Norm
WRG §12Rechtssatz
Fischereirechte zählen nicht zu den "bestehenden Rechten" im Sinne des § 12 Abs 1 WRG, die im Falle ihrer Beeinträchtigung durch die Erteilung einer Wasserbenutzungsbewilligung durch Einräumung von Zwangsrechten beseitigt oder beschränkt werden müssten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0082219Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.09.2013