Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. W***** U*****, vertreten durch Niederbichler Rechtsanwalt GmbH in Graz, gegen die beklagte Partei H***** AG, *****, vertreten durch Mag. Dr. Hans Herwig Toriser, Rechtsanwalt in ... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsschutzversicherungsvertrag, auf den der Beklagte seinen Deckungsanspruch stützt, wurde am 27. April 2001 geschlossen. Er umfasst den Allgemeinen Vertragsrechts-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz sowie den Betriebsrechtsschutz. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2000) zu Grunde. Diese lauten auszugsweise: „ Artikel 2 Was gilt als Versicherungsfall und wann gilt er als eingetreten? 1. Im Schadenersatz-R... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 3. Juli 2009 beim Handelsgericht Wien zu 12 Cg 117/09i eingebrachten, 25 Seiten umfassenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung von 14.986,90 EUR samt 4 % Zinsen pA seit 19. Oktober 2006 Zug um Zug gegen Rückstellung von 837 Stück (angekauft zum Kurs von 17,30 EUR je Stück) Zertifikate der M***** Ltd. (M*****). Vor der Tagsatzung am 7. Oktober 2009 ergänzte der Kläger sein ohnehin schon umfangreiches Vorbringen mit einem weiteren, 30 Seiten umfassenden Schrif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Kläger traten am 24. Dezember 2007 (Montag) eine Urlaubsreise nach Punta Cana in der Dominikanischen Republik an, die bis zum 8. Jänner 2008 dauern sollte. In dem von den Klägern hiefür bezahlten Betrag sind die Kosten für den Abschluss einer europäischen Reiseversicherung, Komplettschutz, beider Beklagten in der Höhe von € 310, enthalten. Am Mittwoch, dem 26. Dezember 2007, traten bei der Zweitklägerin Zahnschmerzen im Kiefer links u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V***** GmbH, *****, vertreten durch Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Z***** Versicherungs-Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Walch & Zehetbauer Rechtsanwälte OG... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. P***** M*****, vertreten durch Dr. Josef Hofer und Mag. Thomas Humer, Rechtsanwälte in Wels, gegen die beklagte Partei H***** Versicherungen AG, *****, vertreten durch Dr. Christoph Las... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verlassenschaft nach P***** B*****, zuletzt: *****, vertreten durch Paar & Zwanzger Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei D***** Versicherung AG *****, v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist eingeantworteter Alleinerbe nach seinem am 19. 6. 2003 verstorbenen Vater, der bei einem Absturz eines Segelflugzeugs gemeinsam mit Robert F***** ums Leben kam. Beide waren zum Unfallszeitpunkt Inhaber eines gültigen Segelflugscheins. Halter des Segelflugzeugs war die S*****. Die Beklagte ist Haftpflichtversicherer. Dem Haftpflichtversicherungsvertrag, der auch eine Fluggastunfallversicherung umfasste, liegt auch die Besondere Bedingung Nr 4672 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer eines landwirtschaftlichen Anwesens in S*****, welches ursprünglich bei der B***** Versicherung gegen Feuer versichert war. 1993 schloss er auch eine „Haus und Hof"-Versicherung zum Neuwert bei der B***** Versicherung ab. Die Versicherungssumme betrug 2,8 Mio ATS; die Versicherung wurde als Nachversicherung abgeschlossen mit der Wirkung, dass zusätzlich zur Versicherungsdeckung der B***** Versicherung von 2 Mio ATS die genannte weitere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der Beklagten für seine Liegenschaft eine Bündelversicherung abgeschlossen. Die darin enthaltene Haushaltsversicherung gewährt Versicherungsschutz unter anderem gegen Vandalismus. Dem Versicherungsvertrag wurden neben den Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS 2001) die Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung (ABH 2001) zugrundegelegt. Deren hier maßgeblichen Bestimmungen lauten: „ARTIKEL 2 VERSICHERTE GEFAHREN UN... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Friederike K*****, vertreten durch Mag. Dinko Knjizevic, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei C*****versicherung AG, *****, vertreten durch Dr. Thomas Lederer, Rechtsanwalt in Wien, wegen Zahlung ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kaskoversicherungsvertrag zwischen den Parteien endete aufgrund der Kündigung des Klägers mit Beginn des 1. 