Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 31.10.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Weiters wird der Antrag gestellt, dieser Revision gemäß § 30 Abs 2 VwGG die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. „Weiters wird der Antrag gestellt, dieser ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 09.10.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Hierzu wird seitens der hs. Behörde angeführt, dass dem Antrag auf aufschiebende Wirkung iSd § 30 Abs 2 VwGG keine öffentlichen Interessen entgegenste... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.09.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei u.a. aus, dass der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegenstehen und mit dem unmittelbaren Vollzug des Erkenntnisses fü... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über den zulässigen Antrag erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Im Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 01.02.2024, W170 2240747-1/120E, wurde – auf entsprechende Feststellungen gestützt – rechtlich ausgeführt: „3.8. […] Allerdings ist bereits im E-Mail vom 15.07.2012, genauer in dessen Anhang, ein schwerwiegender Hinweis zu finden, der gegen die Verlässlichkeit des Beschwerdeführers spricht, weil sich dieser in dem genannten Anhang ... mehr lesen...
Begründung: 1. Gegenstand: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.8.2024 wurde der XXXX die Genehmigung für den XXXX unter Vorschreibung zusätzlicher Auflagen erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht sprach aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.8.2024 wurde der römisch 40 die Genehmigung für den römisch 40 unter Vorschreibung zusätzlicher Auflagen erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht sprach ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 09.09.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der hohe Verwaltungsgerichthof möge dieser Revision die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, da dem nicht zwingende öffentliche Interessen entg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20. August 2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Verwaltungsgerichtshof hat auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öff... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.08.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. In Bezug auf den bisherigen Verfahrensgang wird festgestellt, dass mit ho. Erkenntnis vom 26.2.2024, GZ.: L525 2217522-4/8E in Bezug auf die revisionswerbende Partei gem. § 8 Abs. 6 AsylG eine zielstaatlose Rückkehrentscheidung rechtskräftig erlassen und die ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 30.07.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der sofortige Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses hätte meine Abschiebung nach Pakistan zur Folge, wo mir Verfolgung durch die Taliban droht. Dies stel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom XXXX .2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX .2024, Zl. XXXX , ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: Mit Schriftsatz vom römisch 40 .2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom römis... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat mit Bescheid vom 16.10.2023, Zl. 1322144810-222752537, den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) abgewiesen, ihm den Status eines subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt II.) zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung für ein Jahr (Spruchpunkt III.) erteilt. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asy... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 21.05.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnisse ist dem Vollzug zugänglich, da dem RW kein Aufenthaltsrecht nach dem AsylG mehr zukommt. Wird keine aufschiebende Wirkun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.05.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, da nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den RW vollzogen werden kö... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.05.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Die RW sind aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses akut von Abschiebung bedroht. Die vom Gericht gewährte Frist zur freiwilligen Ausreise endet am 28.03.2024 u... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.05.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an:„Die RW sind aufgrund des angefochtenen Erkenntnisses akut von Abschiebung bedroht. Die vom Gericht gewährte Frist zur freiwilligen Ausreise endet am 28.03.2024 u... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 08.02.2016 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge "BFA") vom 9.8.2017, Zl. 1104701302/160193695, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten ge... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber reiste nach Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltsbewilligung "Studierender" mit Gültigkeitsdauer von 20.10.2017 bis 20.10.2018 durch den Magistrat der Stadt Linz im November 2017 in das österreichische Bundesgebiet ein. In der Folge wurde dem Revisionswerber – nach Eheschließung mit der österreichischen Staatsangehörigen – aufgrund eines Zweckänderungsantrages v... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber reiste nach Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung Aufenthaltsbewilligung "Studierender" mit Gültigkeitsdauer von 20.10.2017 bis 20.10.2018 durch den Magistrat der Stadt Linz im November 2017 in das österreichische Bundesgebiet ein. In der Folge wurde dem Revisionswerber – nach Eheschließung mit der österreichischen Staatsangehörigen – aufgrund eines Zweckänderungsantrages v... mehr lesen...