Norm
VersVG §179Rechtssatz
Die Leistungen aus der Unfallversicherung sind in der Regel als Kapitalzahlungen und nur in Ausnahmefällen als Rente zu erbringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133389Im RIS seit
17.02.2021Zuletzt aktualisiert am
17.02.2021