RS OGH 2008/2/21 6Ob7/08k

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Veröffentlicht am 21.02.2008
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Norm

GmbHG §76 Abs2

Rechtssatz

Die konkludente Genehmigung der Abtretung vinkulierter Geschäftsanteile ist zulässig (so schon 3 Ob 601/90 = ecolex 1991, 394). Für die Zustimmung der Generalversammlung zu den Abtretungsverträgen genügt einfache Mehrheit, wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag der Beklagten bestimmt ist. Bei Einigkeit aller Gesellschafter sind jedoch weder eine Gesellschafterversammlung noch ein schriftliches Beschlussverfahren erforderlich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123221

Dokumentnummer

JJR_20080221_OGH0002_0060OB00007_08K0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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