Norm: WRG §117 Abs4
Rechtssatz: Im gerichtlichen Verfahren ist der ex lege von der Finanzprokuratur vertretene Bund Antragsgegner, weil die Bezirksverwaltungsbehörden in Vollziehung des WRG in mittelbarer Bundesverwaltung tätig werden. Entscheidungstexte 1 Ob 15/99h Entscheidungstext OGH 23.02.1999 1 Ob 15/99h 1 Ob 106/06d Entscheidun... mehr lesen...
Norm: WRG §117 Abs4
Rechtssatz: Im "streitigen Außerstreitverfahren" nach § 117 Abs 4 WRG ist das Gericht weder verpflichtet noch berechtigt, den "richtigen" Antragsgegner dem Verfahren beizuziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 15/99h Entscheidungstext OGH 23.02.1999 1 Ob 15/99h 1 Ob 48/10f Entscheidungstext OGH 10.08.2010 1 Ob 48/10f ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragte am 16. 6. 1998, gemäß § 117 Abs 4 WRG über die mit Bescheid der BH Bruck an der Mur vom 21. 4. 1998 ausgesprochene Verpflichtung zum Kostenersatz (gerichtlich) zu entscheiden und ihn zur Gänze von einer Kostenersatzpflicht zu entbinden; als Antragsgegnerin nannte er ausdrücklich die im
Kopf: dieser Entscheidung angeführte Gesellschaft mbH. Er brachte vor, er habe zwar von der Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin ein Grundstück gekauft, d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht überwies mit Beschluß vom 28. April 1998 einen Entschädigungsantrag gemäß § 117 Abs 4 WRG in Ansehung eines Teilbetrags von 67.070 S sA "im Sinne des § 40a JN" an seine nach der Geschäftsverteilung zuständige Streitabteilung und sprach mittels Beschlusses vom 22. Mai 1998 ferner aus, daß die Festsetzung der Entschädigung zur "Einräumung der Leitungsdienstbarkeit", wofür ein Teilbetrag von 100.000 S sA geltend gemacht wurde, vorbehalten wird. Das Erst... mehr lesen...
Norm: WRG §117 Abs4
Rechtssatz: Fristbeginn nach § 117 Abs 4 WRG ist der Tag der Zustellung und nicht der der Zustellung folgende Tag. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 72/97p Veröff: SZ 70/159 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108329 Dokumentnu... mehr lesen...
Norm: WRG §117 Abs4
Rechtssatz: Abgehend von der zu 1 Ob 34/95 (= SZ 67/209) dargelegten Rechtsauffassung und in Übereinstimmung mit der Entscheidung des verstärkten Senats 3 Ob 2360/96x beurteilt der erkennende Senat nur die Frist des § 117 Abs 4 WRG als eine verfahrensrechtliche Frist. Entscheidungstexte 1 Ob 72/97p Entscheidungstext OGH 27.08.1997 1 Ob 72/97p Veröff: SZ 7... mehr lesen...
Begründung: Ad I.) Das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG ist ein außerstreitiges Verfahren (Raschauer, Wasserrecht, § 117 WRG Rz 12), in dem in analoger Anwendung des § 235 Abs 5 ZPO auch von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens und somit auch noch im Rechtsmittelverfahren die Berichtigung von Parteienbezeichnungen erfolgen kann. Im vorliegenden Fall haben die Vorinstanzen antragstellende Wohnungseigentümer - die sich allein bzw in Gruppen zum Te... mehr lesen...
Norm: AußStrG §17ZPO §146ffBStG §20 Abs3Krnt NaturschutzG §49 Abs5Krnt NationalparkG §13 Abs5MRG §40 Abs1 Satz4WRG §117 Abs4
Rechtssatz: Ist in einem Gesetz für die Entscheidung über einen Anspruch die sukzessive Kompetenz von Verwaltungsbehörden und Gerichten vorgesehen, so ist die für die Anrufung des Gerichtes bestimmte Frist - sofern sich aus diesem Gesetz nichts Gegenteiliges ergibt - eine verfahrensrechtliche Frist. Gegen deren Versäumung... mehr lesen...
Norm: WRG §117 Abs4WRG §118 Abs1
Rechtssatz: Wird der verwaltungsbehördlich festgesetzte Entschädigungsbetrag vom Enteigneten durch die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bekämpft, dann tritt der Enteignungsbescheid in seinem die Entschädigung bestimmenden Anspruch außer Kraft, sodaß dieser Betrag vom Enteignungswerber zur Vermeidung der Folgen gemäß § 118 Abs 1 letzter Satz WRG 1959 auch nicht geleistet oder sichergestellt werden muß. ... mehr lesen...
Norm: WRG §117 Abs4
Rechtssatz: Besteht der administrative Leistungsbescheid aus mehreren, in einzelne Punkte gegliederten, sachlich selbständigen und voneinander trennbaren Teilen, tritt er nur im Umfang der Antragstellung bei Gericht außer Kraft. Entscheidungstexte 1 Ob 38/95 Entscheidungstext OGH 17.10.1995 1 Ob 38/95 Veröff: SZ 68/192 ... mehr lesen...
