Norm
GmbHG §76Rechtssatz
Sieht der Gesellschaftsvertrag über eine GmbH die Auflösung der Gesellschaft durch Kündigung eines Gesellschafters und andererseits ein Aufgriffsrecht der übrigen Gesellschafter hinsichtlich des Gesellschaftsanteiles des kündigenden Gesellschafters vor, um die Auflösung der Gesellschaft zu verhindern, dann scheidet der kündigende Gesellschafter mit Ablauf der Kündigungsfrist aus der Gesellschaft aus, und hat er seinen Gesellschaftsanteil zu diesem Zeitpunkt den aufgreifenden Gesellschaftern abzutreten, auch wenn der Entfertigungsbetrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0060082Dokumentnummer
JJR_19710701_OGH0002_0010OB00116_7100000_001