12. 2004. Ihm lagen die AFIB/***** 96 und die AKB/***** 2000 zugrunde. Auf der letzten Seite der Versicherungspolizze steht unter der Überschrift „Wichtige Hinweise" unter anderem Folgendes: „Denken Sie an die Hilfeleistungspflicht und Pflicht zur unverzüglichen Verständigung der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle bei Personenverletzung, ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Parteien bestand eine Gewerbe-Standard-Versicherung unter anderem hinsichtlich des Fitnessstudios des Klägers in I*****. Gedeckt waren auch Leitungswasserschäden. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB). Art 7 lautet: „Obliegenheit des Versicherungsnehmers im Schadenfall 1. Der Versicherungsnehmer hat im Falle eines Schadens folgende Obliegenheiten: a) Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderun... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen des Transportunternehmers Karl M***** (in der Folge: Gemeinschuldner) wurde am 9. 10. 2002 das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. In der Konkurstagsatzung vom 4. 11. 2002 wurde die Fortführung des Unternehmens beschlossen, um vor allem noch zwei Aufträge abzuwickeln. Diese sollten mit zwei Fahrern, nämlich dem Gemeinschuldner und einem weiterbeschäftigten Angestellten, durchgeführt werden. Im Zuge der Fortführung des ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Vogl Rechtsanwalt GmbH in Feldkirch, gegen die beklagte Partei G***** Versicherungs AG, *****, vertreten durch Dr. Michael Konzett, Rechtsanwalt in Bludenz, wegen 123.350,69 EUR sA, über die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 27. 12. 1999 ereignete sich im Gemeindegebiet von Hochleithen auf der B 7 ein Verkehrsunfall, als der vom Kläger gelenkte und bei der Beklagten haftpflichtversicherte Pkw beim Überholen eines Sattelschleppers mit dem entgegenkommenden, bei der A***** AG (im Folgenden: A*****-Versicherung) haftpflichtversicherten und seinerseits zu einem Überholmanöver ausscherenden Pkw des Josef M***** zusammenstieß, wodurch das Klagsfahrzeug in der Folge auch noch mit dem üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Eigentümer eines Motorbootes. Er schloss bei der beklagten Partei eine Yachtkaskoversicherung ab, die auch das Diebstahlsrisiko umfasst. Grundlage dieses Versicherungsvertrages waren unter anderem die Allgemeinen Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen 1991 (im Folgenden: AKVB). In § 5 Abs 1 lit f AKVB ist unter der Überschrift „Ausschlüsse" unter anderem vorsehen, dass „Schäden durch mangelhafte Vertäuung, Verankerung, un... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 EVersVG §15aAStB 1986 Art1 Abs7 lite
Rechtssatz: Der „baufällige Zustand" eines Gebäudes im Sinne des Art 1 Abs 7 lit e AStB 1986 begründet einen Risikoausschluss und keine verhüllte Obliegenheit. Entscheidungstexte 7 Ob 274/06d Entscheidungstext OGH 08.03.2007 7 Ob 274/06d 7 Ob 101/17d Entscheidungstext OGH 05.07.2017... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem Versicherungsvertrag zwischen den Parteien liegen die „Allgemeinen Bedingungen für die Sturmschaden-Versicherung Fassung 1986" (AStB 1986) und die „Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung" (ABS) zugrunde. Die AStB 1986 lauten: „.... Allgemeiner Teil Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Anwendung. Besonderer Teil Art 1 Artikel eins, Versicherte Gefahren und Schäden (1) Der Versicher... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 DVersVG §5bAVB allg
Rechtssatz: Die Beweislast für die rechtzeitige Ausfolgung der AVB und die Vollständigkeit der Information trifft nach allgemeinen Regeln den Versicherer. Entscheidungstexte 7 Ob 221/06k Entscheidungstext OGH 29.11.2006 7 Ob 221/06k Veröff: SZ 2006/176 7 Ob 81/15k Entscheidungstext OGH 02.07.2015 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr damaliger Ehegatte kauften im März 2000 einen 1991 vom Eigentümer ausgebauten Dachboden (Miteigentumsanteile 126/285) um ATS 4 Mio zzgl Inventar im Wert von ATS 300.000. Grundlage des Kaufvertrages war unter anderem, dass das Dach im Rahmen des Ausbaues fach- und sachgerecht in Stand gesetzt worden war. In der Folge traten zahlreiche Mängel auf, weshalb die Klägerin den Beklagten beauftragte, ein bauphysikalisches Gutachten über den