescheid, dessen Spruch: folgenden Wortlaut hat: "Der Landeshauptmann von Niederösterreich verpflichtet gemäß § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 AlSAG (Altlastensanierungsgesetz BGBl. 1989/299 in der geltenden Fassung) in der Katastralgemeinde Dunkelstein die (beschwerdeführenden Parteien) zur Duldung der Errichtung von insgesamt mindestens 86... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §16 Abs1;WRG 1959; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/07/0140 2001/07/0141 2001/07/0145 2001/07/0143 2001/07/0144 2001/07/0142
Rechtssatz: Ein Verfahren zur Erteilung von Auflagen in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist nicht ident mit einem Verfahren zur Erlas... mehr lesen...
Auf den Grundstücken Nr. 196/2, .196/1, 681/3 und 1/2, sämtliche KG Torren, welche unmittelbar an das orographisch rechte Ufer des Schwarzbaches angrenzen, besteht seit ca. 50 Jahren ein Landmaschinenhandel mit angeschlossener Reparaturwerkstätte. Über einen langen Zeitraum befand sich dort eine Schmiede und Beschlagwerkstätte. Der Beschwerdeführer übernahm diese Grundstücke mit dem bestehenden Gewerbebetrieb im Jahre 1972 von seinem Vater in sein Eigentum. An die Grundstücke Nr. .196... mehr lesen...
Mit Eingabe der Erstmitbeteiligten vom 12. August 1997 wurde die Erteilung der Bewilligung für die Errichtung von 8 Mehrfamilienwohnhäusern mit 48 Wohnungen und 48 offenen, überdeckten Pkw-Abstellplätzen auf den näher angeführten Grundstücken beantragt. In der im erstinstanzlichen Verfahren durchgeführten Bauverhandlung am 15. Oktober 1997 wurde dem Vertreter der Beschwerdeführer aufgetragen, ihre Einwendungen bzw. ihre Stellungnahme binnen 14 Tagen mittels Schriftsatzes vorzutragen. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 4 Stammrechtssatz Als Verpflichteter eines Auftrages nach § 31 Abs 3 WRG kommt jedermann in Betracht, dessen Maßnahmen, Unterlassungen oder Anlagen typischerweise zu nicht bloß geringfügigen Einwirkungen auf Gewässer führen können. Es besteht die Möglichkeit einer Solidarverpflichtung (Hi... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauG Vlbg 1972 §30 Abs1;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Den Nachbarn kommt weder im Hinblick auf die Erschließung einer Bauliegenschaft noch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Wasserver... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 4. August 1997 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 137 Abs. 3 Einleitungssatz WRG 1959 wegen Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g erster Fall i.V.m. § 32 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 lit. a leg. cit. und im Zusammenhalt mit § 9 Abs. 1 VStG eine Strafe in der Höhe von S 25.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen, verhängt. Der Beschwerdeführer habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und so... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 4 Stammrechtssatz Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch auf weitere Krit... mehr lesen...
Mit der auf Grund des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erlassenen Verordnung vom 21. November 1990, LGBl. Nr. 86/1990, bestimmte der Landeshauptmann von Steiermark (LH) ein Grundwasserschongebiet zum Schutze näher genannter Wasserversorgungsanlagen. § 5 Abs. 1 Z. 7 dieser Verordnung erklärt im gesamten Schongebiet Versickerungen von häuslichen und/oder betrieblichen Abwässern für unzulässig, soweit sie bisher nicht wasserrechtlich bewilligt sind. Der Beschwerdeführer hat in seinem Anwesen, w... mehr lesen...
In der Katastralgemeinde Rekawinkel besteht eine Wasserversorgungsanlage, die der Versorgung des ehemaligen Gutes Quellenhof mit Trink- und Nutzwasser diente und deren Errichtungszeitpunkt in den ersten beiden Jahrzehnten unseres Jahrhunderts anzusiedeln, aber nicht mehr genau festzustellen ist. Im Zuge zahlreicher Grundteilungen wurden zwischen den Eigentümern der Teilungsgrundstücke Wasserleitungsdienstbarkeiten begründet und bücherlich einverleibt. Im Jahre 1982 waren rund 30 Haush... mehr lesen...
