Entscheidungsgründe: Der beklagte Versicherungsnehmer begehrte vom klagenden Versicherer nach einem Einbruchsdiebstahl in sein Brillengeschäft, bei dem das Portal beschädigt und aus dem Lager Brillen, ein Scheitelbrechwertmesser und Bargeld gestohlen wurde (nach seiner Schadensmeldung ein Schaden von ca S 250.000,-- [./K]), die Bezahlung einer Abschlagszahlung unter Anschluss einer Aufstellung über die gestohlenen Waren und die Beschädigungen. Die Klägerin zahlte eine Abschlagsza... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führt zur Hereinbringung von Prozesskostenforderungen von 4.647,49 EUR = 63.950,90 S samt 4 % Zinsen seit 24. Jänner 2000 und von 1.307,89 EUR = 17.997 S samt 4 % Zinsen seit 30. August 2000 gegen die klagende Partei Fahrnis- und Forderungsexekutionen. Der Beklagte ist rechtsschutzversichert; diese Prozesskosten wurden ihm von seinem Rechtsschutzversicherer ersetzt. Art 11 Z 2 der dieser Rechtsschutzversicherung zugrundeliegenden Allgemeinen Bedi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 1. 1963 geborene Kläger ist freiberuflicher Sachverständiger und hat für diese seine berufliche Tätigkeit bei der beklagten Partei ab 1. 6. 1998 eine Betriebsunterbrechungsversicherung über eine Versicherungssumme von S 720.000 (= EUR 52.324,44) abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbständig Tätige (ABFT 1995) zugrunde gelegt, deren Art 2.4 laute... mehr lesen...
Begründung: Am 30. 12. 1999 kam es in einer im zweiten Obergeschoß gelegenen und (wegen einer beabsichtigten Sanierung) leerstehenden Wohnung eines (mehrere Wohneinheiten umfassenden) Hauses in K***** durch Auffrieren der Wasserleitung zu einem bis ins Erdgeschoß durchschlagenden Wasserschaden, den die klagende Partei als Haftpflichtversicherer der von der Hauseigentümerin bestellten Hausverwalterin in Höhe von S 360.000 (EUR 26.126,22) ersetzt hat und nunmehr von der beklagten Pa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat zu Polizze Nr 60/631891 bei der beklagten Partei (unter deren vormaligen Firmenbezeichnung W***** AG) einen Einzelunfallversicherungsvertrag mit einer nach dem Verbraucherpreisindex 1966 (Basis Mai 1995) "automatisch werterhöhten" Unfallsumme für Dauerfolgen in Höhe von S 2 Mio abgeschlossen. Diesem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen 1994 für den Kompaktunfallschutz (AUVB 1994-K) zugrunde, deren für das Revisionsverf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Kfz-Betrieb der Klägerin ist es zu zwei Schadensfällen gekommen, deren Deckung die beklagte Haftpflichtversicherung verweigert: Beim Ölfilteraustausch an einem LKW-Motor hat ein Mitarbeiter der Klägerin den Ölfilter nicht ordnungsgemäß befestigt (nicht fest genug angezogen), was in weiterer Folge zu einem Motorschaden in Höhe von S 139.144,81 (darin S 330 für Ölfilter und Entsorgung [unstrittig laut Beilage ./G]) geführt hat. Weiters hat ein Mitarbeiter im Ra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: zu I.: zu römisch eins.: Die beklagte Partei hat einleitend ihrer Revision unter Vorlage eines Auszuges aus dem aktuellen Firmenbuch auf die Änderung ihrer firmenmäßigen Bezeichnung per 21. 9. 2002 hingewiesen; ihre bisherige Parteienbezeichnung war daher beschlussmäßig gemäß § 235 Abs 5 ZPO wie aus dem
Spruch: ersichtlich richtig zustellen. Die beklagte Partei hat einleitend ihrer Revision unter Vorlage eines Auszuges aus dem aktuellen Firmenbuch auf die Ände... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Einwand der Leistungsfreiheit der beklagten Partei (unter anderem) deshalb für berechtigt erachtet, weil der Kläger die in Art 5.3.1 der (dem gegenständlichen Versicherungsvertrag zugrundegelegten) AFIB 1993 statuierte Obliegenheit, "nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen", verletzt habe. Das Berufungsgericht hat den Einwand der Leistungsfreiheit der beklagten Partei (un... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen einen Haushaltsversicherungsvertrag für das Haus des Klägers (der als selbständiger Privatdetektiv tätig ist) in ***** ab, welcher auch Vandalismus- und Diebstahlsschäden deckt. Sie vereinbarten die Geltung der Allgemeinen *****Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH 1995). Art. 1 Punkt 3.2. ABH 1995 lautet: Artikel eins, Punkt 3.2. ABH 1995 lautet: "Nicht versichert sind Geschäfts- und Sammelgelder". Art 16 ABH 1995 bestimmt: Artikel 16,... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der beklagten Partei unfallversichert. Mit der Behauptung, am 17. 5. 1999 bei Reinigungsarbeiten von einem Förderband gestürzt zu sein und dadurch Verletzungen, insbesondere auch einen Bandscheibenvorfall, erlitten zu haben, begehrt er von der Beklagten aus der Unfallversicherung den Klagsbetrag sowie die Feststellung der Haftung der Beklagten für künftige Schäden aus dem Unfall. Die Beklagte wendete im Wesentlichen ein, der Kläger habe bereits eine B... mehr lesen...
