Entscheidungen zu § 7 Abs. 1 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE Vwgh Erkenntnis 2007/12/14 2006/10/0154

1.) Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 9. August 2005 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 18. November 2004 auf Gewährung einer Studienbeihilfe abgewiesen und ausgesprochen, dass ihm kein Studienzuschuss zuerkannt werde. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer studiere seit dem Wintersemester 2003/04 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.12.2007

RS Vwgh 2007/12/14 2006/10/0154

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §27 Abs1;StudFG 1992 §31 Abs1;StudFG 1992 §31 Abs2;StudFG 1992 §6 Z1;StudFG 1992 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2006/10/0155
Rechtssatz: Das StudFG legt der Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit nicht den gesetzlichen Unterhalt zu Grunde, sondern die "zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern"... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.12.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/27 2005/10/0172

Mit im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 3. Mai 2005 wies der Senat der Stipendienstelle Linz den Antrag des Beschwerdeführers auf Studienbeihilfe vom 15. Dezember 2004 ab. Aus dem einen integrierenden Bestandteil dieses Bescheides bildenden Anhang geht hervor, dass das Einkommen der Mutter des Beschwerdeführers aus dem Einkommensteuerbescheid 2002 und den Angaben betreffend die nicht selbständigen Einkünfte des Jahres 2003 errechnet wurde. Die dagegen erhobene Berufung wurde ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.03.2006

RS Vwgh 2006/3/27 2005/10/0172

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §11 Abs1;StudFG 1992 §39 Abs1;StudFG 1992 §39 Abs4;StudFG 1992 §39 Abs6;StudFG 1992 §41 Abs3;StudFG 1992 §6;StudFG 1992 §7 Abs1;StudFG 1992 §7 Abs2;StudFG 1992 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/10/0117 E 15. September 2003 RS 1 Stammrechtssatz Aus den Bestimmungen des StudFG 1992 folgt, dass die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzung des Vorliegens sozia... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.03.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/15 2003/10/0117

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 30. Jänner 2003 der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung einer Studienbeihilfe im Studienjahr 2001/02 abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer habe zuletzt am 14. Mai 2002 die Gewährung einer Studienbeihilfe beantragt. Für die Berechnung sei der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.09.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/15 2003/10/0225

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 9. Mai 2003 der Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Gewährung einer Studienbeihilfe mangels sozialer Bedürftigkeit abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, die beschwerdeführende Partei habe am 24. Oktober 2002 die Gewährung einer Studienbeihilfe beantragt. Zur Beurt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.09.2003

RS Vwgh 2003/9/15 2003/10/0117

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §11 Abs1;StudFG 1992 §12 Abs1;StudFG 1992 §39 Abs4;StudFG 1992 §39 Abs6;StudFG 1992 §41 Abs3;StudFG 1992 §6;StudFG 1992 §7 Abs1;StudFG 1992 §7 Abs2;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des StudFG 1992 folgt, dass die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzung des Vorliegens sozialer Bedürftigkeit bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung und zwar nach Lage der mit dem An... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.2003

RS Vwgh 2003/9/15 2003/10/0225

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §11 Abs1;StudFG 1992 §12 Abs1;StudFG 1992 §39 Abs4;StudFG 1992 §39 Abs6;StudFG 1992 §41 Abs3;StudFG 1992 §6;StudFG 1992 §7 Abs1;StudFG 1992 §7 Abs2;
Rechtssatz: Die Anspruchsvoraussetzung der sozialen Bedürftigkeit im Sinne des StudFG 1992 ist bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung und zwar nach Lage der mit dem Antrag erbrachten Nachweise zu beurteilen. Erst n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.2003

RS Vwgh 2003/9/15 2003/10/0117

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §11 Abs1;StudFG 1992 §12 Abs1;StudFG 1992 §39 Abs4;StudFG 1992 §39 Abs6;StudFG 1992 §41 Abs3;StudFG 1992 §6;StudFG 1992 §7 Abs1;StudFG 1992 §7 Abs2;
Rechtssatz: Soweit das im Kalenderjahr der Antragstellung auf Gewährung einer Studienbeihilfe zu erwartende Einkommen voraussichtlich eine Minderung im Sinne des § 12 Abs 1 StudFG 1992 erfährt, ist der Beurteilung der so... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.09.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2003/3/31 2002/10/0187

I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 7. Mai 2002 wurde der Antrag der Erstbeschwerdeführerin auf Studienbeihilfe mangels sozialer Bedürftigkeit abgewiesen. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt, es sei grundsätzlich das Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz laut Steuerbescheid für die Berechnung der Studienbeihilfe ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.2003

RS Vwgh 2003/3/31 2002/10/0187

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/10/0190
Rechtssatz: Die Festlegung der für die Annahme sozialer Bedürftigkeit - als Voraussetzung für die Gewährung einer Studienbeihilfe - maßgebenden Umstände erfolgt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers (vgl das Erkenntnis des Verfa... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.2003

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