Index: L37293 Wasserabgabe NiederösterreichL69303 Wasserversorgung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WasserleitungsanschlußG NÖ 1978;WRG 1959 §21;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der von der Feststellung des Erlöschens nach § 29 Abs 1 WRG Betroffene kraft Antragstellung rechtlich auch als Betreiber der Anlage (hier Wasserversorgungsanlag... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Oktober 1980 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf der Gemeinde Raiding (= Erstmitbeteiligte)-Unterfrauenhaid gemäß den §§ 41, 98 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 die Bewilligung für eine Regulierung des Raidingbaches von Kilometer 14,960 bis Kilometer 15,180. Nach dem Projekt war an der rechten Bachseite ein 3 m breiter Begleitweg anzulegen, welcher der Instandhaltung des Bachbettes dienen sollte (in diesem rechtsufrigen Bereich liegt auch das Gr... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Der Hochwasserschutz der benachbarten Grundstücke ist... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 92/05/0238 3 Stammrech... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959;
Rechtssatz: § 356b Abs 6 GewO 1994 sieht eine Zuständigkeitskonzentration vor. Die Gewerbebehörde wird in bestimmten Fällen auch zur Wasserrechtsbehörde. Anknüpfungspunkt für diese Zuständigkeitskonzentration ist nicht ein konkretes gewerbebehördliches Bewilligungsverfahren, sondern eine Verbindung der wasserre... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Eingabe vom 28. Juli 1997 beantragten die zweit- und die drittmitbeteiligte Partei als Bauwerber die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Nr. 2363/6, KG Ferlach. Die Beschwerdeführerin erhob gegen dieses Bauvorhaben mit Schreiben vom 12. Dezember 1997 die Einwendungen, daß die Abstandsflächen nach der Kärnt... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauO Krnt 1996 §17 Abs2 litb;BauO Krnt 1996 §23 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Ob durch das bewilligte Bauvorhaben die Wasserversorgung beim Gebäude des Nachbarn in quantitativer oder in qualitativer Hinsicht beeinträchtigt wir... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der Ablichtung des angefochtenen Bescheides läßt sich folgender Sachverhalt entnehmen: Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol (LH) vom 22. Juli 1925 war B.L. die wasserrechtliche Bewilligung zum Bau und Betrieb einer Kraftwerksanlage auf die Dauer von 60 Jahren erteilt worden. Mit Anbringen vom 24. Mai 1976 hatte die B.L. OHG beim LH die Wiederverleihung dieses Wasserbenutzungsrechtes begehrt, welchem Antrag mit Bescheid... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;B-VG Art132;VwGG §27 Abs1 idF 1995/470 ;VwGG §27;VwRallg;WRG 1959 §21;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Bei einem Wiederverleihungsverfahren nach § 21 WRG und bei dem nach § 29 Abs 1 WRG durchzuführenden Verfahren handelt es sich um z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 15 des Flächenwidmungsplanes 3/1989 der Stadtgemeinde Schärding (Änderung Nr. 15 vom Gemeinderat beschlossen am 10. Juli 1996) wegen Widerspruches zu § 21 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 versagt. Die Flächenwidmungsplanänderung betrifft eine Teilfläche des am Inn gelegenen Grundstückes Nr. 449/1, KG Schärding, im Ausmaß von 1500 m2. Die Teilfläche des angeführten Grundstückes soll von de... mehr lesen...
Index: L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanOberösterreichL82000 Bauordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauRallg;ROG OÖ 1994 §21 Abs1;ROG OÖ 1994 §34 Abs2 Z4;WRG 1959;
Rechtssatz: Die allfällige Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine einer Flächenverbesserung gleichkommenden, im Hinblick auf § 21 Abs 1 dritter Satz OÖ ROG 1994 relevanten Geländeaufschüttung ist nicht von ein... mehr lesen...
