B e g r ü n d u n g : Der Beklagte kaufte am 21. Dezember 1995 einen Teil einer näher bezeichneten Liegenschaft einschließlich des Confin-Fischereirechts - somit eines, das inhaltlich beschränkt ist, - an einer bestimmten Strecke eines Flusses in der Steiermark, der öffentliches Wassergut iSd § 4 WRG ist. Dieses im A2-Blatt der gekauften Liegenschaft ersichtlich gemachte Fischerereirecht ist ein Mitfischereirecht und durfte jeweils vom 11. November bis zum 1. Jänner mit dem Schiff u... mehr lesen...
Begründung: Im Fischereibuch ist unter den in den Urteilen der Vorinstanzen angeführten Ordnungsnummern das Fischereirecht an bestimmten dort genannten Gewässern jeweils zu zwei ideellen Dritteln für die Beklagte und jeweils zu einem ideellen Drittel für einen am 4.8.1994 verstorbenen Rechtsanwalt eingetragen. Der Nachlaß wurde dessen Tochter mit Einantwortungsurkunde vom 28.9.1995 eingeantwortet. Mit Schreiben vom 20.7.1995 informierte die Tochter des verstorbenen Rechtsanwalts d... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 DWRG §15
Rechtssatz: Maßgeblich für die Ermittlung einer Entschädigung ist nicht die tatsächliche Ausübung des beeinträchtigten Fischereirechts, sondern die rechtliche Möglichkeit einer solchen Ausübung, sei es durch den Fischereiberechtigten selbst, sei es durch einen dritten "Bewirtschafter", dem die Ausübung des Fischereirechts eingeräumt ist. Entscheidungstexte 1 Ob 30... mehr lesen...
Den Klägern steht an der Oberach im Bereich vom W-Wehr bis zur alten Brücke in einer Länge von zirka 700 m das alleinige Fischereirecht zu. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom 12. 10. 1979, WA 148/7-1979, wurde der beklagten Gemeinde und der Gemeinde Neuhofen im Innkreis die wasserrechtliche Bewilligung zur Abflußertüchtigung der Oberach zwischen dem G-Wehr und dem ehemaligen W-Wehr (Länge zirka 1 700 m) unter im Bescheid näher bezeichneten Einschränkungen und... mehr lesen...
Norm: WRG §12WRG §15
Rechtssatz: Fischereirechte zählen nicht zu den "bestehenden Rechten" im Sinne des § 12 Abs 1 WRG, die im Falle ihrer Beeinträchtigung durch die Erteilung einer Wasserbenutzungsbewilligung durch Einräumung von Zwangsrechten beseitigt oder beschränkt werden müssten. Entscheidungstexte 1 Ob 22/82 Entscheidungstext OGH 15.12.1982 1 Ob 22/82 Veröff: SZ 55/189 = Ev... mehr lesen...
Norm: WRG §15WRG §26 Abs2WRG §41
Rechtssatz: Werden Fischereirechte durch Schutzwasserbauten und Regulierungswasserbauten im Sinne des § 41 WRG beeinträchtigt, gebührt dem Fischereiberechtigten außer der von der Verwaltungsbehörde festzusetzenden Entschädigung für Schäden, die daraus resultieren, daß den von ihm gemäß § 15 Abs 1 WRG erhobenen Einwendungen nicht Rechnung getragen wurde, nach der sinngemäß anzuwendenden Bestimmung des § 26 Abs 2 ... mehr lesen...
Den Beklagten steht nach dem Fischereikataster u. a. das Fischereirecht in der Drau rechtsufrig von der Einmundung des S-Baches flußabwärts bis zur Einmundung des F-Baches und in den einmundenden Bächen, darunter auch in der Kleinen Drau (Dravica) sowie den "Lauen in der Drau" als Eigenrevier zu. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 6. Mai 1971 wurde der klagenden Partei die wasserrechtliche" Bewilligung zur Ausnützung der Wasserkraft der Drau bei F ... mehr lesen...
Norm: ABGB §383ABGB §1500WRG §15
Rechtssatz: Der Eintragung im Fischereikataster kommt keine rechtsbegründende oder das Fischereirecht absolut sichernde Wirkung zu, auch wenn es ein gewichtiges Beweismittel darstellt. Entscheidungstexte 1 Ob 32/78 Entscheidungstext OGH 15.11.1978 1 Ob 32/78 Veröff: SZ 51/160 1 Ob 2/79 Ent... mehr lesen...
Norm: WRG §15
Rechtssatz: Als Grundtendenz des § 15 WRG kann gelten, daß das Fischereirecht, soweit es mit der wasserrechtsbehördlichen Bewilligung nicht im Widerspruch steht, aufrecht zu erhalten ist. Entscheidungstexte 1 Ob 32/78 Entscheidungstext OGH 15.11.1978 1 Ob 32/78 Veröff: SZ 51/160 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ABGB §383Krnt FischereiG §3Krnt FischereiG §5WRG §15
Rechtssatz: Auch durch die Errichtung eines Kraftwerks wird das Fischereirecht nur insoweit verändert, als sich dies aus den wasserrechtsbehördlichen Verfahren oder nach den einschlägigen Bestimmungen des Fischereigesetzes ergibt; entsteht im Bereich eines Fischereirechtes durch Aushub einer Schottergrube durch den Grundeigentümer zufällig ein Baggerteich, dehnt sich das Fischereirecht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §383WRG §15
Rechtssatz: Wird durch eine wasserrechtsbehördliche Bewilligung eine Gewässerstrecke so nachteilig beeinflußt, daß dort überhaupt jede Möglichkeit einer Fischereiwirtschaft aufhört, erlischt das Fischereirecht und ist zur Gänze zu entschädigen. Entscheidungstexte 1 Ob 32/78 Entscheidungstext OGH 15.11.1978 1 Ob 32/78 SZ 51/160 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §383WRG §15
Rechtssatz: Auch das WRG anerkennt, daß die Fischereiwirtschaft für Österreich von größter volkswirtschaflicher Bedeutung ist, so daß den Fischereiberechtigten der Anspruch zusteht, daß keine unnötige Erschwerung oder Beeinträchtigung ihrer Rechte eintritt. Entscheidungstexte 1 Ob 32/78 Entscheidungstext OGH 15.11.1978 1 Ob 32/78 SZ 51/160 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §383WRG §15
Rechtssatz: Eine Verletzung der Rechte eines Fischereiberechtigten kann nicht zur Abweisung des Ansuchens durch die Wasserrechtsbehörde führen, sondern begründet nur, soweit den Einwendungen nicht Rechnung getragen werden kann, einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Entscheidungstexte 1 Ob 32/78 Entscheidungstext OGH 15.11.1978 1 Ob 32/78 SZ 5... mehr lesen...