Begründung: Vom vorinstanzlich festgestellten Sachverhalt ist folgender als für das Revisionsverfahren relevant hervorzuheben: Die am 25. 10. 1950 geborene Klägerin hat bei der beklagten Partei zu Polizze Nr 2352/070297-0 eine Versicherung für dauernde Invalidität mit einer Versicherungshöchstsumme von S 1,5 Mio für dauernde Invalidität abgeschlossen, welcher die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung 1976 (AUVB 1976) zugrundeliegen. Nach Art 8 II 2 derselben ist "ein A... mehr lesen...
Begründung: Bis September 1996 war die Klägerin gewerberechtliche Geschäftsführerin der Mira G***** GmbH (in der Folge Gesellschaft), die bis Anfang 1997 einen Brautkleidhandel in *****, betrieb. Diese Gesellschaft schloss mit der Beklagten eine Geschäfts- und Betriebsversicherung mit Wertanpassung für den Versicherungsort ***** ab. Risiko und Deckungsumfang umfassten "die Textilwarenhandlung/Braut- und Abendkleider" laut den einzelnen Punkten des Versicherungsvertrages. Darunte... mehr lesen...
Begründung: Der PKW des Klägers Marke Opel Corsa mit dem polizeilichen Kennzeichen W 555 WE war bei der Beklagten im Rahmen einer Vollkaskoversicherung auch gegen das Risiko des Diebstahls versichert. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB 1993) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kollisionskaskoversicherung (KKB 1993) zugrunde. Mit der am 7. 4. 1999 eingebr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin kaufte in ständiger Geschäftsbeziehung seit Oktober 1993 von der Firma G***** Austria Fernsehgeräte und Videorecorder, die sie im Rahmen eines Bartageschäftes in Russland an die Kohlemine R***** weiter veräußerte. Nach den vereinbarten Lieferbedingungen hatte die Firma G***** den Transport zum Bestimmungsort auf Kosten der Klägerin zu veranlassen und schloss zu ihren Gunsten Transportversicherungen mit der beklagten Versicherungsgesellschaft ab.... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 17. 12. 1996 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin hinsichtlich des in ihrem Eigentum stehenden PKW's Marke BMW 750 I (Erstzulassung 1. 2. 1995), für den bei der beklagten Partei ein Vollkaskoversicherungsvertrag (Kollisionskaskoversicherung) abgeschlossen worden sei, der u.a. - unter Zugrundelegung der Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB 1993) - auch das Risiko der Entwendung, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Roland S***** hatte bei der beklagten Partei zu Polizze Nr ***** im Jahre 1975 eine Einzel-Unfallversicherung für Berufs- und Freizeitunfälle abgeschlossen, die hinsichtlich Versicherungssummen und Laufzeit mehrmals abgeändert wurde. Zuletzt wurden in den Jahren 1990 und 1994 Konvertierungen vorgenommen. Im die Abänderung 1990 betreffenden Antrag des Versicherungsnehmers vom 25. 3. 1990 sind unter der Rubrik "Tarif" die AUVB 1965 angekreuzt. Weiters ist hand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist als Ehefrau des Thomas S***** aufgrund dessen mit der beklagten Partei geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages mitversichert. Dem Versicherungsverhältnis liegen die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) 1994 zugrunde. Vertragsgemäß ist auch Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu gewähren. Als Versicherungssumme wurde der Betrag von S 340.000,-- vereinbart. Nach Art 6 Punkt 1. der ARB 1994 übernimmt der Versicher... