RS OGH 1978/11/15 1Ob32/78, 1Ob2263/96t

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Veröffentlicht am 15.11.1978
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Norm

ABGB §383
Krnt FischereiG §3
Krnt FischereiG §5
WRG §15

Rechtssatz

Auch durch die Errichtung eines Kraftwerks wird das Fischereirecht nur insoweit verändert, als sich dies aus den wasserrechtsbehördlichen Verfahren oder nach den einschlägigen Bestimmungen des Fischereigesetzes ergibt; entsteht im Bereich eines Fischereirechtes durch Aushub einer Schottergrube durch den Grundeigentümer zufällig ein Baggerteich, dehnt sich das Fischereirecht des Fischereiberechtigten auch auf diesen aus und fällt nicht dem Grundeigentümer zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0010976

Dokumentnummer

JJR_19781115_OGH0002_0010OB00032_7800000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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