Norm: ABGB §862aGmbHG §76
Rechtssatz: Die Abtretung eines Geschäftsanteiles durch getrennte Anbot- und Annahmeerklärung wird erst durch das Einlangen der Annahmeerklärung beim Anbotsteller wirksam. ( VwGH 23.11.1967, Z 1208/66; Veröff: NZ 1969,21, Hiezu Besprechung von Kostner in NZ 1969,20 ) Entscheidungstexte 4 Ob 517/80 Entscheidungstext OGH 15.04.1980 4 Ob 517/80 Vgl; ... mehr lesen...
In der Generalversammlung der beklagten GmbH vom 17. Jänner 1978 wurden mit den Stimmen der beiden Gesellschafter Fritz H und Helga R gegen die Stimme der Klägerin Michaela E, welche Widerspruch zu Protokoll gab, u. a. folgende zwei Beschlüsse gefaßt: a) "Im Sinne einer Gleichstellung aller Gesellschafter und zur Vermeidung einer Konkurrenzierung durch den Ehegatten der Frau Michaela E wird die nunmehrige Gesellschafterin Frau Michaela E aufgefordert, binnen 14 Tagen ab Datum dieses... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76VersVG §70 Abs2
Rechtssatz: Im Fall eines Wechsels der Geschäftsanteilinhaber einer GmbH besteht kein Recht, das Versicherungsverhältnis zu kündigen, weil die Identität des Eigentums unverändert bleibt. Entscheidungstexte 1 Ob 547/78 Entscheidungstext OGH 17.03.1978 1 Ob 547/78 Veröff: VersR 1979,289 7 Ob 74/17h Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §862ABGB §862aGmbHG §76
Rechtssatz: Das mit Notariatsakt erfolgte Anbot der Übertragung eines Geschäftsanteiles einer Gesellschaft mbH gilt auch dann als fristgerecht angenommen, wenn nur der Notariatsakt über die Annahme innerhalb der Frist errichtet und der Anbotsteller hievon, wenn auch noch ohne Zustellung einer Ausfertigung des Notariatsaktes, innerhalb der Frist verständigt wurde, wenn sodann die tatsächliche Zustellung der Aus... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76
Rechtssatz: Sieht der Gesellschaftsvertrag über eine GmbH die Auflösung der Gesellschaft durch Kündigung eines Gesellschafters und andererseits ein Aufgriffsrecht der übrigen Gesellschafter hinsichtlich des Gesellschaftsanteiles des kündigenden Gesellschafters vor, um die Auflösung der Gesellschaft zu verhindern, dann scheidet der kündigende Gesellschafter mit Ablauf der Kündigungsfrist aus der Gesellschaft aus, und hat er seine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der seit 13. 7. 1970 anhängigen Klage begehrt der Kläger als Gesellschafter der im Handelsregister Wien zu HRB 5963a des Handelsgerichtes Wien eingetragenen Firma E. B*****, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, den Beklagten zur Unterfertigung eines Abtretungsvertrages in Form eines Notariatsaktes zu verhalten, wonach der Beklagte seinen Geschäftsanteil an dieser Firma mit Wirksamkeit vom 31. 12. 1969 an den Kläger um das Nominale von 50.000 S abtrete. Dar... mehr lesen...
Norm: FBG §15 Abs1GmbHG §2GmbHG §76GmbHG §79
Rechtssatz: Die Übertragung von Geschäftsanteilen oder von Teilen solcher im Gründungsstadium (also vor der Registrierung der Gesellschaft) an andere Gesellschafter ist zumindest dann zulässig, wenn der Gesellschaftsvertrag dies gestattet (§ 79 Abs 1 GmbHG) und wenn die Formvorschrift des § 76 Abs 2 (Notariatsakt) eingehalten wird. Das Wirksamwerden der Abtretung ist in diesem Fall freilich bis zur E... mehr lesen...
