Gründe: Das Oberlandesgericht Innsbruck hat mit Beschluß vom 17. Mai 1983, AZ 4 Bs 68/83 (= ON 58 im Akt 34 Vr 3493/81 des Landesgerichtes Innsbruck) der (gemäß § 6 Abs. 5 StEG ergriffenen) Beschwerde des Dr. Werner O*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes Innsbruck vom 18.August 1982 (ON 53) teilweise Folge gegeben und den angefochtenen Beschluß dahin abgeändert, daß dem Genannten ein Ersatzanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 StEG für die vermögensrechtlich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Franz S*** und der Marianne H*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes Linz, mit welchem letztere über einen Subsidiarantrag der Genannten entschieden hat, als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Die von Franz S*** und Marianne H*** dagegen erhobene, als "Berufung" bezeichnete Beschwerde ist unzulässig. Nach der Strafprozeßordnung ist gegen... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Johann G*** wegen § 88 Abs. 1 und Abs. 4 2. Fall (§ 81 Z 2) StGB hat das Oberlandesgericht Wien mit Beschluß vom 23.April 1987, AZ 26 Bs 169/87, der Beschwerde des Verurteilten Johann G*** gegen den Beschluß des Kreisgerichtes Wr.Neustadt vom 6.März 1987, GZ 12 a E Vr 1659/85-20, mit welchem sein Antrag auf (weiteren) Aufschub des Strafvollzuges abgewiesen worden war, Folge gegeben und den Aufschub des Vollzuges der über ihn verhängten Freiheitsstra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte am 8. April 1980 beim Einzelrichter des Landesgerichtes Innsbruck gegen den Kläger den Strafantrag, er habe in der Zeit vom 8. November bis 5. Dezember 1979 in Innsbruck ungedeckte Schecks im Betrag von S 17.150,-- ausgestellt und hiedurch das Vergehen der Untreue nach dem § 153 Abs. 1 und 2 StGB begangen. Da dem Kläger die Vorladung zur Hauptverhandlung nicht zugestellt und sein Aufenthalt trotz umfangreicher Polizeierhe... mehr lesen...
Norm: StEG §6StEG §8
Rechtssatz: An den rechtskräftigen, eine Entschädigung ablehnenden Beschluß des Strafgerichtes ist das Zivilgericht gebunden. Entscheidungstexte 1 Ob 9/87 Entscheidungstext OGH 24.06.1987 1 Ob 9/87 Veröff: SZ 60/117 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0087760 ... mehr lesen...
Gründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 12.April 1983, GZ 12 a Vr 873/81-202, wurde Emmerich V*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die der Genannte zur Gänze verbüßt hat. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 14.März 1986, GZ 12 a Vr 873/81-357, wurden mehrere Wiederaufnahmsanträge des Verurteilten abgewiesen. Der dagegen erhobenen Beschwerde ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 10.September 1986, AZ 11 Bs 501/86, hat das Oberlandesgericht Linz in der Strafsache gegen Andreas W*** wegen §§ 146, 147 Abs. 2 StGB, AZ 16 E Vr 1087/86 des Kreisgerichtes Wels, dem Antrag des Beschuldigten, diese Strafsache gemäß § 62 StPO dem (örtlich) zuständigen Kreisgericht Wels abzunehmen und dem Landesgericht Salzburg zuzuweisen, nicht Folge gegeben. Dagegen richtet sich die Beschwerde des Beschuldigten. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Wien über den Einspruch des Gernot Hermann Konrad J*** gegen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien vom 17.April 1986, Zl. 39 St 19.693/86, entschieden, daß der Anklage Folge gegeben werde. Rechtliche Beurteilung Die von Gernot Hermann Konrad J*** dagegen erhobene Beschwerde ist unzulässig. Nach der Strafprozeßordnung ist gegen Beschwerdeentscheidungen eines Gerichtshofs zweiter Instan... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Steyr als Vollzugsgericht vom 19. Dezember 1985 (ON 18) wurde die (mit Beschluß des gleichen Gerichtes vom 3.September 1984 [ON 6] angeordnete) bedingte Entlassung des Walter P*** aus der Freiheitsstrafe widerrufen. Der gegen den Widerrufsbeschluß erhobenen Beschwerde des Genannten gab das Oberlandesgericht Linz nicht Folge (ON 22). Die dagegen als "Berufung gegen den Wiederruf meiner bedingt entlassen Strafe" bezeichnete und als Beschwerde ... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund einer von Maria und Marianne B zu dem beim Bezirksgericht St.Peter in der Au zu AZ U 142/81 gegen Franz A wegen § 152 StGB anhängig gewesenen Strafverfahren erhobenen Beschwerde hat das Oberlandesgericht Wien mit Beschluß vom 14. Februar 1984, AZ 23 Bs 71/84, ausgesprochen, daß zur Ergreifung aufsichtsbehördlicher Maßnahmen im Sinn des § 15 StPO kein Anlaß besteht. Rechtliche Beurteilung Die gegen diesen Beschluß von Marianne B, Maria B undd... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß vom 17.April 1985, AZ. 25 Bs 164,165/85, hat das Oberlandesgericht Wien in der Strafsache gegen Dr. Friedrich Wilhelm A wegen § 75 StGB. und einer anderen strafbaren Handlung, AZ. 10 Vr 949/82 des Kreisgerichtes Korneuburg, die Beschwerde der Zeugin Christa B gegen die in der Hauptverhandlung am 21.November 1984 vom Schwurgerichtshof gefaßten Beschlüsse auf Verhängung von Beugestrafen über die Genannte als unzulässig zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 28.November 1984, GZ. BE 33/84-49, wurde in der Strafvollzugssache des Alfred Franz A die mit Beschluß des Kreisgerichtes Steyr vom 10.Februar 1984, GZ. 11 b Ns 139/84-42 ausgesprochene bedingte Entlassung widerrufen und der Vollzug der Reststrafe angeordnet. Die gegen diese Entscheidung erhobene Beschwerde hat das Oberlandesgericht Graz mit Beschluß vom 14.März 1985, AZ. Bs 467/84 (GZ. BE 33/84-51 des Kreisgerichtes Leoben) als unb... mehr lesen...
