Entscheidungsgründe: Die Klägerin betrieb eine Tankstelle mit einem „Espresso“. Sie schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten beginnend mit 9. 12. 1992 einen Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag ab. Grundlage des Vertrags waren die AHVB 1986 und die EHVB 1986. Mit der vereinbarten Klausel Nr 730/86 war auch die Verunreinigung von Erdreich und Gewässer durch bestimmte in der Klausel bezeichnete Öltanks im Rahmen der besonderen Vereinbarung nach Art 6.4 AHVB 1986 versichert.... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des - erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz am 9. Februar 2007, nämlich am 4. April 2007 volljährig gewordenen - Klägers, Dr. Eveline und Kurt G*****, haben mit der Beklagten einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, der eine Haftpflichtversicherung beinhaltet, in deren Rahmen auch für den Kläger Versicherungsschutz besteht. Am 11. August 2005 suchte der Kläger mit einem Freund eine Maschinenhalle dessen Vaters auf, um mit dessen Gabelst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr damaliger Ehegatte kauften im März 2000 einen 1991 vom Eigentümer ausgebauten Dachboden (Miteigentumsanteile 126/285) um ATS 4 Mio zzgl Inventar im Wert von ATS 300.000. Grundlage des Kaufvertrages war unter anderem, dass das Dach im Rahmen des Ausbaues fach- und sachgerecht in Stand gesetzt worden war. In der Folge traten zahlreiche Mängel auf, weshalb die Klägerin den Beklagten beauftragte, ein bauphysikalisches Gutachten über den Dachaufb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Hausverwalterin eines in Wien befindlichen Gebäudes, das zu 7/8 im Miteigentum ihres Gatten und zu einem weiteren 1/8 im Miteigentum dessen Nichte steht. Die Miteigentümer kümmern sich ihrerseits nicht um die Verwaltung. Bereits 1988 hat die Klägerin bei der Beklagten eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, wobei sie den Antrag hiefür bei einem Makler unterfertigte. Der ihr in der Folge zugesandten Polizze waren die Versicherungsbeding... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte führt zur Hereinbringung von Prozesskostenforderungen von 4.647,49 EUR = 63.950,90 S samt 4 % Zinsen seit 24. Jänner 2000 und von 1.307,89 EUR = 17.997 S samt 4 % Zinsen seit 30. August 2000 gegen die klagende Partei Fahrnis- und Forderungsexekutionen. Der Beklagte ist rechtsschutzversichert; diese Prozesskosten wurden ihm von seinem Rechtsschutzversicherer ersetzt. Art 11 Z 2 der dieser Rechtsschutzversicherung zugrundeliegenden Allgemeinen Bedi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Sohn des Klägers war im Jahre 1993 als Eurocard-Karteninhaber Begünstigter aus einer bei der beklagten Versicherung abgeschlossenen Reiseunfallversiche- rung, die im Fall des Unfalltodes im Sinne des Art 6 der zugrunde gelegten AUVB 1988 eine Versicherungsleistung in Höhe von S 200.000 vorsah. Nach Art 6 Abs 1 der AUVB ist ein Unfall ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf einen Körper ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der beklagten Versicherung eine Rechtschutzversicherung unter Zugrundelegung der ARB 1988 und der besonderen Bedingungen RS 800 (= kombinierter Rechtsschutz für Arbeitnehmer) vereinbart, die er mit 1. 9. 1994 auflöste. Nach Art 3 der ARB 1988 erstreckt sich der zeitliche Geltungsbereich grundsätzlich auf Versicherungsfälle, die während der Laufzeit des Vertrages eintreten, was aber durch den Verweis auf die Frist für die Geltendmachung de... mehr lesen...
Norm: VersVG §12VersVG §191b Abs2 Z2
Rechtssatz: Zur Auslegung des Ausdrucks "... wenn die dort genannten Fristen vor dem 1.1.1995 zu laufen begonnen haben." Entscheidungstexte 7 Ob 30/99h Entscheidungstext OGH 23.02.1999 7 Ob 30/99h 7 Ob 34/00a Entscheidungstext OGH 15.09.2000 7 Ob 34/00a Auch; Beisatz: Die Frage, ob die Friste... mehr lesen...
Begründung: Dem Kläger wurde das bei der Beklagten zur Polizzennummer ***** vollkaskoversicherte Fahrzeug, Ford Transit Vario Bus BJ am 10. 4. 1994 in Belgrad gestohlen. In Art 5 Punkt 3.2. der dem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeugkaskoversicherung und Fahrzeuginsassenunfallversicherung (AFIB 1993) heißt es nach der Überschrift „Obliegenheiten“: „Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles den Versicherer von der Ver... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Bauunternehmung Dipl.-Ing. Robert B***** Gesellschaft mbH wurde während des anhängigen Verfahrens zu ***** des Handelsgerichtes Wien am 12. 3. 1996 das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Dieser stellte nach der Unterbrechung des Verfahrens einen Fortsetzungsantrag. Die Dipl.-Ing. Robert B***** Gesellschaft mbH hat bei der beklagten Partei eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, der die AHVB 1986 sow... mehr lesen...