Am 12. November 1959 schlossen Johann H., Gustav W., Hans P. und Herbert P. einen Vertrag, durch den die Sch.-Lift Gesellschaft m. b. H. in S. gegrundet wurde. Johann H. war mit einer Stammeinlage von 100.000 S und einem Geschäftsanteil von 40%, Gustav W. mit 50.000 S und 20%, Hans P. mit 25.000 S und 10% sowie Herbert P. mit 35.000 S und 30% beteiligt. Die Gesellschaft wurde am 12. April 1960 ins Handelsregister eingetragen. Schon vorher, nämlich mit Abtretungsvertrag und Notariatsak... mehr lesen...
Norm: ABGB §1072GmbHG §76
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Vorkaufsrechtes zugunsten der anderen Gesellschafter für den Fall der Veräußerung eines Geschäftsanteils. Entscheidungstexte 5 Ob 103/65 Entscheidungstext OGH 20.05.1965 5 Ob 103/65 Veröff: EvBl 1966/7 S 17 = SZ 38/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76
Rechtssatz: Die notarielle Vereinbarung, wonach im Falle des Todes eines Gesellschafters dessen Rechtsnachfolger verpflichtet sind, den Geschäftsanteil einem neuen Gesellschafter, der erst zu bestimmen ist, zu übertragen, ist ein gültiger Vertrag zugunsten Dritter und verstößt nicht gegen § 76 Abs 1 GmbHG. Entscheidungstexte 1 Ob 26/59 Entscheidungstext OGH 04.02.195... mehr lesen...
In zwei am 26. August 1957 gegen die beklagte Gesellschaft mit bebeschränkter Haftung erhobenen Klagen begehrte Maria L. das Urteil: 1. die in der außerordentlichen Generalversammlung der beklagten Partei vom 25. Juli 1957 gefaßten Beschlüsse, mit welchen a) der Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 28. April 1954, betreffend das Erfordernis einer 75%igen Mehrheit für Gesellschaftsbeschlüsse, aufgehoben und b) die Bestellung des Josef L. als Geschäftsführers der Gese... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76
Rechtssatz: Nur die Übertragungsverpflichtung bedarf des Notariatsakts. Der Rechtsgrund braucht in den Notariatsakt nicht aufgenommen zu werden. Ob überhaupt ein gültiger Rechtsgrund vorliegt, ist nur infolge Einwendung zu prüfen. Entscheidungstexte 3 Ob 243/57 Entscheidungstext OGH 10.07.1957 3 Ob 243/57 Veröff: HS 2241/125 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §26GmbHG §76GmbHG §78
Rechtssatz: Nach Lehre und Rechtsprechung wirkt die Eintragung im Anteilbuch deklarativ und bezieht sich nur auf das Verhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft. Ihr gegenüber ist nur der zur Ausübung der Gesellschafterrechte legitimiert, der im Anteilbuch eingetragen ist. Außerhalb der Gesellschaft vollzieht sich die Übertragung der Gesellschafterrechte, die mit dem Geschäftsanteil verbunden sind, bei ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1409 BcGmbHG §76
Rechtssatz: Die Übernahme der Haftung für eine Gesellschaftsschuld durch den Veräußerer eines Geschäftsanteils ist nicht ein Akt der Geschäftsführung und Vertretung für die Gesellschaft, sondern eine Nebenvereinbarung in der Sphäre des Gesellschaftsvertrags, die von allen Gesellschaftern mit Wirkung auch für die Gesellschaft getroffen werden kann. Die Einwilligung des Gläubigers, den Übernehmer als Schuldner anzuseh... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIInABGB §1432GmbHG §76
Rechtssatz: Das Nichteinhalten einer mangels Errichtung eines Notariatsaktes unwirksamen Verpflichtung zur künftigen Abtretung eines Gesellschaftsanteiles an einer GmbH stellt keine Sittenwidrigkeit dar. Entscheidungstexte 1 Ob 306/51 Entscheidungstext OGH 18.07.1951 1 Ob 306/51 Veröff: EvBl 1951/418 S 517 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1072GmbHG §76
Rechtssatz: Die Vereinbarung des Vorkaufsrechtes hinsichtlich eines Geschäftsanteiles einer GmbH ist dem Formzwang des § 76 Abs 2 GmbHG unterworfen. Entscheidungstexte 2 Ob 297/51 Entscheidungstext OGH 05.05.1951 2 Ob 297/51 Veröff: EvBl 1951/313 S 382 2 Ob 682/52 Entscheidungstext OGH 12.09.1952 2 ... mehr lesen...
