Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof;Norm
VwGG §33 Abs1;Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Robl, Hofrätin Mag.a Merl und Hofrat Dr. Schwarz als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Lechner, in der Fristsetzungssache des A P, vertreten durch Dr. Helmut Graupner, Rechtsanwalt in 1130 Wien, Maxingstraße 22- 24/4/9, betreffend Ausstellung eines Reisepasses, den Beschluss gefasst:
Spruch
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Begründung
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 16. November 2017 begehrte der Antragsteller, dem Verwaltungsgericht Wien (VwG) für die Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung über die Beschwerde des Antragstellers vom 2. August 2017 eine Frist zu setzen.
2 Das VwG entschied mit Erkenntnis vom 17. Oktober 2017. Im Anschluss an den Fristsetzungsantrag brachte das VwG die Entscheidung mit dem Zustellnachweis beim Verwaltungsgerichtshof in Vorlage.
3 Durch die Fällung und Zustellung des Erkenntnisses wurde die Säumnis beendet.
4 Gemäß § 38 Abs. 4 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 VwGG war daher das Verfahren über den Fristsetzungsantrag einzustellen (vgl. VwGH 23.11.2017, Fr 2017/22/0015, mwN).
5 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG, in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Im Falle eines Fristsetzungsantrages, in dem das Verfahren wegen Nachholung der versäumten Entscheidung eingestellt wird, ist der Pauschalbetrag für den Ersatz des Schriftsatzaufwandes um die Hälfte niedriger festzusetzen als der sonst gebührende Betrag. Das diesbezügliche Mehrbegehren war daher abzuweisen.
Wien, am 12. Dezember 2017
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:FR2017220016.F00Im RIS seit
11.01.2018Zuletzt aktualisiert am
12.01.2018