Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §46 Abs1;Rechtssatz
Das Recht auf Ausgänge steht dem Strafgefangenen für die GESAMTE Phase des Entlassungsvollzuges zu und nicht nur für die Zeit kurz vor der Entlassung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996200630.X04Im RIS seit
11.07.2001