Norm
GmbHG §76Rechtssatz
Zur Rechtswirksamkeit des Vertrages über die Abtretung eines Geschäftsanteiles an einer GmbH ist die Beurkundung der Abtretungserklärung des Abtretenden und der Übernahmeerklärung des Erwerbers in einem Notariatsakte erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0059939Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2021