Norm: VersVG §8 Abs3VersVG §179
Rechtssatz: Nach § 8 VersVG wird das Kündigungsrecht nach dreijähriger Vertragsdauer nur dem Versicherungsnehmer, nicht aber auch dem Versicherer eingeräumt. Entscheidungstexte 7 Ob 156/20x Entscheidungstext OGH 25.11.2020 7 Ob 156/20x Beisatz: Hier: Eine Klausel wie Art 29.4 AUVB 2013, nach der ein solches Kündigungsrecht auch dem Versicherer nach drei... mehr lesen...
Norm: VersVG §179
Rechtssatz: Die Leistungen aus der Unfallversicherung sind in der Regel als Kapitalzahlungen und nur in Ausnahmefällen als Rente zu erbringen. Entscheidungstexte 7 Ob 156/20x Entscheidungstext OGH 25.11.2020 7 Ob 156/20x Beisatz: Hier: Eine Klausel wie in Art 7.8 AUVB 2013, nach der ab dem 75. Lebensjahr anstelle einer Kapitalleistung nur eine Rente ausbezahlt werden... mehr lesen...
Norm: UA00 2010 Art6.1VersVG §179
Rechtssatz: Ein Unfall iSd Art 6.1 UA00 2010 ist ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person einwirkendes Ereignis, wodurch diese unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Gefahren einer krankhafte Folgen auslösenden innerkörperlichen Stress- und Angstreaktion auf eine äußerlich bleibende (und sich auch nicht verwirklichende) Bedrohung der körperlichen Integrität sind in der Unfal... mehr lesen...
Norm: VersVG §179Klipp&Klar 2010 (VA00) Art6.1
Rechtssatz: In der Unfallversicherung setzt das Vorliegen eines Unfalls im Regelfall eine Beeinträchtigung der körperlichen Integrität des Versicherten voraus. Allerdings kann eine gleichwertige, ebenfalls zur Annahme eines Unfalls führende Situation dann vorliegen, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis – ohne eine Verletzung am Körper – in eine... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** B*****, vertreten durch Dr. Klaus Schiller und Mag. Markus Schablinger, Rechtsanwälte in Schwanenstadt, gegen die beklagte Partei D***** Versicherungs-Aktiengesellschaft, *****, ver... mehr lesen...
Begründung: Am 25. 6. 2003 ereignete sich in einem Wohnhaus ein Wasserschaden, für den die Klägerin als Versicherer 8.877,40 EUR an ihren Versicherungsnehmer Dieter B***** bezahlte. Der Grund für diesen Schaden lag in einem Pumpenausfall, in dem von der erstbeklagten Partei betriebenen öffentlichen Kanalnetz, der zu einem Rückstau und dazu führte, dass Abwasser bei der Hausanschlussleitung eindrang und den Keller im Gebäude überschwemmte. Trotz entsprechender Auflage im Baubewilligu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat mit der Beklagten einen Unfallversicherungsvertrag geschlossen, dem die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen AUVB 1/1996 zugrunde liegen. Nach deren Art 6.1 ist „Unfall ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf einen Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod nach sich zieht." Nach Art 6.2 gelten als Unfall „auch folgende vom Willen des Versicherten unabhängige Er... mehr lesen...
Norm: AUVB allgVersVG §179
Rechtssatz: In der Unfallversicherung trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast für das Geschehen, das als Unfall zu werten ist, ebenso die Beweislast für die Ursächlichkeit des Unfalls für die Invalidität. Entscheidungstexte 7 Ob 224/07b Entscheidungstext OGH 17.10.2007 7 Ob 224/07b 7 Ob 172/12p Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Vater der Klägerin, Friedrich W*****, schloss für die Klägerin und seine weitere Tochter Gabriele bei der Beklagten „Töchterausstattungsversicherungen" mit Gewinnbeteiligung ab, und zwar für die Klägerin am 11. 2. 1977 mit einer Laufzeit von 24 Jahren (Versicherungsurkunde Nr 1X/683.699) und am 14. 10. 1983 mit einer Laufzeit von 18 Jahren (Nr 1X/929211) sowie für Gabriele am 11. 2. 1977 mit einer Laufzeit von 23 Jahren (Nr 1X/683.700) und am 14. 10. 1983 mi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleinerbe des am 22. 10. 2004 verstorbenen Helmut G*****, der Kreditnehmer der G***** C***** GmbH, nunmehr G***** M***** GmbH (im Folgenden: Bank) war. Diese hatte als Versicherungsnehmerin beim beklagten Versicherungsunternehmen einen Rahmenvertrag betreffend eine Kredit-Restschuldversicherung (Lebensversicherung) abgeschlossen, der Kreditnehmer, die Versicherungsschutz (für ihre Kreditverbindlichkeiten) wünschten, beitreten konnten. Das hatte der Rechts... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe des Nebenintervenienten mit der Klägerin wurde im Jahr 2002 geschieden. Er schloss 1994 bei der Beklagten zu Polizzen-Nr ***** eine Einzelunfallversicherung ab, die im März 1999 insofern abgeändert wurde, als die Klägerin in weiterer Folge versicherte Person sein sollte, der Nebenintervenient jedoch Versicherungsnehmer blieb. Er leistete zunächst auch sämtliche Prämienzahlungen; die Vorschreibungen und Polizzen wurden an ihn übersandt. Die Klägerin unterschrieb d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Dr. Herbert Stegmüller als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei N***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Hans Kröppel, Rechtsanwalt in Kindberg, gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin unterhielt bei der beklagten Partei zur Konto-Nummer 6***** auf Grund des Kreditvertrages vom 3. 11. 1997 ein Geschäftskonto, auf dem der Klägerin ein Kreditrahmen bis zu einem Betrag von EUR 109.009,25 eingeräumt wurde. Zur Besicherung dieses Kredites mussten die Geschäftsführerin der klagenden Partei, Angela O*****, sowie deren Gatte Otto O***** bei der U***** Versicherungs AG (im Folgenden kurz: U***** Versicherung) mehrere Risikoablebensversiche... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der als selbständiger Unternehmer ein Personalbereitstellungsbüro betreibt, hat bei der Beklagten eine Kollektiv-Unfallversicherung für Berufs- und Wegunfälle für seine sämtlichen im Ausland dienstlich tätigen Monteure, ua auch für den Nebenintervenienten, abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für Unfallversicherungen (AUVB 1995) zugrundegelegt, die ua die Bestimmung enthalten (Art 24), die Vorschriften der §§ 75 ff Ver... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes - nicht zulässig. Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich der Oberste Gerichtshof hiebei auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Revision ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO nicht bindenden gegenteiligen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten für die Zeit von 1. 11. 1986 bis 1. 11. 2001 unfallversichert. Für Dauerfolgen wurde eine Versicherungsleistung von S 400.000,-- (= EUR 29.069,13) vereinbart. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für Unfallversicherungen (AUVB) 1965 zugrunde, deren Art 2 Z 1 lautet: Der Kläger war bei der Beklagten für die Zeit von 1. 11. 1986 bis 1. 11. 2001 unfallversichert. Für Dauerfolgen wurde eine Versicherungsleist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Andreas S***** schloss am 1. 4. 2000 bei der Beklagten eine Unfallversicherung ab, die neben der Leistung einer Versicherungssumme bei dauernder Invalidität infolge eines Unfalls auch die Leistung von Taggeld beinhaltet. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1994) zugrunde. Art 6.3 AUVB 1994 lautet: Andreas S***** schloss am 1. 4. 2000 bei der Beklagten eine Unfallversicherung ab, die neben der Leistung einer Versiche... mehr lesen...
Norm: AUVB 1980 Art3 Pkt1.1VersVG §179 ff
Rechtssatz: Art 3 Pkt 1.1. AUVB 1980 sieht insoferne ausdrücklich eine sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes vor, als eine Versicherungsleistung nur für die durch den eingetretenen Unfall hervorgerufenen Folgen zu erbringen ist, der Versicherer also nur für jene Folgen einzutreten hat, für die der Unfall allein kausal ist. Der "Vorzustand" der versicherten Person ist folgerichtig gemäß lit a) d... mehr lesen...
Norm: AUVB 1980 Art8VersVG §179 ff
Rechtssatz: Der Versicherer ist für die Mitwirkung von Gebrechen bzw Krankheiten an den Unfallsfolgen, insbesondere, dass deren Anteil der Beeinflussung nicht weniger als 25 % beträgt, mit anderen Worten, dass der Mitwirkungsanteil mindestens 25 % beträgt, beweispflichtig. Bei der Frage des Anteils eines Gebrechens oder einer Krankheit an den Unfallsfolgen handelt es sich um eine nicht revisible Tatfrage. ... mehr lesen...
Norm: AUVB 1980 Art8 PktII.2VersVG §179 ff
Rechtssatz: Vorschäden iSd Art 3 Pkt 1.1 lit a AUVB 1980 fallen unter den Risikoausschluss des Art 8 Pkt II.1 AUVB 1980, wenn eine dauernde Invalidität innerhalb eines Jahres vom Unfallstag an nicht eingetreten ist. Ein nachträglicher Versicherungsschutz durch eine zweite Unfallsfolge kommt daher nicht in Betracht. Entscheidungstexte 7 Ob 258/04y ... mehr lesen...
