Norm
AUVB 1980 Art3 Pkt1.1 litaRechtssatz
Gebrechen iSd Art 3 Pkt 1.1 lit a AUVB sind dauernde abnorme Gesundheitszustände, die eine einwandfreie Ausübung der normalen Körperfunktionen nicht mehr zulassen, wobei die Vorschädigung dem Versicherten nicht bewusst sein muss. Die Beschwerden mussten sich auch noch gar nicht ausgewirkt oder bemerkbar gemacht haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119521Im RIS seit
17.12.2004Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018