Entscheidungen zu § 33a VwGG

Verwaltungsgerichtshof

956 Dokumente

Entscheidungen 841-870 von 956

RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0279

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020279.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/8 92/18/0151

I. 1. Mit dem obzitierten Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A GmbH mit dem Sitz in G und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers" schuldig erkannt, er habe in Ansehung mehrerer namentlich genannter Lehrlinge insgesamt drei näher umschriebene Verstöße gegen bestimmt bezeichnete Vorschriften des KJBG zu verantworten. Es wurden deshalb über den Beschwe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.10.1992

RS Vwgh 1992/10/8 92/18/0151

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art129a;VStG §32 Abs2;VStG §51 Abs1 idF 1990/358;VStGNov 1990 Art2 Abs2;VwGG §33a;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/02/0078 1 Stammrechtssatz Von einer Anhängigkeit iSd Art II Abs 2 VStGNov 1990 ist dann zu sprechen, wenn das Verwaltungsstrafverfahren bis zum 31. Dezember... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.10.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/30 92/10/0187

Mit den im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheiden wurden jeweils die Berufungen der Beschwerdeführer gemäß § 24 VStG in Verbindung mit § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen und "die angefochtenen Straferkenntnisse bestätigt". Nach der Begründung: sei über die Beschwerdeführer mit Straferkenntnissen des Bezirkshauptmannes vom 9. März 1992 unter anderem jeweils eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 36 Stunden) ve... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.09.1992

RS Vwgh 1992/9/30 92/10/0187

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/10/0188
Rechtssatz: Konnte der ursprünglich vorgesehene Zweck der Rodungsbewilligung "nicht erfüllt werden", rechtfertigt dies noch nicht, entgegen einer bestehenden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/23 92/03/0152

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 5. November 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen am 1. Oktober 1990 um 18.35 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der L 227 in Mutters begangener Verwaltungsübertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a und § 4 Abs. 2 StVO schuldig erkannt und über ihn Geldstrafen von je S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen von je fünf Tagen) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/23 92/03/0151

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 23. April 1992 wurde der Beschwerdeführer als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 1.000,--(Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Stunden) verhängt, weil er einem am 29. Juli 1991 an ihn ergangenen Ersuchen um Lenkerbekanntgabe nicht im Sinne des Gesetzes nachgekommen ist. Nach § 33a VwGG kann der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/23 92/03/0204

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 7. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 11. Oktober 1990 um 21.14 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der Tauernautobahn A10 bei Straßenkilometer 41,87, Einfahrt Helbergsbergtunnel, begangenen Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 1.800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden) verhängt. Nach § 33a VwGG ka... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/23 92/03/0189

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 22. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen der am 13. Oktober 1991 um 10.48 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Gemeindegebiet von Münster auf der Inntalautobahn A12 bei km 36,0 begangenen Verwaltungsübertretungen nach § 20 Abs. 2 StVO und § 87 Abs. 5 KFG schuldig erkannt und über ihn Geldstrafen von S 2.900,-- und S 300,-- (ebenso Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Nach § 33a VwGG ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/23 92/03/0150

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 23. April 1992 wurde die Beschwerdeführerin als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von S 5.000,-(Ersatzfreiheitsstrafe von sieben Tagen) verhängt, weil sie einem im April 1991 an sie ergangenen Ersuchen um Lenkerbekanntgabe nicht im Sinne des Gesetzes nachgekommen ist. Nach § 33a VwGG kann... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.09.1992

RS Vwgh 1992/9/23 92/03/0204

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030204.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1992

RS Vwgh 1992/9/23 92/03/0189

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §87 Abs5;StVO 1960 §20 Abs2;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/03/0190
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030189.X01 Im RIS seit 12.06.2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/15 92/05/0166

Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 13. Mai 1992 wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 129 Abs. 10 der Bauordnung für Wien eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- (Ersatzarreststrafe 24 Stunden) verhängt, weil er "in der Zeit vom 8. 5. 1991 bis 17. 7. 1991 als Miteigentümer des Hauses in Wien, R-Straße 33, insoferne Abweichungen von den Bauvorschriften nicht behoben und den vorschriftswidrigen Bau... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 15.09.1992

RS Vwgh 1992/9/15 92/05/0166

Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauO Wr §129 Abs10;VwGG §33a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/09/26 91/09/0144 1 Stammrechtssatz Einer Rechtsfrage ist eine grundsätzliche Bedeutung dann zuzuerken... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1992

RS Vwgh 1992/9/15 92/05/0166

Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauO Wr §129 Z10;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992050166.X02 Im RIS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/4 92/18/0361

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 15 Abs. 1 lit. a Grenzkontrollgesetz eine Geldstrafe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Stunden) verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.09.1992

RS Vwgh 1992/9/4 92/18/0361

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180361.X01 Im RIS seit 04.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/2 92/02/0131

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/2 92/02/0205

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/2 92/02/0179

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0205

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1;StVO 1960 §5 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020205.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0179

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020179.X01 Im RIS seit 02.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0131

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;VwGG §33a;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020131.X01 Im RIS seit 02.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/7/8 92/03/0145

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 1. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 4. Oktober 1991 um 23.05 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in Innsbruck begangenen Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 10.000,--, Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Besch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.07.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/7/8 92/03/0146

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 1. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 8. Oktober 1991 um 11.41 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Gemeindegebiet Golling auf der Tauernautobahn A10 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 1.500,--, Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.07.1992

RS Vwgh 1992/7/8 92/03/0146

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030146.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.07.1992

RS Vwgh 1992/7/8 92/03/0145

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030145.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.07.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/17 92/03/0132

Mit dem im Instanzenzug ergangenen und nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 27. März 1992 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung der Berufung gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 17. Dezember 1991 - mit diesem Straferkenntnis wurde über den Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/17 92/03/0136

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 3. April 1992 wurde der Beschwerdeführer als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen) verhängt, weil er einem am 18. Juli 1991 an ihn ergangenen Ersuchen um Lenkerbekanntgabe nicht nachgekommen ist. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgericht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/17 92/03/0126

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 5. März 1992 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer am 17. April 1991 um ca. 20.00 Uhr als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der B 183 in Schönberg bei km 1,1 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von S 2.000,--, Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung eine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1992

Entscheidungen 841-870 von 956

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