RS OGH 1997/10/29 7Ob241/97k

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Veröffentlicht am 29.10.1997
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Norm

VersVG §6 A
VersVG §61

Rechtssatz

Hat bei mehreren Versicherungsnehmern, die eine in ihrem Miteigentum stehende Sache gemeinsam versichert haben, nur ein Miteigentümer den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, besteht keine Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber den anderen Miteigentümern (Mitversicherten).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108721

Dokumentnummer

JJR_19971029_OGH0002_0070OB00241_97K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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