Norm: StEG §6
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 6 StEG sind die Vorschriften der StPO, insbesondere über die verfahrensrechtliche Stellung des Geschädigten und seine Vertretung (hier: § 39 Abs 1 StPO, sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 11 Os 125/83 Entscheidungstext OGH 02.05.1984 11 Os 125/83 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StEG §6StPO §39 Abs1 A
Rechtssatz: Auch im Verfahren nach dem StEG kann sich die Partei nur eines Verteidigers im Sinne des § 39 Abs 1 StPO bedienen. Entscheidungstexte 11 Os 125/83 Entscheidungstext OGH 02.05.1984 11 Os 125/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0087759 ... mehr lesen...
Norm: StEG §2StEG §6
Rechtssatz: 1.) Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Belehrung und Anhörung im Sinne des § 6 Abs 3 StEG ist nicht nur ein Verzicht auf Ansprüche nach § 2 Abs 1 lit a StEG (siehe EvBl 1972/356), sondern auch ein Verzicht auf Ersatzansprüche nach § 2 Abs 1 lit b StEG zulässig; 2.) In einem solchen Falle bedarf es keiner Beschlußfassung im Sinne des § 6 Abs 2 StEG, weil durch den Verzicht das Substrat einer derartig... mehr lesen...
Norm: StEG §6
Rechtssatz: Ein Beschluß über den Anspruch auf eine Haftentschädigung ist der formellen und materiellen Rechtskraft fähig. Nur bei geänderter Sachlage ist ein neuer Antrag und eine neue Entscheidung über die Anspruchsvoraussetzungen nach dem StEG zulässig (vgl SSt 16/18). Entscheidungstexte 11 Os 126/82 Entscheidungstext OGH 08.09.1982 11 Os 126/82 Veröff: ÖJZ-LSK... mehr lesen...
Norm: StEG §2 Abs1 litcStEG §6
Rechtssatz: Über den Anspruch des Verurteilten nach § 2 Abs 1 lit c StEG auf Ersatz (allfälliger) vermögensrechtlicher Nachteile durch die Verurteilung ist - dem Grunde nach - immer, somit auch dann Beschluß zu fassen, wenn solche Nachteile aus der Aktenlage nicht entnommen werden können, zumal erst von der Rechtskraft des Beschlusses die Verjährungsfrist nach § 5 Abs 1 StEG zu laufen beginnt. ... mehr lesen...
Norm: StEG §6
Rechtssatz: Der gemäß § 6 Abs 2 StEG sofort nach dem Freispruch gefaßte Beschluß ist im Falle der Aufhebung des Urteils nicht zuzustellen und bei abermaligen Freispruch im erneuten Rechtsgang neu zu fassen. Entscheidungstexte 10 Os 170/77 Entscheidungstext OGH 14.11.1977 10 Os 170/77 Veröff: SSt 48/83 European Case La... mehr lesen...
Norm: StEG §6
Rechtssatz: Nur die Notwendigkeit weiterer Beweisaufnahme nach § 6 Abs 3 StEG steht einer sofortigen Beschlußfassung gemäß § 6 Abs 2 StEG entgegen. Entscheidungstexte 10 Os 170/77 Entscheidungstext OGH 14.11.1977 10 Os 170/77 Veröff: SSt 48/83 15 Os 40/94 Entscheidungstext OGH 07.04.1994 15 Os 40/94 Vgl a... mehr lesen...
Norm: StEG §6
Rechtssatz: Mangelnde Rechtskraft des Freispruchs steht einer Beschlußfassung nach § 6 Abs 2 StEG nicht entgegen. Entscheidungstexte 10 Os 170/77 Entscheidungstext OGH 14.11.1977 10 Os 170/77 Veröff: SSt 48/83 15 Os 40/94 Entscheidungstext OGH 07.04.1994 15 Os 40/94 Beisatz: Im Fall einer Aufhebung des Fr... mehr lesen...
Norm: StEG §6
Rechtssatz: Nach dem StEG steht gegen Beschlüsse des OLG als Gericht erster Instanz die Beschwerde an den OGH offen. Entscheidungstexte 12 Ns 9/72 Entscheidungstext OGH 08.05.1972 12 Ns 9/72 Veröff: EvBl 1972/356 S 669 = SSt 43/18 13 Os 104/90 Entscheidungstext OGH 11.10.1990 13 Os 104/90 ... mehr lesen...
Norm: StEG §6StPO §16 AStPO §63 A
Rechtssatz: Wann eine Entscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz in Strafsachen beim OGH angefochten werden kann, ist in den einschlägigen Verfahrensbestimmungen (vgl § 63 StPO, § 11 StGNov 1867, § 6 StEG) ausdrücklich und taxativ bezeichnet. Über diese Fälle hinaus ist die Anfechtung einer Entscheidung des OLG in Strafsachen dem österreichischen Strafprozeßrecht (vom § 33 Abs 2 StPO abgesehen) fremd. ... mehr lesen...