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei wird in dem zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung im vorliegenden Verfahren noch nicht rechtskräftig erledigten Verfahren ***** des Handelsgerichtes Wien von der Firma B*****gesellschaft mbH in Heidelberg BRD als "Einlagerer" von von Portugal nach Österreich gelieferten Schuhen auf Bezahlung von S 4,832.544,-- s.A. in Anspruch genommen. Der dort erstbeklagten Klägerin (im folgenden nur Klägerin) wird vorgeworfen, entgegen mü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Außer Streit steht, daß der PKW der Klägerin Marke VW Golf TD, Baujahr 1992 mit der Fahrgestellnummer *****mit dem amtlichen Kennzeichen *****im Zeitpunkt seines Diebstahles in der Nacht vom 29. auf den 30.9.1995 in Bratislava in der Slovakei bei der beklagten Partei zur Polizzennummer M 280.091-7 haftpflicht- und parkschadenkaskoversichert war. Am 29.9.1995 besuchte die Klägerin mit ihrem Lebensgefährten ihre Eltern in der Slowakei. Sie hat vor dieser Fahrt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der Beklagten einen Unfallversicherungsvertrag für die Zeit vom 17.4.1990 bis 1.5.2000 abgeschlossen, dem die AUVB 1989 zugrundegelegt wurden. Die Beklagte gewährt demnach im Fall dauernder Invalidität nach einem Berufs- oder Freizeitunfall eine Leistung bis S 2 Mio nach Art 7.6 Variante B AUVB 1989. Der Kläger hat mit der Beklagten einen Unfallversicherungsvertrag für die Zeit vom 17.4.1990 bis 1.5.2000 abgeschlossen, dem die AUVB 1989 z... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 AVersVG §61
Rechtssatz: Hat bei mehreren Versicherungsnehmern, die eine in ihrem Miteigentum stehende Sache gemeinsam versichert haben, nur ein Miteigentümer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, besteht keine Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber den anderen Miteigentümern (Mitversicherten). Entscheidungstexte 7 Ob 241/97k Entsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger haben mit der Beklagten für ihre gemeinsame Wohnung und deren gesamten Inhalt eine Sachversicherung abgeschlossen, die ua auch das Feuerrisiko enthält. Die bei einem Brand am 28.8.1994 beschädigte Kücheneinrichtung steht im Hälfteeigentum beider Kläger. Am 28.8.1994 verließ die Zweitklägerin die Wohnung, nachdem sie auf dem Elektroherd eine Pfanne, in der sich Öl und Speisen befanden, zu erhitzen begonnen hatte, ohne den Elektroherd wieder abzud... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 B1
Rechtssatz: Hat die beklagte Versicherung eine von den Versicherungsbedingungen abweichende Praxis der Abwicklung der Schadensanzeige durch ihren Mitarbeiter wahrgenommen und durch die im folgenden gesetzte Geschäftspraxis akzeptiert, so stellt dies eine nach den Umständen anzunehmende Billigung dieses Vorgehens durch den Versicherer dar, er kann sich bei weiteren in dieser Art abgewickelten Fällen gegenüber dem Versicherungs... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 AVersVG §6 B4
Rechtssatz: Auf die Einhaltung der Erfüllung von Obliegenheiten kann ebenso wie auf die Einhaltung von Formvorschriften, soweit es sich um vertragliche Vereinbarungen handelt, von dem dadurch Berechtigten verzichtet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 2083/96s Entscheidungstext OGH 20.11.1996 7 Ob 2083/96s 7 Ob 88/08d... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 B2VersVG §6 B4VersVG §61
Rechtssatz: Die in Versicherungsbedingungen vorgesehenen Bereithaltungspflichten und Aufbewahrungspflichten hinsichtlich beschädigter und ausgewechselter Teile durch den Versicherungsnehmer sind nur bei deren Zumutbarkeit gerechtfertigt. Nach dieser Zumutbarkeit hat sich die Beurteilung der groben Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers beziehungsweise die Abwicklung einer von der Versicherung begehrten ... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 6 VersVG A Allgemeines B Obliegenheitsverletzung 1 Verletzung der Anzeigepflicht 2 Verletzung der Aufklärungspflicht 3 Führerscheinklausel 4 Sonstige C Schuldspruch D Beweislast E Risikobegrenzungen und verhüllte Obliegenheiten European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102687 Im RIS sei... mehr lesen...