Norm: WRG §85WRG §117 Abs4
Rechtssatz: Auch bei den Streitfällen, bei denen § 85 Abs 1 WRG die ausschließliche Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde vorsieht, kommt, soweit es sich jedoch um Leistungspflichten aus dem Verbandsverhältnis handelt, nach der durch die WRG-Novelle 1988 BGBl 1988/693 geschaffenen Rechtsgrundlage die sukzessive Gerichtszuständigkeit zum Tragen. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §117 Abs4
Rechtssatz: Auch im Bereich des Wasserrechts entscheidet der Inhalt der Klage bzw der Behauptungen im verfahrenseinleitenden Antragsschriftsatz, ob über das daran geknüpfte Begehren - zunächst - das Gericht im streitigen Verfahren oder die Verwaltungsbehörde und ob das nach der JN sachlich und örtlich zuständige Gericht im streitigen Verfahren oder das im § 117 Abs 4 WRG bezeichnete Bezirksgericht im Verfahren auß... mehr lesen...
Norm: WRG §117 Abs4ZPO §146 ff I
Rechtssatz: Die zweimonatige Frist des § 117 Abs 4 WRG ist eine materiellrechtliche Ausschlußfrist. Die rechtswidrigerweise bewilligte Wiedereinsetzung kann die eingetretene Versäumung dieser Frist nicht heilen. Entscheidungstexte 1 Ob 34/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 34/94 3 Ob 2360/96x ... mehr lesen...
Norm: WRG §31 Abs3WRG §117 Abs4
Rechtssatz: Ordnet die Wasserrechtsbehörde eine Entsorgungsmaßnahme gemäß § 31 Abs 3 WRG unmittelbar an, dann hat sie nach der Durchführung der angeordneten Vorkehrungen die daraus erwachsenen notwendigen und zweckmäßigen Kosten vorzuschreiben; gegen diese Kostenvorschreibung kann nicht Berufung erhoben, wohl aber kann das ordentliche Gericht gemäß § 117 Abs 4 WRG angerufen werden. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: stmk NaturschutzG §25 Abs1WRG §117 Abs4WRG §118 Abs1
Rechtssatz: Das Gericht, auf das die Zuständigkeit nach entsprechender Antragstellung übergegangen ist, hat jedenfalls bereits auf eine Rechtsänderung Bedacht zu nehmen, sofern anderslautendes Übergangsrecht fehlt. Entscheidungstexte 1 Ob 1/94 Entscheidungstext OGH 16.02.1994 1 Ob 1/94 Veröff. SZ 67/27 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG allgEisbEG §24 Abs1EisbEG §30 Abs3WRG §117 Abs4WRG §117 Abs6
Rechtssatz: Für das gerichtliche Neufestsetzungsverfahren nach § 117 Abs 4 und 6 WRG sind die Bestimmungen des Verfahrens außer Streitsachen "sinngemäß" anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 27/93 Entscheidungstext OGH 25.01.1994 1 Ob 27/93 Veröff: SZ 67/6 1 Ob 34/94... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §26 Abs1WRG §26 Abs2WRG §117 Abs4WRG §117 Abs6
Rechtssatz: Das Gericht kann nach § 117 Abs 4 und 6 WRG nur im Zusammenhang mit dem Ersatz von Schäden angerufen werden, in Ansehung derer die Verwaltungsbehörde im Bewilligungsverfahren über ein Entschädigungsbegehren eine Sachentscheidung getroffen hat, nicht wenn sie eine solche mangels Kognitionsbefugnis zurückgewiesen hat. Der Zurückweisung steht die Verweisung auf den Ziv... mehr lesen...
Norm: WRG §117 Abs4
Rechtssatz: Für die im § 117 Abs 4 WRG normierte Frist diente das Bundesstraßenrecht als Vorbild. Entscheidungstexte 1 Ob 35/91 Entscheidungstext OGH 30.10.1991 1 Ob 35/91 Veröff: RZ 1993/73 S 180 1 Ob 36/91 Entscheidungstext OGH 30.10.1991 1 Ob 36/91 ... mehr lesen...
Begründung: Am 14.2.1991 begehrte die Antragstellerin, ihr gegen die Versäumung der Frist von zwei Monaten zur gerichtlichen Antragstellung nach § 117 Abs 4 WRG gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Krems/D vom 16.3.1990, VI/3-E-2/1987, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen und in der Sache selbst dahin zu entscheiden, daß die Antragstellerin keine Verpflichtung zur Bezahlung der Hälfte der Kosten einer Entsorgungsmaßnahme nach § 31 Abs 3 WRG an das Bundesmi... mehr lesen...
Begründung: Am 14. Februar 1991 begehrte der Antragsteller, ihm gegen die Versäumung der Frist von zwei Monaten zur gerichtlichen Antragstellung nach § 117 Abs. 4 WRG gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Krems an der Donau vom 16. März 1990, VI/3-E-2/1987, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen und in der Sache selbst dahin zu entscheiden, daß den Antragsteller keine Verpflichtung zur Bezahlung der Hälfte von Kosten einer Entsorgungsmaßnahme nach § 31 Abs. 3... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 6. 4. 1970, Wa-3977/8-1969/Ob, wurde der nunmehr beklagten Gemeinde A die wasserrechtliche Bewilligung zur Einleitung der im Gemeindegebiet anfallenden Abwässer und eines Teiles der dort anfallenden Niederschlagswässer in den zu regulierenden B-Bach sowie zur Errichtung und zum Betrieb der hiefür erforderlichen Anlagen unter bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt. Gemäß Punkt 26 des Bescheides durfte mit dem Bau der Anlage ... mehr lesen...