Norm: SVS allgVersVG §12
Rechtssatz: In einem Deckungsprozess ist die Frage der Haftung des Versicherungsnehmers nicht mit der im Haftpflichtprozess erforderlichen Bestimmtheit zu klären, es muss sich nur grundsätzlich der Deckungsanspruch ergeben. Entscheidungstexte 7 Ob 327/97g Entscheidungstext OGH 05.05.1998 7 Ob 327/97g 7 Ob 31/16h ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei wird in dem zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung im vorliegenden Verfahren noch nicht rechtskräftig erledigten Verfahren ***** des Handelsgerichtes Wien von der Firma B*****gesellschaft mbH in Heidelberg BRD als "Einlagerer" von von Portugal nach Österreich gelieferten Schuhen auf Bezahlung von S 4,832.544,-- s.A. in Anspruch genommen. Der dort erstbeklagten Klägerin (im folgenden nur Klägerin) wird vorgeworfen, entgegen mü... mehr lesen...
Norm: VersVG §12
Rechtssatz: Ist der Verjährung eines fälligen Haftpflichtversicherungsanspruches über das Jahresende hinaus gehemmt, so beginnt die Verjährung aber nicht etwa mit dem Ende des Jahres, in dem der Versicherer über den Versicherungsanspruch entscheidet, sondern schon zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Versicherungsnehmer die Entscheidung des Versicherers zugeht. Entscheidungstexte 7 O... mehr lesen...
Norm: VersVG §12
Rechtssatz: Für Teilansprüche, die vom Versicherer nach der Deckungszusage dem Grunde nach abgelehnt worden sind, regelt § 12 VersVG nur den Beginn und die Dauer der Verjährungsfrist, normiert aber keine Formerfordernisse für deren Ablehnung. Damit der Versicherte erkennen kann, daß die Fälligkeit des Leistungsanspruches eingetreten ist, muß eine Ablehnung weiterer Zahlungen klar und unzweideutig sein. Auch aus dem sonstigen Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Haushaltsversicherung abgeschlossen. Diesem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen (ABH-Fassung 1973) und die Allgemeinen Bedingungen für die Sachversicherung (ABS-Fassung 1971) zugrunde. Am 19.November 1985 kam es in den versicherten Räumen zu einem Wasserrohrbruch mit Überflutung der Wohnung des Klägers. Er erstattete am 25. November 1985 eine Schadensmeldung an die bekl... mehr lesen...
Norm: VersVG §12ZPO §228 G
Rechtssatz: Nach der rechtskräftigen Feststellung des Deckungsanspruchs können jene Umstände nicht mehr gegen den Deckungsanspruch eingewendet werden, die in jenem Verfahren zu klären waren, in dem darüber zu entscheiden war, ob ein Deckungsanspruch der klagenden Partei überhaupt gegeben ist oder zufolge groben Verschuldens des Versicherungsnehmers, Verjährung oder aus anderen Gründen nicht (mehr) besteht. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat mit der beklagten Partei eine Transportversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen österreichischen Binnentransportversicherungsbedingungen (AÖB 1965) und die Bruchklausel für Maschinen, Apparate und Fahrzeuge zugrundeliegen. Die AÖB 1965 haben auszugsweise folgenden Wortlaut: "§ 1, Umfang der Haftung (1) Der Versicherer trägt, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, alle Gefahren der Beförderung zu Lande, auf Binnengewässern oder mi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte mit der Beklagten für seinen PKW Opel Ascona, K 147.911, einen Teilkaskoversicherungsvertrag abgeschlossen, der am 25. Oktober 1985 aufrecht war. Mit seiner am 17. November 1986 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt er von der Beklagten nach Einschränkung des Klagebegehrens (AS 23) die Zahlung von S 80.551,80 samt 4 % Zinsen seit 1. März 1986. Der mit der Beklagten geschlossene Versicherungsvertrag erstrecke sich auch auf Beschädigungen, Zerstöru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war mit drei weiteren Unternehmern an der Generalsanierung des Hauses Rhombergpassage-Amraser Straße 1 in Innsbruck beteiligt. Ihm oblagen die Dachdeckerarbeiten. Nach der Generalsanierung kam es in der Nacht vom 23. auf den 24. September 1984 infolge einer Verstopfung des Hauptsammelkanals zu einer Überflutung des Mietobjektes "N*** T***". Ursache der Verstopfung waren die Abfallprodukte der Generalsanierung wie zerbrochene Ziegel, Gußrohrscherben,... mehr lesen...
