In den frühen Morgenstunden des 1. Mai 2004 kam es in der Linzer Altstadt zu einem Polizeieinsatz, in dessen Zuge ua. der Beschwerdeführer festgenommen wurde. Mit seiner auf Art. 129a Abs. 1 Z 2 B-VG iVm § 67a Abs. 1 Z 2 AVG gestützten und im Schriftsatz ausdrücklich als "Maßnahmenbeschwerde" bezeichneten Beschwerde beantragte der Beschwerdeführer in der Folge, die belangte Behörde möge die durch Organe der Bundespolizeidirektion Linz "erfolgten Maßnahmen, nämlich a) Verletz... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31;
Rechtssatz: Die Richtlinien-Verordnung gewährt keine subjektiven Rechte (Hauer/Keplinger SPG2, § 31 B. 2.). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005010032.X02 Im RIS seit 10.08.2006 Zuletzt aktualisiert am 07.10.2008 mehr lesen...
Am 17. Februar 2000 führte die Bundespolizeidirektion Wien im Hinblick auf einen Hausdurchsuchungsbefehl des Jugendgerichtshofes Wien in der Asylwerberunterkunft in Wien, (K-Heim), eine Hausdurchsuchung durch. Von dieser Maßnahme war ua. das zum damaligen Zeitpunkt von der Beschwerdeführerin und ihrer im November 1999 geborenen Tochter bewohnte Zimmer 310 betroffen. In ihrer an den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (die belangte Behörde) gerichteten Beschwerde "gemäß §§ 67a Abs.... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31;SPG RichtlinienV 1993 §6 Abs1 Z2;StPO 1975 §139 Abs1;StPO 1975 §139 Abs2;
Rechtssatz: Zur Entscheidung betreffend § 6 Abs. 1 Z 2 SPG RichtlinienV 1993 argumentierte der unabhängige Verwaltungssenat ergänzend, dass die Beschwerdeführerin sowohl durch Gesten als auch auf Englisch über den Grund des Einschreitens informiert worden sei. In seinem zu di... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)25/01 Strafprozess41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art10 Abs1 Z14;SPG 1991 §30;SPG 1991 §31;SPG 1991 §89 Abs4;SPG RichtlinienV 1993;StPO 1975 §142;
Rechtssatz: Die auf Basis von § 31 SPG 1991 erlassene SPG RichtlinienV 1993 stellt einen Berufspflichtenkodex der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dar und bezweckt, eine wirkungsvolle einheitliche Vorgangsweise de... mehr lesen...
In dem am 15. Mai 2001 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (der belangten Behörde) eingelangten, als "Maßnahmenbeschwerde Richtlinienbeschwerde" bezeichneten Schriftsatz vom 14. Mai 2001 brachte der Beschwerdeführer vor, ein Klublokal zu betreiben, das ausschließlich Vereinsmitgliedern offen stehe. Am 3. April 2001 seien drei Herren erschienen, die vorgegeben hätten, Organe der Bundespolizeidirektion Wien zu sein, und hätten sich Einlass in das Lokal verschafft. Die Aufforderung, ... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31;SPG 1991 §88;SPG 1991 §89 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/01/0525
Rechtssatz: Der unabhängige Verwaltungssenat hat stets dann, wenn in einer bei ihm erhobenen Beschwerde (sei es auch im Zusammenhang mit einer Beschwerde wegen Verletzung subjektiver Rechte gemäß § 88 SPG 1991) eine Richtlini... mehr lesen...
