RS OGH 2020/4/23 6Ob59/20z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.2020
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Norm

GmbHG §76 Abs2

Rechtssatz

Ob bereits bei Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts ein Parteiwille dahingehend vorliegt, gleichzeitig damit auch die Übertragung der Geschäftsanteile zu bewirken, ist eine Frage des Einzelfalls.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 59/20z
    Entscheidungstext OGH 23.04.2020 6 Ob 59/20z
    Beisatz: Hier bei einer Formulierung der Gesellschaftervereinbarung, wonach „spätestens am 31. März 2016 die folgenden Geschäftsanteile … übertragen“ werden, verneint. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133104

Im RIS seit

09.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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