Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung des Revisionswerbers nach Afghanistan für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.11.2019 wurde die Beschwerde ... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden vom 03.03.2020, Zln. W247 1432266-4/9E, W247 1432267-4/10E, W247 1432269-4/9E, W247 2134016-2/9E, W247 1432270-4/9E, W247 2137978-2/9E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen die Bescheide des Bundesamtes erhobenen Beschwerden als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 04.05.2020 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erke... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) zur Gänze abgewiesen, eine Rückkehrentscheidung erlassen und die Abschiebung des Revisionswerbers nach Afghanistan für zulässig erklärt. Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.01.2020 wurde die Beschwerde ... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unverzüg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Erstrevisionswerber brachte im Verfahren im Wesentlichen zusammengefasst zu den Ausreisegründen bzw. Rückkehrhindernissen vor, in Georgien einen Autoersatzteilhandel betrieben unter der Regierung von Saakaschwili auf Betreiben eines korrupten Finanzbeamten rechtswidrig enteignet worden zu sein. Er wäre auch fälschlich des Besitzes von Suchtmitteln beschuldigt und nach Zahlung einer hohen Summe zu einer verhältnismäßig geringen Strafe verurteilt wo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Erstrevisionswerber brachte im Verfahren im Wesentlichen zusammengefasst zu den Ausreisegründen bzw. Rückkehrhindernissen vor, in Georgien einen Autoersatzteilhandel betrieben unter der Regierung von Saakaschwili auf Betreiben eines korrupten Finanzbeamten rechtswidrig enteignet worden zu sein. Er wäre auch fälschlich des Besitzes von Suchtmitteln beschuldigt und nach Zahlung einer hohen Summe zu einer verhältnismäßig geringen Strafe verurteilt wo... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Erstrevisionswerber brachte im Verfahren im Wesentlichen zusammengefasst zu den Ausreisegründen bzw. Rückkehrhindernissen vor, in Georgien einen Autoersatzteilhandel betrieben unter der Regierung von Saakaschwili auf Betreiben eines korrupten Finanzbeamten rechtswidrig enteignet worden zu sein. Er wäre auch fälschlich des Besitzes von Suchtmitteln beschuldigt und nach Zahlung einer hohen Summe zu einer verhältnismäßig geringen Strafe verurteilt wo... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 17.01.2018, Zl. 1099527307/152021125/BMI-BFA_STM_AST wurde der Antrag auf internationalen Schutz des XXXX hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten und des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, diesem ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, gegen diesen eine Rückkehrentscheidung erlassen, festgestell... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zu BF 1 und BF 3 vom 07.03.2018, Zl. XXXX, mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruchpunkt III. lautet: "Ein Aufenthaltstitel ,besonderer Schutz¿ wird Ihnen gemäß § 75 AsylG nicht erteilt." Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zu BF 1 und BF 3 vom 07.03.2018, Zl. XXXX, mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruchpunkt III. lautet: "Ein Aufenthaltstitel ,besonderer Schutz¿ wird Ihnen gemäß § 75 AsylG nicht erteilt." Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zu BF 1 und BF 3 vom 07.03.2018, Zl. XXXX, mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruchpunkt III. lautet: "Ein Aufenthaltstitel ,besonderer Schutz¿ wird Ihnen gemäß § 75 AsylG nicht erteilt." Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl zu BF 1 und BF 3 vom 07.03.2018, Zl. XXXX, mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruchpunkt III. lautet: "Ein Aufenthaltstitel ,besonderer Schutz¿ wird Ihnen gemäß § 75 AsylG nicht erteilt." Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2019, Zlen. XXXX, wurde die Besch... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 14.02.2018, Zl. 1046067801/170196212 wurde XXXX der ihm nach einem Antrag auf internationalen Schutz mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.05.2015, Zl. 1046067801/140200242, zuerkannte Status des Asylberechtigten aberkannt und festgestellt, dass diesem die Flüchtlingseigenschaft nicht mehr zukommt. Weiters wurde XXXX der Statu... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 27.11.2019, W273 2163717-1/24Z, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen den Bescheid des Bundesamtes erhobene Beschwerde als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig. 2. Mit Beschluss vom 21.01.2020, E 61/2020-5, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts erhobenen Beschwerde ab und trat die Beschwerde dem Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte am 13.11.2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl mit Bescheid vom 30.6.2017, Zl. 1095086008-151770079/BMI-BFA_KNT_RD sowohl hinsichtlich des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab (Spruchpunkte I und II). Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl er... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die revisionswerbende Partei ist ein sich rechtswidrig im Bundesgebiet aufhältiger Fremder, welcher nach rechtskräftiger Abweisung des Antrages auf internationalen Schutz und der rechtskräftigen Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ihrer Verpflichtung zum Verlassen des Bundesgebietes über einen mehrjährigen Zeitraum nicht entsprach. Mit im Akt ersichtlichen Bescheid wurde der revisionsführenden Partei aufgetragen, gem. § 57 Abs. 1 FPG bis zur A... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 29.05.2019, W273 2160400-1/19E, wies das Bundesverwaltungsgericht die gegen den Bescheid des Bundesamtes erhobene Beschwerde als unbegründet ab und erklärte die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG für nicht zulässig. 2. Mit Schriftsatz vom 06.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29.05.2019, W273 2160400-1/19E, ein. 3. Gemäß § 30 Abs. 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 10.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zur
Begründung: dieses Antrages führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Die mit dem hier angefochtenen Erkenntnis bestätigte Rückkehrentscheidung ist durchsetzbar, sodass sich die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung als einzig taugliches Mittel darstellt, um die Außerlandesbring... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 09.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: erwähnte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Verwaltungsgerichtshof ist nach Vorlage der Revision gemäß § 30 Abs. 2 VwGG zur Entscheidung über den Antrag, der außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, zust... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.12.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25.07.2019, Zl. W231 2180348-1/15E, beim Bundesverwaltungsgericht ein. Zur
Begründung: dieses Antrages führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den RW vollzogen... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...