1 Das Verwaltungsgericht hat dem von der antragstellenden Partei eingebrachten Fristsetzungsantrag entsprochen, indem es am 27. Oktober 2017 sein Erkenntnis verkündet hat (vgl. den hg. Beschluss vom 16. Mai 2017, Fr 2017/01/0014, mwN, wonach die Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit der Verkündung rechtlich existent wird). 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat dem von der antragstellenden Partei eingebrachten Fristsetzungsantrag entsprochen, indem es am 27. Oktober 2017 sein Erkenntnis verkündet hat (vgl. den hg. Beschluss vom 16. Mai 2017, Fr 2017/01/0014, mwN, wonach die Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit der Verkündung rechtlich existent wird). 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich... mehr lesen...
I. 1 Der Revisionswerber ist Eigentümer der Grundstücke Nr. 518/1 und Nr. 518/3, auf denen sich zwei im Einreichplan (darin enthaltenen Lageplan) vom 1. Oktober 2015 mit ON 25 und ON 26 bezeichnete und zum überwiegenden Teil auf dem Grundstück Nr. 518/3 liegende Gebäude befinden. Für die im gegenständlichen Fall maßgeblichen Bereiche dieser Grundstücke ist im geltenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument 7257, Beschlussfassung des Gemeinderates vom 28. Jänner 2000) d... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 16. November 2017 begehrte der Antragsteller, dem Verwaltungsgericht Wien (VwG) für die Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung über die Beschwerde des Antragstellers vom 2. August 2017 eine Frist zu setzen. 2 Das VwG entschied mit Erkenntnis vom 17. Oktober 2017. Im Anschluss an den Fristsetzungsantrag brachte das VwG die Entscheidung mit dem Zustellnachweis beim Verwaltungsgerichtshof in Vorlage. 3 Durch die Fällung und... mehr lesen...
1. Mit Fristsetzungsantrag vom 30. Oktober 2017 begehrte die Antragstellerin, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre Beschwerde vom 6. Juni 2016, dem Verwaltungsgericht vorgelegt am 28. September 2016, gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 4. Mai 2016 bzw. die Beschwerdevorentscheidung vom 6. Juli 2016 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. 2.1. Das Verwaltungsgericht fällte am 13. November 2017 das Erkenntnis und legte (erst) im Ansc... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 23. Oktober 2017 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gemäß § 42a VwGG aufzutragen, das Erkenntnis innerhalb einer vom VwGH festzusetzenden angemessenen Frist nachzuholen. 2 Das BVwG erließ am 6. November 2017 einen Beschluss und brachte im Anschluss den Antrag mit einer Abschrift dieses Beschlusses und mit dem Zustellnachweis beim Verwaltungsgerichtshof in Vorlage. 3 Durch die Fällung und Zustellung des Beschluss... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 31. Mai 2017 begehrte die Antragstellerin, dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre am 13. September 2016 bei der belangten Behörde eingebrachte Beschwerde, dem Verwaltungsgericht vorgelegt am 3. Oktober 2016, gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 9. August 2016 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Das Verwaltungsgericht fällte am 20. Oktober 2017 das Erkenntnis und legte eine Abschrift der Entscheidung mit dem Zustellnach... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung über die Beschwerde vom 22. Juli 2016 nach Durchführung einer Verhandlung am 13. Oktober 2017 gemäß § 29 Abs. 2 VwGVG durch mündliche Verkündung erlassen (und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift der - mit 2. November 2017 datierten und unter Zl. W 189 2130822- 1/7E protokollierten gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG angefertigten - gekürzten Ausfertigung vorgelegt). 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 3... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AufwandersatzV VwGH 2014 §1 Z1 lita;VwGG §24a;VwGG §33 Abs1;VwGG §38 Abs4;VwGG §56 Abs1;VwGG §61; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Fr 2015/20/0041 B 6. Oktober 2015 RS 1 Stammrechtssatz War der Antragsteller von der Entrichtung der Eingabengebühr im Rahmen der Verfahrenshilfe befreit, war das Begehren, das auf den Ersatz der Eingabengebühr abzielt, abzuweisen. ... mehr lesen...
Wie die antragstellenden Parteien mit Schriftsatz vom 3. Dezember 2014 mitteilen, hat das Verwaltungsgericht mit einem am 28. November 2014 zugestellten Erkenntnis - somit innerhalb der vom Verwaltungsgerichtshof gemäß § 38 Abs. 4 VwGG gesetzten Frist - in der Sache entschieden. Das Verwaltungsgericht hat mit Schriftsatz vom 18. Dezember 2014, beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt am 30. Dezember 2014, eine Ausfertigung des Erkenntnisses und eine Kopie der Zustellnachweise vorgelegt... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid forderte der Bundesminister für Finanzen von der Beschwerdeführerin gemäß § 70 Abs. 1 Z. 1 Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993 (BWG), bis zum 20. Februar 1993 Auskunft über bestimmte näher genannte Geschäftsangelegenheiten. In der Begründung: dieses Bescheides vertrat die belangte Behörde die Rechtsauffassung, die Freien Makler nach § 57 des Börsegesetzes, BGBl. Nr. 555/1989, unterlägen den Bestimmungen des BWG, weil sie nach Abs. 2 der zuletzt genannten ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs1;VwGG §56;
Rechtssatz: Ist der Behörde im Zeitpunkt der Erstattung der Gegenschrift und der Vorlage der Verwaltungsakten die Tatsache der Klaglosstellung bereits bekannt, so ist ihr im Verfahren vor dem VwGH durch die Setzung der eingangs genannten Prozeßhandlungen kein zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendiger Aufwand erwachsen (Hinweis B 30... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1024/70 B 29. Oktober 1971 RS 1 Stammrechtssatz Erhebt ein Bfr gegen einen Bescheid sowohl Beschwerde beim VwGH als auch beim VfGH, hebt sodann der VfGH den Bescheid oder einen Teil desselben auf, dann ist der Bfr hinsichtlich seiner beim VwGH anhängigen Beschwerde im Umfange der Bescheidaufhebung durch den VfGH... mehr lesen...