Dachaufb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen besteht ein Haushaltsversicherungsvertrag (ohne Unterversicherung mit Neuwertersatz) betreffend den Haushalt des Klägers an seiner Wiener Wohnadresse. Nach den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (980 - Allgemeine Bedingungen für Haushaltsversicherungen/ABH) sind versichert „Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung"; Einbruch ist dahin definiert, „wenn der Täter in die Versi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist slowakischer Staatsbürger und Profifußballer. Im Sommer 2001 schloss er mit einem Wiener Fußballverein einen Zweijahresvertrag; Anfang 2002 wurde er vom Wiener Verein einem Grazer Klub zur Verfügung gestellt. Im Sommer 2002 wechselte er zu einem Klub in Budapest. In der Zeit vom 13. 8. 2001 bis 30. 1. 2002 war er unter einer Wiener Adresse behördlich gemeldet (welche Wohnung er jedoch nie bewohnte, sondern stattdessen ein Haus im Burgenland bezo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss am 1. 4. 2001 bei der Beklagten eine Privatkrankenversicherung ab, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten - und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB-1995/Fassung 2002; im Folgenden kurz: AVB) und die Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB) für die Krankenhaustagegeldversicherung zugrundegelegt wurden. Die für das vorliegende Verfahren maßgeblichen Bestimmungen der AVB lauten: § 5 Paragraph 5, Art und Umfang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1997 hatte der Kläger mit Mag. Claudia B***** von der beklagten Partei Gespräche zum Abschluss eines Versicherungsvertrages für eine Kreditversicherung geführt, wobei auch besprochen wurde, dass der Kläger auch Kunden in Deutschland hat, wobei erörtert wurde, dass er für von ihm gelieferte Waren einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren habe. Eine Zusage B*****, dass der vom Kläger in seinen Lieferscheinen und Rechnungen enthaltene Hinweis „Die gelieferte Ware b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist hinsichtlich seines Hauses 3162 Rainfeld 30 bei der Beklagten im Rahmen einer "Haushalts-Komfortschutz-Versicherung" ua auch gegen Einbruchsdiebstahl versichert. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen-ABH 1996 zugrundegelegt, die ua folgende hier entscheidungswesentliche Bestimmungen enthalten: Art 2 Artikel 2, Welche Sachen und Kosten sind versichert? 1. Versicherte Sachen 1.1 Der gesamte Wohnung... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Privatkrankenversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaus-Tagegeldversicherung (AVB 1999), zugrundeliegen, deren hier maßgebliche Bestimmung lautet: 2. Einschränkung des Versicherungsschutzes 2.1. Kein Versicherungsschutz besteht für ... 2.1.e) Krankheiten und Unfälle (Unfallfolgen), die aufgrund eines missbräuchlichen Genusses von Alkohol oder Suchtgifte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist bei der beklagten Partei seit Februar 1996 rechtsschutzversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung der Ersten Allgemeinen Versicherungs-AG (ARB/EA 95) zugrunde, die ua folgende Bestimmungen enthalten: Artikel 6 Welche Leistungen erbringt der Versicherer? 1. Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, übernimmt der Versicherer im Falle seiner Leistungspflicht die ab dem Zeitpunkt der ... mehr lesen...
Begründung: Bei einem Einbruchsdiebstahl Anfang Juli 2001 wurde aus einer der Filialen der Klägerin Textilware im Wert von EUR 40.156,82 gestohlen. Den dabei eingetretenen Sachschaden einschließlich des genannten “Wareneinsatzes” hat die Klägerin - aufgrund der zwischen den Streitteilen (ebenfalls) bestehenden Einbruchsdiebstahlversicherung - in einem bereits rechtskräftig erledigten früheren Verfahren zuerkannt erhalten. Das Berufungsgericht hat die hier vorliegende, auf die Betri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der Beklagten ab 17. 1. 2000 eine Unfallversicherung für Berufs- und Freizeitunfälle mit einer Versicherungssumme von EUR 290.691,34 bei dauernder Invalidität abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung 1999/SS300 (im Folgenden: AUVB) zugrundegelegt. Deren Art 7 lautet: Der Kläger hat bei der Beklagten ab 17. 1. 2000 eine Unfallversicherung für Berufs- und Freizeitunfälle mit einer V... mehr lesen...