Norm
ABGB §383Rechtssatz
Eine Verletzung der Rechte eines Fischereiberechtigten kann nicht zur Abweisung des Ansuchens durch die Wasserrechtsbehörde führen, sondern begründet nur, soweit den Einwendungen nicht Rechnung getragen werden kann, einen Anspruch auf angemessene Entschädigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010990Dokumentnummer
JJR_19781115_OGH0002_0010OB00032_7800000_008