RS OGH 1976/2/12 7Ob4/76

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Veröffentlicht am 12.02.1976
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Norm

VersVG §12
VersVG §154

Rechtssatz

Für den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist hinsichtlich des Befreiungsanspruches des Haftpflichtversicherten reicht es nicht aus, daß der Versicherer auf Grund der Schadensmeldung des Versicherten seine Leistungspflicht endgültig abgelehnt hat, es sei denn, daß zu diesem Zeitpunkt der Anspruch des geschädigten Dritten bereits im Sinne des § 154 Abs 1 Satz 1 VersVG festgestellt worden wäre.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 4/76
    Entscheidungstext OGH 12.02.1976 7 Ob 4/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0080054

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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