Unter dem Datum des 2. Dezember 1998 erließ der Landeshauptmann von Oberösterreich (LH) gegenüber den beschwerdeführenden Parteien einen Bescheid mit folgendem Spruch: "A) 1. Die wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserkraftanlage der (erstbeschwerdeführenden Partei) samt der Entnahme von Wasser aus der K bei der L-Wehr wird insofern abgeändert und das Maß der Wasserbenutzung beschränkt, als folgende zusätzliche Auflagen zu den wasserrechtlichen Bewilligungen für die unte... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §21a Abs3 litd; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/07/0006
Rechtssatz: Grundvoraussetzung für die Vorschreibung einer Restwassermenge bei Wasserkraftanlagen nach § 21a Abs 3 lit d WRG 1959 ist, dass ohne eine solche Vorschreibung die ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässer... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 litm idF 1985/238;WRG 1959 §21a Abs3 litd;WRGNov 1985; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/07/0006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0135 E 24. Oktober 1995 VwSlg 14351 A/1995 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem im Bericht des Ausschusses für Landwirtscha... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 28. Juni 2002 wurde der Antrag der Beschwerdeführer um Erteilung der nachträglichen wasserrechtlichen Bewilligung zur Beibehaltung von Verbauungsmaßnahmen in einem Quellast des Kbaches für ca. 27 lfm im westlichen Bereich des Grundstückes Nr. 650/1 der KG O abgewiesen. In der Begründung: heißt es nach Wiedergabe der §§ 38 und 105 Abs. 1 lit. m des Wasserrechtsgesetzes 1959, von de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 litm idF 1985/238;WRGNov 1985; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0135 E 24. Oktober 1995 VwSlg 14351 A/1995 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem im Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und Forstwirtschaft (632 BlgNR XIV GP) wiedergegebenen Initiativantrag 113/A erhellt, daß der Begriff "ökologische Funktionsfähigkeit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §13 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/07/0059 E 19. November 1998 VwSlg 15028 A/1998 RS 5 Stammrechtssatz Auch die Abweisung eines Bewilligungsantrages mit der
Begründung: der Besorgnis einer Verletzung des in § 105 Abs 1 lit m WRG genannten öffentlichen Interesses bedarf einer entsprechende... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §111;WRG 1959 §21a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0135 E 24. Oktober 1995 VwSlg 14351 A/1995 RS 2
(hier nur dritter Satz) Stammrechtssatz Soll für eine Ache, aus der Wasser in einen Bach, an dem sich Inhaber rechtskräftiger Bewilligungen zur Wassernut... mehr lesen...
Mit Antrag vom 3. April 2000 an die Bezirkshauptmannschaft S (BH) suchten die Beschwerdeführer um die wasserrechtliche Bewilligung einer biologischen Abwasserreinigungsanlage (Pflanzenkläranlage) mit anschließender Versickerung für ihre Liegenschaft in W, Gemeinde L an. Die BH nahm eine vorläufige Überprüfung des Projekts in Angriff und übermittelte die Einreichunterlagen den Amtssachverständigen für Wasserwirtschaft und für Gewässerökologie sowie dem wasserwirtschaftlichen Planungsor... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit einer Abwasserreinigungsanlage (Pflanzenkläranlage) hat außer Betracht zu bleiben, welche Reinigungsleistung allenfalls in der Nähe befindliche Abwasserreinigungsanlagen (mit Einleitung der geklärten Abwässer in einen Vorfluter) erzielen und ob... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 lite;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §30;WRG 1959 §54 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0064 E 14. Dezember 1993 RS 3(hier ohne die letzten vier Halbsätze) Stammrechtssatz Den Maßstab für eine nachteilige Beeinflussung des Wassers stellt § 30 WRG dar. Aus dessen Zielvorgaben und Begriffsbestimmungen ergibt sich, d... mehr lesen...
