Die Beschwerdeführerin betreibt auf dem Grundstück 2765/3, KG A., EZ 97, eine Buntpapierfabrik. Die elektrische Energie für diese Buntpapierfabrik wird durch die "A-Mühle" (A-Mühle bzw. Wasserkraftanlage L.) auf Grundstück 2765/6, KG A., erzeugt. Aus den in den Verwaltungsakten erliegenden Plänen ergibt sich, dass sich die genannte Wasserkraftanlage vormals auf der Baufläche Nr. .127 befand; diese Baufläche bildet nunmehr einen Bestandteil der Liegenschaft Nr. 2765/6. Eigentümerin die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;WRG 1959 §126 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/07/0023 2006/07/0022 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2077/64 E 17. Februar 1965 VwSlg 6598 A/1965 RS 1 Stammrechtssatz Ein Vergreifen im Ausdruck durch die Behörde, die statt zurück - abgewiesen hat, macht den Beschei... mehr lesen...
Im Wasserbuch für den politischen Bezirk Bludenz war zu Postzahl 1370 mit dem 8. April 1927 als dem Datum der Einlage des Entwurfes ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen, welches als Art der Wasserbenutzung "Wasserleitung" nennt, unter der Rubrik der Bezeichnung der Wasserbenutzungsanlage oder der Liegenschaft, mit welcher das Wasserbenutzungsrecht verbunden ist, "G. Quellen" Gp. 2017 anführt und als Berechtigten die "Brunnen-Interessentenschaft Mittel- und Oberbings" ausweist. Unter ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1206;WRG 1959 §126 Abs5;
Rechtssatz: Von der Erbringung eines Nachweises im Sinne des § 126 Abs 5 WRG kann nur die Rede sein, wenn der Wasserbuchbehörde einerseits das Vorliegen eines Wasserrechts bestimmten Inhalts und andererseits eine von diesem Wasserrecht abweichende Ersichtlichmachung im Wasserbuch bewiesen wird. Glei... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §126 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/14 93/07/0081 2 Stammrechtssatz Gegenstand einer Berichtigung des Wasserbuches kann nur eine Divergenz zwischen dem auf Grund eines Wasserrechtsbescheides (oder eines anderen Titels) unbestritten bestehenden Recht und dem, was im Wasserbuch ersichtlich gemacht ist, sein. Die Klärung strittiger Wasserrechte ist... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1175;ABGB §1206;ABGB §1207;AVG §9;WRG 1959 §126 Abs5;
Rechtssatz: Die österreichischen Gesellschaftsformen sind geschlossen, was zunächst zur Folge hat, dass im Wege der Privatautonomie keine neue Gesellschaftsform erfunden werden kann. Zum Typenkatalog der österreichischen Gesellschaftsformen gehö... mehr lesen...
Ein als "Entscheidung" überschriebener Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen (BH) vom 2. Februar 1928 weist folgenden, für die Erledigung des Beschwerdefalles bedeutsamen Inhalt auf: Zu Beginn des Entscheidungstextes wird festgestellt, daß sich der K.-Bach auf einer bestimmt bezeichneten Parzelle mittels einer primitiven Stauanlage in zwei Teile trenne, deren linker als sogenannter L.-Bach zunächst der Gerberei D. zufließe und nach einem näher beschriebenen Verlauf schl... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1934 §125 Abs1;WRG 1959 §126 Abs4;WRG 1959 §126 Abs5;WRG 1959 §142 Abs2;
Rechtssatz: Hatte ein Bescheid aus dem Jahre 1928 den Rechtsvorgängern des nunmehrigen Gemeinschuldners (hier Betreiber einer Gerberei) - wenn auch rechtswidrigerweise - das betroffene Ableitungserecht erteilt, dann wurde diese Berechtigung sowohl nach der Bestimmung des § 125 Abs 1 Satz 2 WRG 1934 al... mehr lesen...
Im Wasserbuch für den politischen Bezirk Bludenz war zu Postzahl 1370 mit dem 8. April 1927 als dem Datum der Einlage des Entwurfes ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen, welches als Art der Wasserbenutzung "Wasserleitung" nennt, unter der Rubrik der Bezeichnung der Wasserbenutzungsanlage oder der Liegenschaft, mit welcher das Wasserbenutzungsrecht verbunden ist, "G. Quellen" Gp. 2017 anführt und als Berechtigten die "Brunnen-Interessentschaft MB und OB" ausweist. Unter der Rubrik der... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1002;ABGB §1175;ABGB §1201;AVG §9;WRG 1959 §126 Abs5;
Rechtssatz: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes bedarf zu ihrer Vertretung nach außen keines Vertreters. Sie ist als reine Innengesellschaft einer Vertretung nach außen gar nicht zugänglich. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist mangels R... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1002;ABGB §1175;ABGB §1201;WRG 1959 §126 Abs5;
Rechtssatz: Wenn eine natürliche Person einen Antrag nach § 126 Abs 5 WRG einbringt und Wasserberechtigte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist, deren Mitglied unter anderem der Antragsteller ist, ergibt sich die Unrichtigkeit einer vorgenommenen Zurechnung des gestellten ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 7. April 1978 beantragten der Beschwerdeführer und seine Gattin bei der Bezirkshauptmannschaft (im folgenden: BH) die Richtigstellung des im Wasserbuch unter PZl. 571 eingetragenen Wasserbenutzungsrechtes dahingehend, daß als Wasserbenutzungsberechtigte der Beschwerdeführer und seine Gattin einzutragen seien. Gleichzeitig wurde um "Wiedererteilung der Betriebsbewilligung" für das in der angeführten Postzahl beschriebene Kraftwerk für weitere 60 Jahre angesucht. Das Was... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §126 Abs5;
Rechtssatz: Ist ein Antrag ausdrücklich als Antrag auf Berichtigung einer Wasserbuch-Post bezeichnet und sein Inhalt auf dieses Begehren abgestimmt, so bleibt für eine Umdeutung - in welcher Richtung auch immer - kein Raum. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993070081.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §126 Abs5;
Rechtssatz: Gegenstand einer Berichtigung des Wasserbuches kann nur eine Divergenz zwischen dem auf Grund eines Wasserrechtsbescheides (oder eines anderen Titels) unbestritten bestehenden Recht und dem, was im Wasserbuch ersichtlich gemacht ist, sein. Die Klärung strittiger Wasserrechte ist nicht Gegenstand eines Verfahrens zur Berichtigung des Wasserbuches... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §126 Abs5;
Rechtssatz: Wird der Wasserbuchbehörde einerseits das Vorliegen eines Wasserrechts bestimmten Inhalts und anderseits eine von diesem Wasserrecht abweichende Ersichtlichmachung im Wasserbuch bewiesen, ist ein erforderlicher Nachweis iSd § 126 Abs 5 WRG erbracht. Unterlagen, welche lediglich einen die Ersichtlichmachung im Wasserbuch deckenden Titel (Wasserre... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;WRG 1959 §124 idF 1990/252;WRG 1959 §125 idF 1990/252;WRG 1959 §126 Abs3;WRG 1959 §126 Abs5;WRG 1959 §126 idF 1990/252;WRGNov 1990;
Rechtssatz: Das im § 126 Abs 3 WRG idF vor der WRGNov 1990 geregelte Verfahren zur Berichtigung des Wasserbuches diente nicht der Klärung strittiger Wasserrechtsverhältnisse (Hinweis Grabmayr-Rossmann, Das Österre... mehr lesen...