Der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Aufgrund des Wasserbuchbescheides des Landeshauptmannes von Tirol vom 24. Oktober 1986 war unter Postzahl 74 im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes Innsbruck-Land für den Erstbeschwerdeführer als Berechtigten auf der Liegenschaft EZ 492 II, Elektrizitätswerk auf Bauparzelle 1/2, KG N, ein Wasserbenutzungsrecht zum Betrieb einer Wasserkraftanlage mit dem Zweck der Erzeugung von elektrischer Energie... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §143;WRG 1959 §21;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/08 96/07/0153 1 Stammrechtssatz Das Erlöschen eines mit 31.12.1989 befristeten Wasserbenutzungsrechtes der Versickerung von Abwässern und die Wirkungen eines im Dezember 1989 gestellten Antrages auf "Verlängerung" dieses Re... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Juli 1979 hatte der Landeshauptmann von Niederösterreich (LH) der Beschwerdeführerin die wasserrechtliche Bewilligung zur Versickerung der in ihrer Maschinenfabrik anfallenden Abwässer - mit Ausnahme der Fäkalabwässer und der Abwässer aus der Werksküche - (sanitäre Abwässer, sanitäre Waschwässer und Betriebsabwässer) auf den Grundstücken Nr. 915 und 918/2 KG H. und zur Errichtung der hiefür erforderlichen Anlagen gemäß § 21 WRG 1959 befristet bis zum 31. Dezember ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §143;WRG 1959 §21;WRG 1959 §27 Abs1 litc;WRG 1959 §29 Abs1;
Rechtssatz: Das Erlöschen eines mit 31.12.1989 befristeten Wasserbenutzungsrechtes der Versickerung von Abwässern und die Wirkungen eines im Dezember 1989 gestellten Antrages auf "Verlängerung" dieses Rechtes sind im Lichte der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage de... mehr lesen...
Mit dem den Beschwerdeführern am 23. Dezember 1994 zugestellten angefochtenen Bescheid erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei auf Antrag vom 7. Oktober 1992 mit Nachtrag vom 14. Dezember 1992 und weiteren Nachträgen für den "Hochleistungsstreckenabschnitt Gloggnitz-Mürzzuschlag mit Semmering-Basistunnel km 76,100 bis 98,797" aufgrund der vorgelegten Unterlagen gemäß §§ 35 und 36 des Eisenbahngesetzes 1957, BGBl. Nr. 60, (EG) die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung im Z... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1510100014/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren59/04 EU - EWR81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz93 Eisenbahn
Norm: 31985L0337 UVP-RL;EisenbahnG 1957;EURallg;EWR-Abk Art3;EWR-Abk Art6;UVPG 1993 §46 Abs1;UVPG 1993 §46 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/03 95/06/0246 6
(hier: Auch § 46 Abs 3 UVPG 1993 wird durch das EWR-Abk nicht
verdrängt) ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 2. Juli 1993 wurde der mitbeteiligten Partei "die Bewilligung für die Nutzung der motorischen Kraft der Traun durch das Kraftwerk Lambach entsprechend der Rahmenverfügung Traun, BGBl. Nr. 144/64 (beruhend auf dem Rahmenplan Traun gemäß Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 28. 3. 1962) sowie zur Errichtung der insgesamt dafür dienenden Anlagen einschließlich Errichtung und Betrieb der erforderlichen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1;WRG 1959;
Rechtssatz: Läßt eine Partei mit beschränktem Mitspracherecht einen Bescheid, mit dem ihre Berufung abgewiesen wurde und mit dem daher über ihre subjektiv-öffentlichen Rechte abschließend abgesprochen worden ist, unangefochten, so kann sie einen späteren Berufungsbescheid, der als Ersatzbescheid nach Aufhebung des ersten Beru... mehr lesen...