Norm: AUVB allgVersVG §11VersVG §12
Rechtssatz: 1. Bei Ablehnung eines Unfallversicherungsanspruchs muß der Versicherungsnehmer darauf hingewiesen werden, daß er bei Versäumung der Klagefrist der Versicherungsanspruch selbst einbüßt und deshalb dann eine Leistung des Versicherers auch nicht mehr auf eine andere Weise als auf dem Klagewege, zB durch Anrufung des Ärzteausschusses, erreichen kann. 2. Lehnt der Versicherer die Zahlung einer Inval... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIAHVB allgVersVG §12
Rechtssatz: Ob dem Geschädigten ein Mitverschulden an dem ihm entstandenen Schaden trifft, ist im Haftpflichtprozeß und nicht im Deckungsprozeß zu klären. Entscheidungstexte 7 Ob 27/80 Entscheidungstext OGH 08.05.1980 7 Ob 27/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS... mehr lesen...
Norm: VersVG §12
Rechtssatz: Die Geltendmachung eines Deckungsanspruches setzt grundsätzlich voraus, daß dem Versicherer klar gemacht wird, welche Person welche Art von Deckungsansprüchen aus dem Versicherungsverhältnis ableitet. Entscheidungstexte 7 Ob 22/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 7 Ob 22/78 Veröff: VersR 1979,95 = ZVR 1979/46 S 53 ... mehr lesen...
Norm: ARB allgVersVG §6 EVersVG §12VersVG §15aVersVG §154VersVG §158j
Rechtssatz: Die Rechtsschutzversicherung ist Schadenversicherung und unterliegt damit auch den für die gesamte Schadenversicherung geltenden Vorschriften des VersVG. Der Schutz des § 6 VersVG kann dem Versicherungsnehmer (VN) nicht dadurch entzogen werden, daß Obliegenheiten in den Versicherungsbedingungen so verhüllt werden, daß sie nicht als Verhaltensvorschriften, sondern ... mehr lesen...
Norm: VersVG §11VersVG §12
Rechtssatz: § 11 VersVG hat nur reine Geldleistungen, also nicht Rechtsschutzleistungen, zum Gegenstand. Entscheidungstexte 7 Ob 22/78 Entscheidungstext OGH 11.05.1978 7 Ob 22/78 7 Ob 34/00a Entscheidungstext OGH 15.09.2000 7 Ob 34/00a Auch 7 Ob 207/00t En... mehr lesen...
Norm: VersVG §12
Rechtssatz: Wird in einer Schadensmeldung über einen Unfall, bei dem der Versicherungsnehmer selbst zu Schaden gekommen ist, nur auf den Tod einer Person verwiesen, die nach den Umständen des Falles mitversichert gewesen sein könnte, so kann dies nicht als Geltendmachung des Deckungsanspruches eines Angehörigen des Mitversicherten gewertet werden; dies insbesondere dann nicht, wenn dieser Angehörige in der Schadensmeldung nicht... mehr lesen...
Norm: VersVG §11VersVG §12VersVG §154
Rechtssatz: Der Zeitpunkt des § 154 Abs 1 VersVG ist auch für den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist hinsichtlich des Deckungsanspruches (Befreiungsanspruches) aus der Haftpflichtversicherung entscheidend. Entscheidungstexte 7 Ob 74/76 Entscheidungstext OGH 13.01.1977 7 Ob 74/76 Veröff: VersR 1978,454 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIpVersVG §12
Rechtssatz: Sittenwidrigkeit der Ablehnung nach § 12 VersVG kommt dann in Betracht, wenn Versicherer und VersN in der Absicht zusammenwirken, einen Dritten (Gläubiger des VersN) zu schädigen. Entscheidungstexte 7 Ob 33/76 Entscheidungstext OGH 10.06.1976 7 Ob 33/76 7 Ob 52/76 Entscheidungstext OGH 07.10.197... mehr lesen...
Norm: VersVG §12VersVG §154
Rechtssatz: Für den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist hinsichtlich des Befreiungsanspruches des Haftpflichtversicherten reicht es nicht aus, daß der Versicherer auf Grund der Schadensmeldung des Versicherten seine Leistungspflicht endgültig abgelehnt hat, es sei denn, daß zu diesem Zeitpunkt der Anspruch des geschädigten Dritten bereits im Sinne des § 154 Abs 1 Satz 1 VersVG festgestellt worden wäre. ... mehr lesen...