Norm
GmbHG §76Rechtssatz
Die notarielle Vereinbarung, wonach im Falle des Todes eines Gesellschafters dessen Rechtsnachfolger verpflichtet sind, den Geschäftsanteil einem neuen Gesellschafter, der erst zu bestimmen ist, zu übertragen, ist ein gültiger Vertrag zugunsten Dritter und verstößt nicht gegen § 76 Abs 1 GmbHG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0060092Dokumentnummer
JJR_19590204_OGH0002_0010OB00026_5900000_001