Norm: AVB Krankenhaus 1999 Pkt.2.1.eVersVG §179 ff
Rechtssatz: Die Bestimmung des Pkt 2.1.e) AVB 1999 stellt einen sekundären Risikoausschluss dar. Entscheidungstexte 7 Ob 260/04t Entscheidungstext OGH 17.11.2004 7 Ob 260/04t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119471 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AUVB 1980 Art3 Pkt1.1 litaVersVG §179 ff
Rechtssatz: Gebrechen iSd Art 3 Pkt 1.1 lit a AUVB sind dauernde abnorme Gesundheitszustände, die eine einwandfreie Ausübung der normalen Körperfunktionen nicht mehr zulassen, wobei die Vorschädigung dem Versicherten nicht bewusst sein muss. Die Beschwerden mussten sich auch noch gar nicht ausgewirkt oder bemerkbar gemacht haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Privatkrankenversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaus-Tagegeldversicherung (AVB 1999), zugrundeliegen, deren hier maßgebliche Bestimmung lautet: 2. Einschränkung des Versicherungsschutzes 2.1. Kein Versicherungsschutz besteht für ... 2.1.e) Krankheiten und Unfälle (Unfallfolgen), die aufgrund eines missbräuchlichen Genusses von Alkohol oder Suchtgifte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der seit 19. 12. 1991 bei der Beklagten mit einer Versicherungssumme von EUR 336.838,59 für Dauerinvalidität unfallversichert ist, erlitt im Dezember 1995 bei einem Schiunfall einen Einriss des vorderen Kreuzbandes im linken Knie. Er stellte das Knie eine Woche ruhig und ließ die Verletzung, die in weiterer Folge zu keinerlei Beschwerden führte, nicht ärztlich behandeln. Eine Unfallsmeldung an die Beklagte erfolgte nicht. Am 10. 6. 1997 stürzte der... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist bei der beklagten Partei unfallversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1995) zugrunde. Nach deren Art 17 Pkt 8. sind Unfälle von der Versicherung ausgeschlossen, die der Versicherte infolge einer wesentlichen Beeinträchtigung seiner psychischen oder physischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente erleidet. Der Kläger ist bei der beklagten Partei unfallversichert. D... mehr lesen...
Norm: BB Nr U 225 allgVersVG §179
Rechtssatz: Eine Lehrlingsentschädigung stellt ein Einkommen im Sinne der Besonderen Bedingung Nr U 225 ("Einkünfte aus einer Berufsausübung") dar. Entscheidungstexte 7 Ob 107/04t Entscheidungstext OGH 26.05.2004 7 Ob 107/04t 7 Ob 39/19i Entscheidungstext OGH 20.03.2019 7 Ob 39/19i Auch; Beisatz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss für seinen am 11. 6. 1985 geborenen Sohn Robin bei der beklagten Partei eine Unfallversicherung für Kinder mit Versicherungsbeginn 13. 1. 1999 ab. Dem Versicherungsvertrag liegen ua die Besonderen Bedingungen für die Unfallversicherung (B 004) zugrunde, deren "Besondere Bedingung Nr U 225 (Erhöhter Unfallschutz II für Kinder)" ua wie folgt lautet: Der Kläger schloss für seinen am 11. 6. 1985 geborenen Sohn Robin bei der beklagten Partei ein... mehr lesen...
Norm: VersVG §179 ff
Rechtssatz: Eine private Unfallversicherung iSd §§ 179 ff VersVG dient der Abdeckung bestimmter Folgen eines Unfalles, insbesondere auch der einer eingetretenen dauernden Invalidität. Die Invaliditätsentschädigung wird je nach dem Grad der zurückgebliebenen Dauerfolgen nach einer sogenannten "Gliedertaxe" bemessen. Insoweit handelt es sich dabei um eine Summenversicherung, da die Leistung - anders als etwa bei der Abgeltung... mehr lesen...
Norm: VersVG §179AUVB Art7
Rechtssatz: Keine taxative Aufzählung von Körperteilen und Organen in Art 7.2.1 AUVB. Entscheidungstexte 7 Ob 301/03w Entscheidungstext OGH 21.04.2004 7 Ob 301/03w Schlagworte nicht in der Gliedertaxe aufgezählte Folgen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS01189... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der Beklagten ab 17. 1. 2000 eine Unfallversicherung für Berufs- und Freizeitunfälle mit einer Versicherungssumme von EUR 290.691,34 bei dauernder Invalidität abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung 1999/SS300 (im Folgenden: AUVB) zugrundegelegt. Deren Art 7 lautet: Der Kläger hat bei der Beklagten ab 17. 1. 2000 eine Unfallversicherung für Berufs- und Freizeitunfälle mit einer V... mehr lesen...