Norm: EO §334GmbHG §76
Rechtssatz: Eine Zwangsverwaltung von Geschäftsanteilen des Verpflichteten an einer GmbH ist selbst dann unzulässig, wenn er alle Anteile besitzt und Geschäftsführer ist. Entscheidungstexte 1 Ob 245/28 Entscheidungstext OGH 06.03.1928 1 Ob 245/28 SZ 10/99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76
Rechtssatz: Die Formvorschrift des § 76 GmbHG bezieht sich auch auf alle Rechtsgeschäfte, die auf die künftige Abtretung von Geschäftsanteilen gerichtet sind, und gilt auch für Personen, die im Zeitpunkt der Vertragsschließung nicht Gesellschafter sind. Entscheidungstexte 3 Ob 433/26 Entscheidungstext OGH 23.06.1926 3 Ob 433/26 Veröff: SZ 8/204 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76
Rechtssatz: Kein Schadenersatz wegen Nichterfüllung des formlos abgegebenen Versprechens der Übertragung von Geschäftsanteilen einer GmbH. Entscheidungstexte 1 Ob 140/26 Entscheidungstext OGH 03.03.1926 1 Ob 140/26 Veröff: SZ 8/67 1 Ob 518/86 Entscheidungstext OGH 09.04.1986 1 Ob 518/86 Veröff: RdW 198... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76
Rechtssatz: Der Vertrag betreffend die Übertragung eines Geschäftsanteiles bedarf auch dann der Form eines Notariatsaktes, wenn er nur den Vorläufer eines anderen Geschäftes (Betriebskredit) bildet. Entscheidungstexte 2 Ob 270/25 Entscheidungstext OGH 08.04.1925 2 Ob 270/25 Veröff: SZ 7/132 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76
Rechtssatz: Zur Übertragung von Geschäftsanteilen einer GmbH durch einen Machthaber ist legalisierte Vollmacht erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 850/24 Entscheidungstext OGH 26.11.1924 3 Ob 850/24 Veröff: SZ 6/375 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0059924 Dokument... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76
Rechtssatz: Zu § 76 GmbHG. Entscheidungstexte 3 Ob 205/24 Entscheidungstext OGH 02.04.1924 3 Ob 205/24 Veröff: SZ 6/133 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0059927 Dokumentnummer JJR_19240402_OGH0002_0030OB00205_2400000_001 mehr lesen...
Norm: GmbHG §76
Rechtssatz: Eine Vertragsbestimmung, nach der der Geschäftsanteil eines verstorbenen Gesellschafters zu gleichen Teilen auf die überlebenden Gesellschafter übergeht, widerstreitet der zwingenden Bestimmung des § 76 Abs 1 GmbHG. Entscheidungstexte 3 Ob 455/23 Entscheidungstext OGH 26.06.1923 3 Ob 455/23 Veröff: SZ 5/164 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76
Rechtssatz: Exekution durch Zwangsverkauf des Geschäftsanteiles des Verpflichteten an einer GmbH. Entscheidungstexte 2 Ob 247/23 Entscheidungstext OGH 18.04.1923 2 Ob 247/23 Veröff: SZ 5/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0059936 Dokumentnummer JJR_19230418_OG... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76
Rechtssatz: Zur Rechtswirksamkeit des Vertrages über die Abtretung eines Geschäftsanteiles an einer GmbH ist die Beurkundung der Abtretungserklärung des Abtretenden und der Übernahmeerklärung des Erwerbers in einem Notariatsakte erforderlich. Entscheidungstexte 2 Ob 51/23 Entscheidungstext OGH 30.01.1923 2 Ob 51/23 Veröff: SZ 5/22 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §76
Rechtssatz: Bei der GmbH darf der Gesellschaftsvertrag die Aufnahme von Gesellschaftern, denen ein Geschäftsanteil erblich angefallen ist, nicht von der Zustimmung der übrigen Gesellschafter abhängig machen. Entscheidungstexte 1 Ob 443/21 Entscheidungstext OGH 12.07.1921 1 Ob 443/21 Veröff: SZ 3/75 European Case Law... mehr lesen...