Norm
GmbHG §26Rechtssatz
Nach Lehre und Rechtsprechung wirkt die Eintragung im Anteilbuch deklarativ und bezieht sich nur auf das Verhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft. Ihr gegenüber ist nur der zur Ausübung der Gesellschafterrechte legitimiert, der im Anteilbuch eingetragen ist. Außerhalb der Gesellschaft vollzieht sich die Übertragung der Gesellschafterrechte, die mit dem Geschäftsanteil verbunden sind, bei Einhaltung der Formvorschrift des § 76 durchaus rechtswirksam unabhängig von der Eintragung im Anteilbuch (vgl auch 1 Ob 752/54).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0059827Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.03.2022