RS Vwgh 1997/12/11 96/20/0630

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Veröffentlicht am 11.12.1997
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
25/02 Strafvollzug

Norm

StGB §46 Abs1;
StGB §46 Abs2;
StVG §145 Abs2 idF 1987/605;
StVG §147 Abs1 idF 1993/399;

Rechtssatz

Das Recht auf Ausgänge steht dem Strafgefangenen für die GESAMTE Phase des Entlassungsvollzuges zu und nicht nur für die Zeit kurz vor der Entlassung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996200630.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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