RS OGH 2004/11/17 7Ob258/04y, 7Ob103/15w

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Veröffentlicht am 17.11.2004
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Norm

AUVB 1980 Art3 Pkt1.1 lita
VersVG §179 ff

Rechtssatz

Gebrechen iSd Art 3 Pkt 1.1 lit a AUVB sind dauernde abnorme Gesundheitszustände, die eine einwandfreie Ausübung der normalen Körperfunktionen nicht mehr zulassen, wobei die Vorschädigung dem Versicherten nicht bewusst sein muss. Die Beschwerden mussten sich auch noch gar nicht ausgewirkt oder bemerkbar gemacht haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119521

Im RIS seit

17.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

12.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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