S O (Erstbeschwerdeführerin), S Y (Zweitbeschwerdeführerin) und die M GesmbH (Drittbeschwerdeführerin) brachten am 22. Dezember 1995 beim Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich eine Beschwerde gegen das "Landesgendarmeriekommando für Niederösterreich" ein, welche folgende Sachverhaltsdarstellung enthält: "Die umseits angeführten Erst- und Zweitbeschwerdeführerinnen arbeiten in der Villa R, S-Straße 4, G. Die Drittbeschwerdeführerin ist Inhaberin der dort befindlic... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AVG §67c Abs3;B-VG Art129a Abs1 Z1;SPG 1991 §31;SPG 1991 §88 Abs1;SPG 1991 §89 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
96/01/0583, 0584, 0765, 0919, 0920, 0921
Rechtssatz: Eine Beschwerde gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls-... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/01 Sicherheitsrecht
Norm: B-VG Art129a Abs1 Z1;SPG 1991 §31;SPG 1991 §89;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
96/01/0583, 0584, 0765, 0919, 0920, 0921
Rechtssatz: Die bekämpften Festnahmen und die Durchsuchung einer Tasche stellen zweifellos Akte unmittelbarer verwaltungsbehör... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31;SPG 1991 §89 Abs2;SPG RichtlinienV 1993 §5 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
96/01/0583, 0584, 0765, 0919, 0920, 0921
Rechtssatz: Eine Beschwerde an den unabhängigen Verwaltungssenat nach § 89 SPG 1991 ist immer dann zurückzuweisen, wenn der Beschwerdeführer in seinen Rechten gar nicht verletzt s... mehr lesen...
In seiner wegen "Verletzung der §§ 88 und 89 SPG" an den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg (die belangte Behörde) erhobenen Beschwerde brachte der Beschwerdeführer folgendes vor: "Der Beschwerdeführer war am 5.11.1995 Opfer einer Amtshandlung des Gendarmeriepostens Vorkloster. Diese Amtshandlung ist zu GZ P-4472/95-RA des Gendarmeriepostens Vorkloster als Strafanzeige dargestellt und bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz als Strafbehörde vorgelegt worden, womit... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §31;SPG 1991 §88;SPG 1991 §89 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 89 Abs 1 SPG 1991 hat der UVS stets dann, wenn in einer bei ihm erhobenen Beschwerde (sei es auch iZm einer Beschwerde wegen Verletzung subjektiver Rechte gemäß § 88 SPG 1991) eine (iS von irgendeine) Richtlinienverletzung behauptet wird, sie der Dienstaufsichtsbehörde zur weiteren Behandlung als Aufsichtsbeschwerd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kriminalbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion X. Der Beschwerdeführer bezog auf Grund seines im Juli 1984 gestellten Antrages einen monatlichen Fahrtkostenzuschuß in der Höhe von S 782,--. Bei der Ermittlung der Höhe des Fahrtkostenzuschusses waren auch die Kosten für die Benützung eines innerstädtischen Verkehrsmittels der Stadt X berücksichtigt worden. Am 27. Oktober 1992 fa... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs1 Z3;SPG 1991 §31;SPG RichtlinienV 1993 §1 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/14 94/12/0255 2 Stammrechtssatz Ginge die in der Absprache zwischen der Dienststelle des Bf und den Salzburger Verkehrsbetrieben vorgesehene Verpflichtung nicht über das hinaus, wozu der Beamte auf Grund der Rechtsvorschriften (hier insb § 1 Abs 3... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kriminalbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Salzburg. Nachdem der Beschwerdeführer seine Dienststelle ersucht hatte, ihm bekanntzugeben, weshalb ein bestimmter Betrag des von ihm bezogenen Fahrtkostenzuschusses (im folgenden FKZ) zurückgefordert worden sei und diese ihn auf die ab 1. Dezember 1993 für Kriminalbeamte bestehende "generelle Freifahrt" auf allen innerstädtischen... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20b Abs1 Z3;SPG 1991 §31;SPG RichtlinienV 1993 §1 Abs3;
Rechtssatz: Ginge die in der Absprache zwischen der Dienststelle des Bf und den Salzburger Verkehrsbetrieben vorgesehene Verpflichtung nicht über das hinaus, wozu der Beamte auf Grund der Rechtsvorschriften (hier insb § 1 Abs 3 Richtlinien-Verordnung BGBl 1993/266 ohnehin) verpflichtet wäre, lä... mehr lesen...