Die mitbeteiligten Parteien beantragten beim Magistrat G als zuständiger Wasserrechtsbehörde erster Instanz die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung von Wohnungsanlagen auf näher bezeichneten Grundstücken der KG A, die im Hochwasserabflussbereich des S-Baches und innerhalb des engeren Schongebietes zum Schutz der Wasserwerke G liegen. Die Behörde erster Instanz erteilte mit Bescheid vom 11. Mai 2000 den mitbeteiligten Parteien die wasserrechtliche Bewilligung für die beantragte... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S (BH) vom 24. März 1981 wurde dem Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers gemäß den Bestimmungen der §§ 38, 98 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) nach Maßgabe der vorgelegten Projektsunterlagen und unter Vorschreibung bestimmter Auflagen die Bewilligung erteilt, im Hochwasserabflussbereich des M-Baches, und zwar linksufrig, ein Tischlereiwerkstättengebäude zu errichten. 1990 beantragte der Beschwerdeführer bei der Marktgemeinde... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §138 Abs1;WRG 1959 §38; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/07/0019 E 31. März 1992 RS 1 Stammrechtssatz Das WRG bietet keine Grundlage für die Versagung einer beantragten wasserrechtlichen Bewilligung bzw den Auftrag zur Beseitigung einer eigenmächtig vorgenommenen Neuerung aus PRÄVENTIVEN Gründen; vielmehr ist eine auf § 105 Abs 1 lit b WRG ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Eine Versagung einer Bewilligung iSd § 38 Abs 1 WRG 1959 kommt nur dann in Betracht, wenn die Anlage (hier: Wohnungsanlage) für sich allein oder zusammen mit anderen bereits bestehenden baulichen Anlagen (Summationseffekt) eine erhebliche Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses darstellt(Hinweis E 29. Juni 1995, 94/07/013... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Nicht jede Beeinträchtigung des Hochwasserabflusses ist von vornherein geeignet, einen wasserpolizeilichen Auftrag zu tragen, sondern nur eine erhebliche. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:2002070039.X02 Im RIS seit 18.10.2002 ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Eine Beeinträchtigung der Hochwasserabfuhr muss, um rechtlich relevant zu sein (§ 105 Abs. 1 lit. b WRG 1959), erheblich sein. Es ist daher nicht auf "jedwede negative Einwirkung" abzustellen (Hinweis E 17.5.2001, 2001/07/0034); nachteilige Auswirkungen, die die Erheblichkeitsschwelle nicht erreichen, sind rechtlich nicht ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §38 Abs1;WRG 1959 §38 Abs3;
Rechtssatz: Wenn Beurteilungsmaßstab für die Auswirkung einer Maßnahme im Hochwasserabflussbereich ein 30-jährliches Hochwasser ist, dann muss dies grundsätzlich auch für die Frage der "erheblichen Beeinträchtigung" des Hochwasserabflusses gelten. Es wäre ein nicht erklärbare... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 105 Abs. 1 lit. b WRG 1959 hat nicht nur für wasserrechtliche Bewilligungen Bedeutung; die Verletzung des dort genannten öffentlichen Interesses macht die Erteilung eines wasserpolizeilichen Auftrages nach § 138 Abs. 1 lit. a WRG 1959 zulässig. European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §52;WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §38 Abs1;
Rechtssatz: Die Erheblichkeit der Beeinträchtigung der Hochwasserabfuhr im Sinne des § 105 Abs. 1 lit. b WRG 1959 muss in fachlichen Gutachten ausdrücklich nachgewiesen sein (Hinweis E 17.1.1984, 83/07/0224; E 29.6.1995, 94/07/0136, beide zum Begriff der "Erheblichkeit"). Schlagwor... mehr lesen...
Gegenstand des Beschwerdefalles ist die von der belangten Behörde nach § 17 Abs. 1 WRG 1959 im Instanzenzug getroffene Entscheidung des Widerstreits des Kraftwerksprojektes des Beschwerdeführers am R.-Bach zum konkurrierenden Kraftwerksprojekt des am verwaltungsgerichtlichen Verfahren Mitbeteiligten (Mb). Nachdem die belangte Behörde Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Bludenz (BH) vom 16. August 1996, mit denen dem Beschwerdeführer die beantragte wasserrechtliche Bewilligung für die... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §105 Abs1;WRG 1959 §109;WRG 1959 §17 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 105 Abs. 1 WRG 1959 als Bewilligungshindernisse formulierten öffentlichen Interessen können nicht unreflektiert der nach § 17 Abs. 1 WRG 1959 zu treffenden Wertentscheidung zu Grunde gelegt werden. Auch wenn feststeht, dass ein Kraftwerksprojekt im Falle seiner Verwirklichung eine ... mehr lesen...
I. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft S (der Erstbehörde) vom 26. Juli 1983 war dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für eine Kleinkraftanlage am Z-Bach erteilt worden. Für diese Anlage waren als Pflichtwassermenge mindestens 10 l/s vorgeschrieben worden. Diese Menge sollte über ein natürliches Umgebungsgerinne im Bereich der Wasserführung abgegeben werden. Mit Eingabe vom 24. Juli 1997 suchte der Beschwerdeführer bei der Erstbehörde unter Vorlagen... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §56;AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §68 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §111;WRG 1959 §21a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0135 E 24. Oktober 1995 VwSlg 14351 A/1995 RS 2
(hier nur dritter Satz) Stammrechtssatz Soll für eine Ache, aus der Wasser in einen Bach, an dem sich Inhaber rechtskräftiger Bewill... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 litm idF 1985/238;WRGNov 1985; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/07/0135 E 24. Oktober 1995 VwSlg 14351 A/1995 RS 1 Stammrechtssatz Aus dem im Bericht des Ausschusses für Landwirtschaft und Forstwirtschaft (632 BlgNR XIV GP) wiedergegebenen Initiativantrag 113/A erhellt, daß der Begriff "ökologische Funktionsfähigkeit... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 13. Dezember 1993 wurde der Antrag des Beschwerdeführers um nachträgliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für eine Grundwasserwärmenutzungsanlage (Wärmepumpe) auf seinem Grundstück Nr. 537/46, KG R, abgewiesen. Dies mit der Begründung: , die Anlage weise Mängel (Führung eines Teiles der zugeleiteten Wässer in einem offenen Gerinne ohne entsprechende Abdeckung in der Garage des Beschwerdeführers, in der sich auch eine Ölfeuerun... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft W (kurz: BH) vom 21. November 1996 wurden unter Spruchteil II der Beschwerdeführer sowie Andreas H.-S. als Wasserberechtigte an den nach Postzahlen näher genannten Wasserkraftanlagen zum "Neubau der so genannten K-Wehr" in der KG L beim L.er Werkskanal, welche als Hochwassereinrichtung anzusehen sei, gemäß den Projektsunterlagen und der Verhandlungsschrift vom 16. Oktober 1995 unter näher angeführten Nebenbestimmungen und unter Hinweis insb... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §138 Abs1 lita;WRG 1959 §138 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/07/0085 E 16. November 1993 RS 9
(Hier:Eine Wehranlage, die auf sachkundiger Basis als
"Hochwasserhindernis" eingestuft wurde, stellt umso mehr eine
erhebliche Beeinträchtigung des Abflusses der Hochwässer dar.
Insoweit war daher eine wesentliche Voraussetzung für die
Erteilung eines Beseitigungs... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ersuchte mit Antrag vom 17. Februar 1978 um die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines im Hochwasserabflussgebiet der Donau situierten Wochenendhauses in der K Au. Anlässlich der über diesen Antrag durchgeführten mündlichen Verhandlung vom 16. April 1982 wurde das Objekt als nicht aufgeständert beschrieben, es enthalte eine komplette Unterkellerung und sitze direkt am Boden auf. Der Landeshauptmann von Niederösterreich wies mit Be... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §105 Abs1 litb;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Als ein für die Erforderlichkeit der Beseitigung sprechendes öffentliches Interesse wird im § 105 Abs. 1 lit. b WRG die "Besorgnis einer erheblichen Beeinträchtigung des Ablaufes der Hochwässer" genannt. Liegt aber keine erhebliche Beeinträchtigung vor, kann das im § 105 Abs. 1 lit. b WRG genannte öffentliche Interes... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. August 1999 erteilte der Landeshauptmann von Oberösterreich der beschwerdeführenden Partei die wasserrechtliche Bewilligung zur befristeten "zusätzlichen Einleitung von Kondensat" über einen bestehenden Sammelkanal in ein näher genanntes Gewässer zum Zwecke der Erprobung der 3. Verdampferanlage unter Einhaltung bestimmter Nebenbestimmungen (befristet bis zum 29. Februar 2000). Die beschwerdeführende Partei stellte in der Folge mit Schreiben vom 25. Febru... mehr lesen...