Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Februar 2000 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer für die Dauer von vier Jahren, gerechnet ab der am 24. Dezember 1999 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §3 Abs1 Z2;FSG 1997 §7 Abs2;FSG 1997 §7 Abs4 Z2;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs2;StGB §105 Abs1;StGB §207 Abs1;StGB §209;StVG §147 Abs1;StVG §99;
Rechtssatz: Das Wohlverhalten einer Person in Haft ist wegen der durch die Haft eingeschränkten Möglichkeit, ihren eigenen Entschlüssen gemäß zu handeln, al... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt - nach seiner Überstellung aus der Justizanstalt S, wo er bis zum 6. Juli 1998 angehalten wurde - in der Justizanstalt W eine zwölfjährige Freiheitsstrafe. Das urteilsmäßige Strafende ist der 7. Mai 2002. Am 7. April 1999 stellte der Beschwerdeführer auf dem dafür vorgesehenen Formblatt folgendes "Ansuchen: Um Ermöglichung eines Ausganges in ausreichender Dauer - im Hinblick auf meine bisherigen 9 Haftjahre - zwecks Regelung dringender wirts... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §126 Abs2 Z4;StVG §144;StVG §147 Abs1;StVG §93 Abs2;StVG §99 Abs1;StVG §99a;
Rechtssatz: Geht man von den Gesetzeszwecken betreffend Ausgänge nach § 99a StVG zu den im § 93 Abs 2 StVG genannten Zwecken sowie weiters davon aus, dass konkrete "Angelegenheiten" im Sinne des § 93 Abs 2 StVG vom Antragsteller nicht genannt werden, so kann der Behörde nicht entgegen getreten werden, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt seit dem 1. Dezember 1987 Freiheitsstrafen in der Gesamtdauer von mehr als 17 Jahren. Das Strafende fällt unter Berücksichtigung der Amnestie 1995 auf den 24. Februar 2003. Die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung nach § 46 Abs. 1 StGB waren am 24. September 1994, diejenigen für eine bedingte Entlassung nach § 46 Abs. 2 StGB wären seit 3. September 1997 erfüllt. Der Beschwerdeführer wurde - nach der vom Berichter bei seinem anwaltlichen ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §145 Abs2 idF 1987/605;StVG §145 Abs3 idF 1987/605;StVG §147 Abs1 idF 1987/605;
Rechtssatz: Der Strafgefangene hat kein Recht auf Ausgänge ohne jegliche Berücksichtigung des Zeitpunktes der (nach dem aktuellen, von demjenigen bei der Überstellung des Strafgefangenen in den Entlassungsvollzug allenfalls abweichenden Wissensstand) zu ERWARTENDEN Entlassung. Diese Berücksichtigung... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: StGB §46 Abs1;StGB §46 Abs2;StVG §144 Abs2;StVG §145 Abs2 idF 1987/605;StVG §145 Abs3 idF 1987/605;StVG §147 Abs1 idF 1987/605; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/12/11 96/20/0630 3 Stammrechtssatz Gem § 145 Abs 3 StVG dürfen gem § 144 Abs 2 StVG gewährte Lockerungen nicht schon vor dem Vorliegen einer ablehnenden Entscheidung über die bedingte Entlass... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßt in der Justizanstalt Graz-Karlau wegen Mordes an seiner Ehegattin und schwerer Körperverletzung Freiheitsstrafen in der Dauer von 15 Jahren und zwei Monaten. Das urteilsmäßige Strafende ist (unter Berücksichtigung der Amnestie 1995) der 8. Februar 2004. Die zeitlichen Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung des Beschwerdeführers nach § 46 Abs. 1 StGB waren am 8. August 1996, diejenigen für eine bedingte Entlassung nach § 46 Abs. 2 StGB werden am 18. F... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: StGB §46 Abs1;StGB §46 Abs2;StVG §145 Abs2 idF 1987/605;StVG §147 Abs1 idF 1993/399;
Rechtssatz: Das Recht auf Ausgänge steht dem Strafgefangenen für die GESAMTE Phase des Entlassungsvollzuges zu und nicht nur für die Zeit kurz vor der Entlassung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996200630.X04 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: StGB §46 Abs1;StGB §46 Abs2;StVG §144 Abs2;StVG §145 Abs2 idF 1987/605;StVG §145 Abs3 idF 1987/605;StVG §147 Abs1 idF 1993/799;
Rechtssatz: Gem § 145 Abs 3 StVG dürfen gem § 144 Abs 2 StVG gewährte Lockerungen nicht schon vor dem Vorliegen einer ablehnenden Entscheidung über die bedingte Entlassung bloß deshalb entzogen werden, weil der Anstaltsleiter oder der B... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: StGB §46 Abs1;StGB §46 Abs2;StVG §145 Abs2 idF 1987/605;StVG §147 Abs1 idF 1993/799;
Rechtssatz: Die Prüfung von Ansuchen gemäß § 147 Abs 1 StVG hat nicht unmittelbar bei der Frage einzusetzen, ob die Überstellung in den Entlassungsvollzug noch als richtig erachtet wird, sondern sich unter Beachtung der Tatsache, daß dem Strafgefangenen "während des Entlassungsv... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch25/02 Strafvollzug
Norm: StGB §46 Abs1;StGB §46 Abs2;StVG §145 Abs2 idF 1987/605;StVG §147 Abs1 idF 1993/799;VwRallg;
Rechtssatz: Bei Berücksichtigung der Rechtsentwicklung der Regelungen des StVG seit 1969 und der mit den einzelnen Änderungen verfolgten Absichten des Gesetzgebers muß bei einem in den Entlassungsvollzug überstellten Strafgefangenen auch da... mehr lesen...